Abholen lassen: Vollmacht zur Lieferadresse

Bitte lesen:

  • Unsere Kundenkarte ist keine Vollmacht. Nutzen Sie immer unser Formular.
  • Die bevollmächtigte Person muss volljährig sein.
  • Bitte reichen Sie die Vollmacht im Original mit einer Kopie Ihres Ausweises ein.

Ihre erste Sendung muss in jedem Fall persönlich abgeholt werden. Bringen Sie zur Identifikation bitte Ihre Identifikationskarte oder Ihren Pass mit.

Was Ihre deutsche Lieferadresse noch praktischer macht: Nachdem Sie sich einmal persönlich bei uns ausgewiesen haben, können Sie Ihre Online-Einkäufe auch von Personen Ihres Vertrauens abholen lassen. Haben Sie einmal keine Zeit vorbeizukommen? Möchten Sie sich mit Nachbarn oder Freunden beim Abholen von Einkäufen abwechseln? Dann benötigen wir nur eine persönliche Vollmacht von Ihnen.

Alternativ bieten wir auch einen Verzollungsservice an. Er sendet ihre Bestellungen direkt weiter in die Schweiz. Unseren Verzollungsservice können auch Neukunden nutzen. Sie müssen sich dazu nicht einmal persönlich ausgewiesen haben.

Online Vollmachten erstellen

Egal ob Einzel- oder Dauervollmacht – beides können Sie bei uns auch online erstellen. Das geht schnell, ist sicher und der oder die Bevollmächtigte kann nicht aus Versehen die Vollmacht vergessen.

Einzelvollmacht

Die Einzelvollmacht berechtigt die bevollmächtigte Person einmalig, ein Paket für Sie in Empfang zu nehmen. Anschliessend verbleibt die Vollmacht bei MyPaketshop und kann nicht weiter verwendet werden

Dauervollmacht

Die Dauervollmacht berechtigt die von Ihnen bevollmächtigte Person auf unbestimmte Zeit zur Abholung Ihrer Sendungen. Das bietet sich an, falls ein Bekannter oder Nachbar regelmässig in die Grenzregion fährt oder falls Sie für Krankheit oder andere Hinderungsgründe vorsorgen möchten. Sie können die Dauervollmacht selbstverständlich jederzeit schriftlich widerrufen.

Jetzt Vollmacht erstellen

Um online eine Vollmacht zu erstellen, loggen Sie sich in Ihr Kundenkonto ein und wählen Sie den Menüpunkt „Vollmachten“ aus.