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Tuning in Deutschland und der Zoll

Zoll: Was Sie beim Fahrzeug-Tuning im Ausland beachten müssen

26. September 2018/in Verzollung/von Simon Kühn

Das Auto in Deutschland richtig schön „aufmotzen lassen“, weil dort Materialien und Arbeitsstunden billiger sind? Diese Rechnung geht nur zum Teil auf, denn der Staat will auch dabei mitverdienen. Wann genau das zutrifft und vor allem was es beim Zoll zu beachten gibt, verraten wir Ihnen im heutigen Post.

Herr Schweizers Schnäppchen Auto

Herr Schweizer hat sich günstig ein in die Jahre gekommenes Mercedes-Cabrio gekauft. Nun soll das Fahrzeug richtig „aufgemotzt“ werden, um damit am Sonntag gemütlich durch die Berge zu fahren oder es wird dann verkauft. Herr Schweizer ist sich da noch nicht so sicher.

Bei einigen Verbesserungen will er selbst Hand anlegen, aber das Auswechseln der Stoßdämpfer, den Einbau der neuen Sitze und Armaturen sowie das Motortuning will er lieber Experten überlassen. Nun sucht er im Netz eine Werkstatt, die das realisieren kann und auch nicht allzu teuer ist. Er findet schließlich eine, gar nicht weit weg von der Schweizer Grenze in Deutschland. „Toll“, denkt Herr Schweizer „da kommen mich auch die Ersatzteile viel günstiger.“

Aktive Veredelung oder vorübergehende Verwendung

Bevor nun Herr Schweizer ins Nachbarland aufbricht, muss er sich zunächst im Klaren sein, was mit seinem Fahrzeug genau gemacht wird, da es sonst Schwierigkeiten mit dem Zoll gibt. So ist es etwa ein Unterschied, ob ein Auto zur Reparatur von der Schweiz nach Deutschland gebracht wird oder ob es im Nachbarland aufgewertet werden soll.

Zoll-Begriff: Vorübergehende Verwendung

Um eine vorübergehende Verwendung handelt es sich, wenn ein Fahrzeug repariert oder gewartet wird. Das betrifft auch Instandsetzungen und Einstellarbeiten sowie Maßnahmen zum Erhalt des Kfzs. Das Fahrzeug bleibt also weitestgehend unverändert. Das wäre also die klassische Reparatur, etwa nach einem Defekt am Auto.

Zoll-Begriff: aktive Veredelung

Im Gegensatz dazu verbessert die aktive Veredelung das Fahrzeug. Es wird wertvoller gemacht, als es vorher war.

Herr Schweizer hat also definitiv vor, sein altes Cabrio in Deutschland aktiv veredeln zu lassen.

Aktive Veredelung: Zoll der Schweiz

Deshalb informiert er den Schweizer Zoll über seine Absicht. Der macht es Herrn Schweizer einfach. Solange die Kosten für die Veredelung des Fahrzeuges unter 150 CHF liegen, fallen keine Gebühren an. Kosten die Maßnahmen mehr, ist darauf die Schweizer Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent zu zahlen. Herr Schweizer muss bei der Einfuhr die Reparatur bzw. Aufwertung unaufgefordert anmelden und die Rechnung dafür vorlegen.

Diese Einfachheit freut Herrn Schweizer. Allerdings gibt es ja da auch noch die deutsche Seite.

Aktive Veredelung und der Deutsche Zoll

Die Deutsche Seite macht es Herrn Schweizer nicht so einfach. Für die Überführung des Cabrios in die aktive Veredelung muss eine schriftliche Zollanmeldung erfolgen. Die aktive Veredelung ist der zollinterne Begriff für das gesamte Verfahren: Einfuhr des Autos nach Deutschland, Reparatur bzw. Tuning und Ausfuhr des Fahrzeugs.

Anmerkung: Die folgenden Erläuterungen wurden von uns nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für deren Vollständigkeit und juristische Richtigkeit können wir trotzdem keine Haftung übernehmen.

