Wussten Sie, dass Personen, die nachweisbar an COVID-19 erkrankt waren, nach Baden-Württemberg quarantänefrei einreisen dürfen? Oder Schweizer*innen die ihre Pferde in Deutschland eingestellt haben? Diese und viele weitere Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht erklären wir heute.
Update vom 03.05.21: Einreise-Regel für Von COVID-19 genesende Personen angepasst (6 Monate)
Update vom 23.03.21: Regel-Varianten betreffend Hochinzidenz- und Viriusvariantengebiete aufgenommen, Screenshots der Regeln, Kurzübersicht aller Ausnahmen
Update vom 21.04.21: Regel für Geimpfte aufgenommen, Werkstattbesuch und Dienstleistungen gestrichen
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