Abholen lassen: Vollmacht zur Lieferadresse
Was Ihre deutsche Lieferadresse noch praktischer macht: Nachdem Sie sich einmal persönlich bei uns ausgewiesen haben, können Sie Ihre Online-Einkäufe auch von Personen Ihres Vertrauens abholen lassen. Haben Sie einmal keine Zeit vorbeizukommen? Möchten Sie sich mit Nachbarn oder Freunden beim Abholen von Einkäufen abwechseln? Dann benötigen wir nur eine persönliche Vollmacht von Ihnen.
Alternativ bieten wir auch einen Verzollungsservice an. Er sendet ihre Bestellungen direkt weiter in die Schweiz. Unseren Verzollungsservice können auch Neukunden nutzen. Sie müssen sich dazu nicht einmal persönlich ausgewiesen haben.
Wichtig!
Unsere Kundenkarte ist KEINE Vollmacht und ersetzt auch KEINE Vollmacht. Bitte nutzen Sie immer unser Formular zur Erstellung einer Vollmacht.
Online Vollmachten erstellen
Egal ob Einzel- oder Dauervollmacht – beides können Sie bei uns auch online erstellen. Das geht schnell, ist sicher und der oder die Bevollmächtigte kann nicht aus Versehen die Vollmacht vergessen.
Um online Vollmachten zu erstellen, loggen Sie sich bitte in Ihr Kundenkonto ein. Dort können Sie den Punkt „Vollmachten“ auswählen und eine Einzel- oder Dauervollmacht erteilen.
Dauervollmacht oder Einzelvollmacht?
Die Einzelvollmacht berechtigt die bevollmächtigte Person einmalig, ein Paket für Sie in Empfang zu nehmen. Anschliessend verbleibt die Vollmacht bei MyPaketshop und kann nicht weiter verwendet werden.
Die Dauervollmacht berechtigt die von Ihnen bevollmächtigte Person auf unbestimmte Zeit zur Abholung Ihrer Sendungen. Das bietet sich an, falls ein Bekannter oder Nachbar regelmässig in die Grenzregion fährt oder falls Sie für Krankheit oder andere Hinderungsgründe vorsorgen möchten. Sie können die Dauervollmacht selbstverständlich jederzeit schriftlich widerrufen.
In beiden Fällen muss die bevollmächtigte Person volljährig sein. Bitte reichen Sie die Vollmacht im Original ein. Zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises werden wir Sie bei uns im Paketshop für Sie hinterlegen.
Unser Tipp: Um im Bedarfsfall schnell handeln zu können, raten wir Ihnen schon jetzt zu einer vorsorglichen Ausstellung der Vollmacht.
Haben Sie noch Fragen zur Bevollmächtigung Ihrer Vertrauensperson?
Zollfrei-News für die Schweiz
Kompakt und genau 1x im Monat:
- Tipps zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung bei Online-Händlern
- Infos zu Freimengen & Verzollung
- Einkaufstipps für die Grenzregion
- alles über die optimale und legale Nutzung Ihrer Lieferadresse
- Neuigkeiten aus Ihrem zertifizierten Paketshop