Grafik Fahrzeug Reifenwechsel

Keine Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Fahrzeugteile? Reparaturen und Fahrzeug-Tuning in Deutschland können Schweizern teuer zu stehen kommen? Unser Ratgeber zu Reparaturen in Deutschland und Rückerstattung der Umsatzsteuer bei Fahrzeugteilen hilft Ihnen weiter.

Hinweis

Damit Sie ein abwechslungsreicheres Leseerlebnis haben, nutzen wir in diesem Text die Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer synonym, obwohl der Begriff Mehrwertsteuer im Steuerrecht nicht mehr verwendet wird.

Rückerstattung der Umsatzsteuer macht Einkauf in Deutschland attraktiv

Wenn Schweizer in Deutschland einkaufen, dann profitieren sie nicht nur von den günstigeren Preisen. Auch die Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer lässt Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz jede Menge Geld sparen. Immerhin zahlen die Deutschen in der Regel 19 Prozent Umsatzsteuer und die kann sich ein in der Schweiz Wohnender vollständig oder anteilig zurückerstatten lassen.

Ausnahme Fahrzeugteile und Reparaturen

Bei Fahrzeugteilen und Reparaturen sieht es allerdings etwas anders aus. Hier erhalten Schweizer nur unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Steuer zurück. Was Sie hier beachten müssen und wo Fallstricke lauern, erklären wir jetzt.

Teil 1: Fahrzeugteile – Auto, Fahrrad, Boot

Autoteile, Boot, Fahrrad

Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei Fahrzeugteilen

Werden im privaten Reiseverkehr Fahrzeugteile aus der Europäischen Union ausgeführt, dann ist für diese, die Rückerstattung der Umsatzsteuer ausgeschlossen.

Was bedeutet das für Schweizer?

Verkaufen deutsche Händler Waren, dann können sie nur den Nettopreis als Einnahme verbuchen. Die mit dem Verkauf eingenommene Umsatzsteuer geht ans Finanzamt. Verkaufen sie allerdings Waren an Einwohner von Drittstaaten, müssen sie die Mehrwertsteuer für diese Verkäufe nicht an den deutschen Fiskus abgeben, sondern können den Steuerbetrag dem Käufer erstatten. Dazu müssen die Händler nachweisen, dass die Ware wirklich in einen Drittstaat gelangte.

Als Drittstaat gelten alle Staaten außerhalb der Europäischen Union, also auch die Schweiz. Dank dieses „Steuertricks“ können deutsche Händler Bewohnern der Schweiz attraktive Preise gewähren, ohne auf Einnahmen zu verzichten. Das ist eine Win-Win-Situation für beide Seiten.

Wie die Rückerstattung der Umsatzsteuer genau funktioniert, verraten wir Ihnen in unserem Ratgeber „Ausfuhr und Erstattung der deutschen Mehrwertsteuer – Ratgeber für Schweizer“.

Leider gilt das nicht für Fahrzeugteile, die im privaten Reiseverkehr ausgeführt werden. Das bedeutet, der Händler muss hier die Umsatzsteuer abführen und deshalb kann er sie auch NICHT bei Ausfuhr in die Schweiz erstatten.

Was genau sind Fahrzeug-Teile?

Zu Fahrzeugteilen zählt der deutsche Zoll alles, was dazu dient, ein Fahrzeug auszurüsten – sei es im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder aus ästhetischen Gründen.

Ein Fahrzeug ist:

Unter einem Fahrzeug wird alles verstanden, was einen eigenen Antrieb hat. Ja, dazu zählt auch ein Fahrrad. Ebenso werden Wohnwagen und Anhänger dazu gerechnet, da diese als Beförderungsmittel gelten.

Auto grafisch

Beispiele für Autoteile ohne Mehrwertsteuer-Rückerstattung

  • Hundebox & Trenngitter oder Netze
  • Autoradio
  • Fahrradträger
  • Kindersitz
  • Mobile Navi-Geräte
  • Anhängerkupplung
  • Alufelgen
  • Spoiler
  • Dachbox
  • Fußmatten
  • Dachträger
  • Ersatzräder (Winter-, Sommerreifen)

Ausnahme: Hier gibt es die Mehrwertsteuer für Fahrzeug-Teile zurück

Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Bestimmung. Kauft beispielsweise ein Schweizer in Deutschland einen Spoiler und lässt ihn dort montieren, dann zählt das als steuerfreie Werklieferung. Einfach ausgedrückt: Dafür muss der Händler die Mehrwertsteuer nicht abführen und kann diesen Preisvorteil an den Kunden weitergeben. Allerdings kommen hier die Zollbestimmungen zur Veredelung bzw. Reparatur von Fahrzeugen ins Spiel. Die erläutern wir Ihnen im zweiten Teil unseres Ratgebers.