Start der aktiven Veredelung

Die aktive Veredelung muss Herr Schweizer auf dem Einheitspapier (Vordrucksatz 0747) und dem Ergänzungsblatt 0254 bei der tatsächlichen Einreise beantragen. Das Einheitspapier gibt es übrigens in Deutschland im Fachhandel, aber auch bei einigen deutschen Industrie- und Handelskammern. Im Internet bietet es beispielsweise Mashpaper an.

In der Zollanmeldung sind dann folgende Angaben zu machen:

a) Name und Adresse des Antragstellers, des Anmelders und des Beteiligten

b) Art der Veredlung, z. B. Restaurierung …

c) Mittel zur Identitätsfeststellung der Waren

d) Frist für die Beendigung des Verfahrens

e) vorgeschlagene Zollstelle für die Beendigung des Verfahrens

f) Ort der Veredelung

g) vorgeschlagene Beförderungsförmlichkeiten

Die Anmeldung zur aktiven Veredelung kann aber auch die Werkstatt, die das Auto aufwertet, beantragen. Dazu benötigt sie eine EORI-Nummer. Die kann sie bei der Generalzolldirektion: Stammdatenmanagement, Carusufer 3-5, 01099 Dresden (Fax: 0351-44834-444) mit dem Vordruck 0870 oder über den Internetbeteiligtenantrag (IBA) beantragen.

Ist das geschehen, bewilligt die Zollstelle die aktive Veredelung durch die Annahme der Zollanmeldung und Aushändigung eines Exemplars der Zollanmeldung sowie des „Veredelungsscheins (Vordruck 0789) an Herrn Schweizer. Außerdem muss Herr Schweizer für das Zollverfahren der aktiven Veredelung grundsätzlich eine Sicherheit hinterlegen.

Soweit so gut, nun kann also Herr Schweizer sein Auto „aufmotzen“ lassen. Doch er muss es auch zurück in die Schweiz bringen.

Abschluss der aktiven Veredelung

Bevor Herr Schweizer sein Fahrzeug zurückfährt, meldet er es elektronisch bei der örtlich zuständigen Ausfuhrzollstelle zum zweistufigen Ausfuhrverfahren an und führt es dann zur Vorabfertigung vor. Hat Herr Schweizer das Verfahren der aktiven Veredelung auf seinen Namen angemeldet, kann die Ausfuhranmeldung auch ausnahmsweise mit dem Formular 033025 abgegeben werden. Zusätzlich muss er der Zollstelle den erhaltenen Veredelungsschein vorlegen. Jetzt kann die Zollstelle die ordnungsgemäße Beendigung der aktiven Veredelung prüfen und gibt die hinterlegte Sicherheit nach Beendigung des Ausfuhrverfahrens frei.

Das war es schon. Wie bitte? Wie soll das Herr Schweizer hinbekommen?

Hilfe beim Deutschen Zoll

Nun ist dieses Verfahren alles andere als einfach. Deshalb empfiehlt der Deutsche Zoll Herrn Schweizer, die Hilfe einer Zollspedition bzw. einer Zollagentur zu suchen. Die unterstützt ihn bei den formellen Angelegenheiten in Deutschland. Neben der Erfahrung bei der Durchführung dieser Zollverfahren haben die Agenturen auch die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Zollanmeldung.

Es ist schwieriger als gedacht

Wer glaubt, sein Fahrzeug in Deutschland preiswert und schnell „aufmotzen“ lassen zu können, weiß jetzt: Es ist alles andere als einfach. Natürlich kann sich der ganze Aufwand trotzdem lohnen. Doch das muss wirklich individuell entschieden werden, am besten auf Basis einer detaillierten Auflistung aller Aufwendungen für das Zollverfahren.

Wir empfehlen deshalb: Selbst Hand anlegen! Die preiswerten Ersatzteile können Sie trotzdem in Deutschland bestellen. Lassen Sie die einfach zu MyPaketshop liefern.

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Über Simon Kühn

Simon Kühn ist Inhaber und Geschäftsführer von MyPaketshop. Selbst in der Grenzregion aufgewachsen, kennt er die Einkaufsbedürfnisse von Schweizer Konsumenten seit langem. Der Experte für Grenzshopping, Ausfuhr, Zoll und Mehrwertsteuer bietet seit 2012 einen professionellen Postfach-Service an.

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