Kfz in Schweiz importieren

Sie wollen sich neues Auto zulegen? Dann kaufen Sie es doch in Deutschland und importieren das Kfz in die Schweiz. So können Sie richtig viel Geld sparen. Allerdings verursachen Überführung und Verzollung Zusatzkosten. Zudem gibt es einige gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Sollten Sie deshalb lieber auf den Autokauf in Deutschland verzichten?

Unser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Ihr neues Kraftfahrzeug gesetzeskonform in die Schweiz bringen und dabei sparen.

Preisbeispiel zum Autokauf in Deutschland

Grundsätzlich gilt: Je höher der Preis des Kraftfahrzeugs, desto lohnenswerter ist der Kauf in Deutschland.

Ein Beispiel

A-Klasse Kompaktlimousine von Mercedes (Grundmodell)

  • Deutschland: 26.554,85 EUR
  • Schweiz: 33.799,49 CHF.

Das sollten Sie bereits beim Kauf berücksichtigen

Ein Autokauf sollte immer gut durchdacht sein. Das gilt besonders für einen Import aus Deutschland.

Folgendes sollten Sie daher beachten:

1. Wählen Sie unbedingt einen Händler (keine Privatperson) und achten Sie darauf, dass für das gewünschte Fahrzeug die Mehrwertsteuer ausweisbar ist. Dies ist beispielsweise nicht der Fall, sofern es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, den eine Privatperson in Zahlung gegeben hat.

2. Holen Sie Angebote von verschiedenen Händlern ein, um den besten Preis zu ermitteln. Hier lohnt es sich, sich nicht auf aktiv werbende Händler in Grenznähe zu beschränken. Häufig bieten Händler, die sich ein paar Kilometer weiter weg befinden, deutlich niedrigere Preise.

3. Recherchieren Sie zusätzlich auf unterschiedlichen Online-Plattformen, die Kraftfahrzeuge anbieten, beispielsweise bei http://www.mobile.de/ oder http://www.autoscout24.de/.

4. Nutzen Sie die deutsche Lieferadresse von MyPaketshop. Sie sparen sich den Weg zum Händler und können das Fahrzeug direkt an diese grenznahe Anschrift liefern lassen. Dort holen Sie es dann ganz einfach ab, um es in die Schweiz zu überführen.

Ein wichtiger Punkt: Der Zoll

Der Kauf des Autos bei einem Händler bietet einen weiteren Vorteil: Der Händler übernimmt für Sie für rund 100 EUR in vielen Fällen die Ausfuhranmeldung für den deutschen Zoll. Er kennt sichdamit besser aus und gilt bis zur Erstattung der Mehrwertsteuer offiziell als Exporteur, während Sie bis zu diesem Zeitpunkt nur Fahrer sind.1

Die Ausfuhranmeldung dient dazu, dass Sie an der Grenze vom deutschen Zollamt eine Ausfuhrbestätigung für Ihr neues Kraftfahrzeug erhalten. Diesen Nachweis benötigen Sie, um später die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% des Kaufpreises erstattet zu bekommen.

Die Schweizer Zollanmeldung (e-dec) können Sie selbst übernehmen, das lässt sich elektronisch abwickeln. Nähere Infos dazu finden Sie unter https://www.ezv.admin.ch.

Sie benötigen beide Zollpapiere – die deutsche Ausfuhranmeldung und die Schweizer Zollanmeldung – wenn Sie die Grenze überfahren. Diese müssen sie bei der jeweils zuständigen Zollstelle vorlegen. Beachten Sie daher bei Ihrer Planung unbedingt die Öffnungszeiten am gewählten Grenzübergang. Klären Sie bereits im Vorwege die Zahlungsmöglichkeiten, um nötigenfalls genug Bargeld mitzuführen.

Wichtig – folgende Begleitpapiere müssen Sie für die Einfuhr vorlegen2:

  • Rechnung und/oder Kaufvertrag über das neue Fahrzeug
  • Identitätsnachweis in Form von Reisepass oder Identitätskarte
  • Fahrzeugausweis und Zulassungsschein
  • Einfuhrzollanmeldung per e-dec
  • evtl. einen Ursprungsnachweis von Seiten des Verkäufers

Der Schweizer Zoll bietet ein Merkblatt „Überführen von privaten Strassenmotorfahrzeugen und Anhängern in den zollrechtlich freien Verkehr“. Sie finden es unter folgendem Link: https://www.sg.ch/content/dam/sgch/verkehr/strassenverkehr/fahrzeug/Merkblatt%20Zoll%20Fahrzeuge%20%C3%BCberf%C3%BChren.pdf.

Steuern

Bei der Einfuhr eines Personenwagens müssen Sie Steuern berücksichtigen. Steuersatz für Automobilsteuer: 4% des Fahrzeugwerts. Ausserdem müssen Sie Mehrwertsteuer entrichten. Sie beträgt für Fahrzeuge in der Schweiz 7,7%. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis auf Basis der Rechnung bzw. des Kaufvertrags. Dazu zählen weiterhin alle Kosten bis zum finalen Ort in der Schweiz und auch die Einfuhrabgaben (Zoll, Automobilsteuer, Gebühren). Fehlen Angaben zum Wert oder werden diese angezweifelt, kann die Zollstelle den Fahrzeugwert schätzen3.