Achtung: Kein Tricksen mit dieser Ausnahmeregelung

Nun könnte der pfiffige Schweizer auf die Idee kommen, einen Dachgepäck- oder Fahrradträger in Deutschland zu kaufen und ihn dort gleich anmontieren zu lassen. Dann wäre ja dieses Fahrzeugteil, genau wie ein Spoiler, in Deutschland angebaut und demnach eine steuerfreie Werklieferung.

Falsch gedacht! Alle Teile am Fahrzeug, die nicht für den dauerhaften Einsatz vorgesehen sind oder selbst leicht montiert und demontiert werden können, gelten als Fahrzeugteil.

Bekommen Schweizer für Öl, Benzin oder Diesel die deutsche Umsatzsteuer zurück?

Brenn- und Schmierstoffe um ein Auto zu betreiben, sind ebenfalls von der Regelung betroffen. Auch hier bekommen in der Schweiz lebende Personen die deutsche Mehrwertsteuer nicht zurück.

Fahrrad - grafisch

Beispiele für Fahrradteile ohne Mehrwertsteuer-Rückerstattung

  • Sattelstützen
  • Flaschenhalter
  • Mobile Navigationsgeräte
  • Klingel
  • Gepäckträgertasche
  • Luftpumpen (kleine Pumpen, die am Fahrrad montiert werden können)
  • Follow-Me (Träger um Kinderfahrrad an eigenes Rad zu koppeln)
  • Kindersitz
  • Schlösser
  • einzelne Rahmen
  • Federgabeln
  • Ersatzteile allgemein

Ausnahme von der Regelung

Wie beim Auto, gilt auch hier, dass wenn Sie etwa eine Federgabel oder einen Nabendynamo in Deutschland kaufen und ihn dort montieren lassen, handelt es sich um eine Werklieferung. In diesem Fall kann Ihnen der Händler die Mehrwertsteuer für das Fahrradteil zurückerstatten. Der Händler muss das auf der Rechnung vermerken.

Was nicht als Teil eines Fahrrades gerechnet wird (Beispiele)

1. Standluftpumpe

Da eine Standluftpumpe nicht am Fahrrad befestigt werden kann, gilt sie demzufolge nicht als Fahrzeugteil. Für diese können Schweizer mit dem deutschen Händler eine Rückerstattung der Umsatzsteuer vereinbaren.

2. Spanngummi für Gepäckträger

Den Spanngummi für einen Gepäckträger zählt der deutsche Zoll ebenfalls nicht als Teil des Fahrrades. Für ihn gibt es also auch die Umsatzsteuer zurück.

3. Bekleidung, Helme usw.

Alles, was ein Mensch am Körper trägt, gilt ebenfalls nicht als Fahrradteil. Für Helme, Handschuhe, Radhose usw. kann es also ebenfalls die Mehrwertsteuer zurückgeben.

Boot - grafisch

Beispiele für Ausrüstungsteile im Wassersport ohne Mehrwertsteuer-Rückerstattung

  • Schwimmwesten
  • Paddel
  • Behältnisse zum wassergeschützten Transport von Gegenständen

Generell gilt, dass alle Teile, die gesetzlich vorgeschrieben sind, um ein Wasserfahrzeug betreiben zu können, von der Umsatzsteuerbefreiung ausgeschlossen sind. Aber Dinge wie Seile, Karabiner – also Teile, die Sie vielfältig verwenden können, sind davon nicht betroffen. Hier gibt es die Mehrwertsteuer zurück.

Teil 2: Reparaturen und Veredelung

Fahrzeuge Reparatur und Wartung

Autoteile in Deutschland kaufen und dort montieren lassen, kann für Schweizer sehr lukrativ sein. Sie können nämlich für die verwendeten Fahrzeugteile die Mehrwertsteuer zurückerhalten, wenn es sich um eine Werklieferung handelt.

Was ist eine Werklieferung?

Beim Anbringen von Fahrzeugteilen am Auto, Fahrrad oder anderen Fortbewegungsmitteln wird zwischen Werkleistung und Werklieferungen unterschieden.

Werkleistung

Eine Werkleistung kann nicht von der Umsatzsteuer befreit werden. Sie liegt vor, wenn der Arbeitsaufwand höher ist als der Materialaufwand. Beispielsweise wenn ein Monteur ein Fahrrad wartet, also Schrauben festzieht, die Gangschaltung nachstellt und die Verkabelung überprüft. Hierbei entstehen so gut wie keine Kosten für das Material allerdings für die Arbeitszeit.

Werklieferung

Eine Werklieferung kann von der Mehrwertsteuer befreit werden. Hierbei ist der Materialaufwand höher als die Arbeitsleistung. Das passiert etwa, wenn ein Schweizer nach einem Unfall in Deutschland einen neuen Kotflügel montieren lässt.

Mehr Infos gewünscht?

Wenn Sie der Unterschied Werklieferung und Werkleistung und dessen rechtliche Hintergründer tiefer gehend interessieren, dann empfehlen wir Ihnen die Serie auf haufe.de „Werklieferung oder Werkleistung?“

Wichtiger Unterschied: Reparatur oder Veredelung

Zollrechtlich gesehen ist es immens wichtig, ob Sie als Einwohner der Schweiz ihr Deutschland mit der Absicht einführen es aufwerten oder reparieren bzw. warten zu lassen.

Weiter unten haben wir eine Tabelle mit Beispielen, wann es sich um Veredelung und wann um eine Reparatur bzw. Wartung handelt.

Veredelung

Veredelung

Das Aufwerten eines Fahrzeuges wird vom deutschen Zoll als „aktive Veredelung“ bezeichnet. Es handelt sich dabei beispielsweise um Styling-Kits, Felgen-Veredelung, Hi-Fi-Einbauten oder das Anmontieren hochwertiger Alufelgen. Schweizer müssen beim deutschen Zoll die Absicht anmelden, eine solche wertsteigernde Maßnahme an ihrem Fahrzeug in Deutschland durchführen zu lassen.

Wer darauf verzichtet oder es „vergisst“, für den entsteht eine Zollschuld wegen des sogenannten „vorschriftswidrigen Verbringens“. Diese Zollschuld betrifft übrigens nicht nur den Fahrzeugführer, sondern auch das Unternehmen, was die Veredelung durchführt. Die Werkstatt muss demnach ebenso darauf achten, dass beim Zoll die „aktive Veredelung“ angemeldet wurde.

Aktive Veredelung muss angemeldet werden

Planen Sie Ihr Auto, Motorrad oder ein anderes Fahrzeug in Deutschland aufwerten zu lassen, dann müssen Sie diese „Aktive Veredelung“ beim deutschen Zoll anmelden. Die Anmeldung erfogt schriftlich. Der Zoll schätzt den Wert Ihres Fahrzeuges und je nachdem wie hoch diese Schätzung ausfällt, verlangt er von Ihnen eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen.

Anmeldeprozedur der Werkstatt/Firma überlassen

Was so leicht klingt, ist in Wahrheit ein recht kompliziertes Verfahren, zumal die Sicherheitsleistung sehr hoch ausfallen kann. Deshalb rät der deutsche Zoll sich mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen, welches die Wertsteigerung durchführt. Es kann für Sie die aktive Veredelung anmelden. Alternativ bieten auch Speditionen oder Verzoller diesen Service an.

Nicht vergessen!

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug zurück in die Schweiz fahren, müssen Sie unbedingt die Rechnung beim deutschen Zoll vorweisen. So kann er die Ausfuhr bestätigen und die hinterlegte Sicherheit freigeben.

Wenn Sie sich näher mit dem Verfahren der aktiven Veredelung auseinandersetzen wollen, dann empfehlen wir Ihnen die entsprechende Webseite des deutschen Zolls. Dort finden Sie auch alle erforderlichen Formulare.

Reparaturen und Wartung

Auto Wartung

Gegenüber der Veredelung dienen Reparaturen und Wartung der Werterhaltung Ihres Fahrzeuges. Beides kann deshalb ohne Anmeldung beim deutschen Zoll durchgeführt werden. Bauen Sie beispielsweise mit Ihrem Wagen einen Unfall in Deutschland und wollen ihn vor Ort reparieren lassen, dann ist das problemlos möglich. Auch Wartungsmaßnahmen können Schweizer in Deutschland vollziehen lassen. Bringen Sie Ihr Fahrzeug für Reparaturen oder Wartung nach Deutschland, spricht der deutsche Zoll von „vorübergehender Verwendung“.