Zulassung

Um erst in Deutschland und danach in der Schweiz fahren zu dürfen, brauchen jeweils eine Zulassung. In Deutschland erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle sogenannte Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen. Damit dürfen Sie das Auto überführen und in den ersten Tagen in der Schweiz noch fahren. Anschließend müssen Sie es in Ihrer Heimatgemeinde neu zulassen. Dafür benötigen Sie den Nachweis einer Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Kostenpunkt: Circa 130 EUR – jeweils 30 EUR für Zulassung und Schilder sowie 70 EUR für die kurzzeitige Haftpflicht-Versicherung4.

Nur geprüft zur Immatrikulation

Vor der Zulassung in der Schweiz müssen Sie Ihr neues Kraftfahrzeug einer technischen Prüfung unterziehen. Sie umfasst folgende Einzelbereiche:

  1. Abgaswartung in einer autorisierten Garage, Preis max. 100 CHF
  2. Motorfahrzeugkontrolle bei Strassenverkehrsamt, Preis circa 60 CHF

Für die MFK sollten Sie eine eG-Übereinstimmungsbescheinigung für Ihr Auto vorlegen können. Diese bekommen Sie entweder vom Händler oder direkt vom Hersteller. Die Kosten dafür liegen bei maximal 40 EUR.

Übersicht für Ihre Kaufentscheidung

Erstellen Sie eine Übersicht, um die reale Kostenersparnis zu ermitteln. Die folgende Tabelle hilft Ihnen dabei*:

Kostenpunkt Zusatz-Informationen Betrag
Kaufpreis KFZ Erfragen Sie Angebote für vergleichbare Kfz bei verschiedenen Anbietern Ersparnis beim Kauf in Deutschland
Deutsche Mehrwertsteuer kann in voller Höhe von 19% zurückerstattet werden in Abzug bringen: 19% des Kaufpreises
Ausfuhranmeldung übernimmt auf Wunsch der Händler ca. 100 EUR
Automobilsteuer entfällt in Höhe von 4% auf den Nettokaufpreis zzgl. Zollabgaben  
Mehrwertsteuer in der Schweiz 7,7% auf den Nettokaufpreis zzgl. Automobilsteuer, Zollabgaben etc.  
kurzzeitige Kfz-Haftpflicht für Zeitraum der Überführung   ca. 70 EUR
Übergangskennzeichen in Deutschland   ca. 30 EUR
Zulassung in Deutschland   ca. 30 EUR
Prüfung Abgaswartung und MFK ca. 60 EUR
  gesamt ???

*Tabelle enthält Standardwerte, die Sie gegebenenfalls ändern müssen!

Ausführliches Preisbeispiel

Fahrzeug: Mercedes A-Klasse (Kompaktlimousine Grundausstattung)

Kostenpunkt Zusatz-Informationen Betrag
Kaufpreis KFZ Erfragen Sie Angebote für vergleichbare Kfz bei verschiedenen Anbietern Deutschland: 26.554,85 EUR
Schweiz: 33.799,49 CHF
entspricht: 30.814,31 EUR
5


Differenz: 4.259,46 EUR

Deutsche Mehrwertsteuer kann in voller Höhe von 19% zurückerstattet werden ./. 5.045,42
Ausfuhranmeldung übernimmt auf Wunsch der Händler ca. 100 EUR
Automobilsteuer entfällt in Höhe von 4% auf den Nettokaufpreis zzgl. Zollabgaben 1.062,19 EUR
Mehrwertsteuer in der Schweiz 7,7% auf den Nettokaufpreis zzgl. Automobilsteuer, Zollabgaben etc. ca. 2.126,51 EUR
kurzzeitige Kfz-Haftpflicht für Zeitraum der Überführung   ca. 70 EUR
Übergangskennzeichen in Deutschland   ca. 30 EUR
Zulassung in Deutschland   ca. 30 EUR
Prüfung Abgaswartung und MFK ca. 60 EUR
  gesamt

22.861,62

Bitte beachten Sie: Alle Angaben in der Tabelle sind ohne Gewähr, Abweichungen sind möglich.

Dieses Beispiel zeigt, dass Sie beim Kauf eines Fahrzeugs im Wert von rund 30.000,- EUR unter Umständen rund 7.000,- EUR also 7687,99 CHF* einsparen könnten.

*Kurs 1 € = 1,10 CHF (Stand: 17.10.19)

MyPaketshop erleichtert Ihren Autokauf in Deutschland

Deutlich erleichtern können wir Ihnen die Abwicklung mit einer deutschen Lieferadresse über MyPaketshop. Kaufen Sie beispielsweise bei einem Online-Anbieter, lassen Sie das Fahrzeug vom Händler direkt zu Ihrer MyPaketshop-Adresse senden. Sie ist in Grenznähe und für Sie von der Schweiz aus schnell erreichbar. Sie sparen Zeit und zusätzliche Kosten. An dieser Anschrift holen Sie Ihr Fahrzeug dann ab, um es in die Schweiz zu überführen.

Haftungsausschluss:

MyPaketshop hat alle Informationen sorgfältig recherchiert und geprüft, trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen. Auch erbringen wir keine Leistungen, die gemäß Steuerberatungsgesetz und Rechtsberatungsgesetz den entsprechenden Berufsträgern vorbehalten sind.