Was ist Reparatur und was Veredelung – Übersicht

Was wird gemacht? Aktive Veredelung Vorübergehende Verwendung
Um/Neulackierung/Folierung X
Karosserieverändernde An-/Auf-/Umbauten X
Fester An- und Einbau von Spezialzubehör X
Fahrwerksumbauten/Umrüsten X
An- und Einbau von Zubehör, wie Dach- und Skiboxen, Fahrradträger, das sich ohne Werkzeug bzw. durch Entfernen von Schrauben o.ä. wieder entfernen lässt X
Teilereparatur z.B. Kotflügelreparatur incl. Lackierung X
Anbringen von Aufbauten in Wohnmobile, sofern fest installiert X
Kompletträder wechseln „normal“ X
Reifenwechsel von z.B. 16“ auf 20“-Reifen, wenn deren Verwendung über den Rahmen der Betriebserlaubnis bzw. Typengenehmigung hinausgeht X
Austausch/Ummontage von Winter-/Sommerreifen/Felgen der vom Hersteller üblichen Art und Größen X
Anhängerkupplung (fest verbaut) X
Austausch des serienmäßig montierten Auspuffs durch einen Sportauspuff X
Instandsetzung einschließlich Wechsel bei Fahrzeug/Motorrad /Campingmobil von z.B. Batterie, Bremsen, Öl, Scheibenwischer X
Inspektion X
Garantie- und Kulanzarbeiten X
Soundanlage/ zusätzliche Lautsprecher einbauen X
Scheibeneinbau/-wechsel X
Scheibenfolien mit Einbau, Glastönung, Scheibenlasierung X
sog. Smartrepair (Kratzer ausbessern) X
Steinschlagreparatur X
Neueinbau einer Klimaanlage X
Wartung der Klimaanlage X
Einbau eines gleichwertigen Austauschmotors X
Ein-, Ausbau und Umbau gleichwertiger Teile im Rahmen der Reparatur z.B. der folgenden Gegenstände bei Motorrädern u.a. nach Stürzen: Lenker, Windschild, Rücklicht, Griffe, Kupplungshebel, Bremshebel, Sturzbügel, Scheinwerfer X
Fahrzeuge, die nicht auf eigener Achse fahrend zur Reparatur eingeführt, mithin nicht verwendet werden X
Einbau eines neuen Autoradios (Ersatz), sofern damit keine wesentliche Wertsteigerung verbunden ist, z.B. wenn entsprechende Altgeräte nicht mehr verfügbar sind, z.B. bei Oldtimern X
Reparatur durch Austausch von Standheizungsmodul bei Campingfahrzeugen, da Originalersatzteile nicht mehr erhältlich sind X
Einbau eines Austauschmotors, Getriebes usw. wenn während der Reparatur festgestellt wird, dass sich die Reparatur nicht rentiert X

Die Tabelle folgt der Übersicht der IHK-Konstanz. Es handelt sich um Regelfälle, die im Einzelfall abweichen können.

Gibt es bei Veredelung und Reparatur an meinem Fahrzeug die Mehrwertsteuer zurück?

Schweizer können bei Wertsteigerung sowie Reparatur ihres Fahrzeuges die deutsche Mehrwertsteuer von der Werkstatt zurückerstattet bekommen, sofern sie diesen Service anbietet. Einen Anspruch auf Rückerstattung der Umsatzsteuer gibt es nicht. Außerdem muss es sich bei der Reparatur oder Veredelung um eine Werklieferung handeln.

Was eine Werklieferung ist, erklärten wir bereits unter „Was ist eine Werklieferung?“

Mehrwertsteuer zurück bei Auto- und Ersatzteilen – Vorsicht ist geboten

Auch wenn Bewohner der Schweiz die deutsche Umsatzsteuer bei Fahrzeugteilen wie Stoßstangen, Gepäckträgern oder Kindersitzen nicht zurückerhalten, so gibt es doch einige Ausnahmeregelungen. Gerade wenn Sie die Fahrzeug-Teile innerhalb einer Werklieferung erhalten, etwa als Bestandteil einer Reparatur, dann bekommen Sie doch die Umsatzsteuer wieder. Bei solchen Maßnahmen kann es sich für Sie also durchaus lohnen, zum deutschen Nachbarn zu gehen.

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