Generelle Fragen zur Umsatzsteuer-Erstattung für Schweizer
Gibt es ein Recht auf Erstattung der deutschen Mehrwertsteuer?
Nein. Deutsche Geschäfte und Online-Shops sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Schweizer Kunden die Mehrwertsteuer zu erstatten. Bei einer nachweislich steuerfreien Ausfuhrlieferung kann der Händler die deutschen Umsatzsteuerregeln anwenden. Ob und in welcher Höhe er den Preisvorteil an Sie weitergibt, hängt von seinen Bedingungen ab. Klären Sie das am besten vor dem Kauf.
Ab welchem Rechnungsbetrag wird die Umsatzsteuer zurückerstattet (Bagatellgrenze)?
Seit dem 1. Januar 2020 muss der Bruttorechnungsbetrag mehr als 50 € betragen. Genau 50 € reichen nicht aus. Mehrere Artikel dürfen nur zusammengerechnet werden, wenn derselbe Händler sie demselben Käufer auf einer gemeinsamen Rechnung berechnet. Einzelne Rechnungen lassen sich für diese Wertgrenze nicht addieren.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt des Bundesfinanzministeriums.
Wie lange erstattet mir der Händler die Mehrwertsteuer? Welche Fristen gelten?
Hier sind zwei Fristen zu unterscheiden. Die Ware muss vor Ablauf des dritten Kalendermonats nach dem Monat der Lieferung aus der EU ausgeführt werden. Bei einem Kauf und einer Übergabe im Oktober ist das beispielsweise bis zum 31. Januar des Folgejahres möglich.
Bis wann Sie den bestätigten Ausfuhrnachweis beim Händler oder Tax-Free-Dienstleister einreichen können, richtet sich dagegen nach dessen Bedingungen. Eine allgemeine Erstattungsfrist von sechs oder zwölf Monaten ist nicht garantiert. Fragen Sie deshalb vor dem Einkauf nach.
Kann ich vom deutschen Konsulat die Mehrwertsteuer zurückfordern?
Nein. Deutsche Auslandsvertretungen zahlen keine Mehrwertsteuer aus. Für die Bestätigung der Ausfuhr ist grundsätzlich die deutsche Grenzzollstelle zuständig. Die Deutsche Botschaft in Bern kann nur in begründeten Ausnahmefällen ersatzweise eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung ausstellen. Allein ein vergessener Zollbesuch begründet normalerweise keinen solchen Ausnahmefall.
Die Botschaft prüft die Voraussetzungen im Einzelfall. Die Bestätigung ist pro Rechnung gebührenpflichtig. Die aktuelle Gebühr und die benötigten Unterlagen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Bern.
Wird die gesamte Mehrwertsteuer erstattet?
Das hängt vom Anbieter ab. Der Händler kann den enthaltenen deutschen Steuerbetrag vollständig zurückerstatten, ist hierzu gegenüber dem Kunden aber nicht generell verpflichtet. Manche Händler oder beauftragte Tax-Free-Dienstleister berechnen Bearbeitungsgebühren. Dadurch fällt die Auszahlung geringer aus. Fragen Sie vor dem Einkauf nach dem tatsächlichen Erstattungsbetrag.
Kann ich nicht einfach ohne Mehrwertsteuer im Geschäft oder Online-Shop einkaufen?
In einzelnen Fällen bietet ein Händler bereits einen Nettopreis an, wenn er die Voraussetzungen und Nachweise für eine steuerfreie Ausfuhr sicherstellen kann. Häufig bezahlen Sie aber zunächst den Preis inklusive deutscher Mehrwertsteuer. Nach der bestätigten Ausfuhr erstattet der Händler den vereinbarten Betrag oder schreibt ihn gut. Wie das konkret abläuft, entscheidet der Händler.
Fragen zum Tax Free Formular / Ausfuhrbescheinigung
Was ist ein Ausfuhrnachweis?
Ein Ausfuhrnachweis belegt gegenüber dem Händler, dass die gekaufte Ware die EU tatsächlich verlassen hat. Beim herkömmlichen Verfahren bestätigt der deutsche Zoll die Ausfuhr auf einem geeigneten Papierbeleg, beispielsweise einer Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung oder einer dafür geeigneten Rechnung. Bei teilnehmenden Händlern kann die Bestätigung auch über den digitalen Ausfuhrkassenzettel (dAKZ) erfolgen. Welche Unterlagen der Händler benötigt, sollten Sie vor dem Kauf klären.
Wo bekomme ich die Formulare her?
Viele Geschäfte stellen eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung zur Verfügung. Sie können die offizielle Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung bei der Deutschen Botschaft Bern herunterladen.
Bei einer Online-Bestellung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine um die erforderlichen Angaben ergänzte und vom Zoll bestätigte Rechnung als Nachweis dienen. Die Rechnung allein ist aber nicht automatisch ein bestätigter Ausfuhrnachweis. Achten Sie darauf, dass Ihre tatsächliche Schweizer Wohnadresse als Rechnungsadresse angegeben ist, und klären Sie mit dem Händler, welchen Beleg er akzeptiert.
Wer füllt das Tax-Free-Formular aus?
Die Angaben zum Verkauf und zu den Waren trägt normalerweise der Händler ein. Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Wohnadresse können Sie nach Absprache ergänzen. Entscheidend ist, dass die erforderlichen Daten richtig und vollständig sind.
Muss ich meine Adresse und Ausweisnummer in die Ausfuhrbescheinigung eintragen?
Soweit das verwendete Formular diese Angaben verlangt, müssen Name, Wohnadresse und Angaben zum Ausweisdokument korrekt eingetragen sein. Die Daten müssen zum vorgelegten Identitäts- und Wohnsitznachweis passen. Unvollständige oder falsche Angaben können die Zollbestätigung und die spätere Erstattung verhindern.
Wo wird das Tax-Free-Formular eingereicht?
Den bestätigten Papierbeleg reichen Sie nach den Vorgaben des Händlers bei diesem oder bei seinem beauftragten Tax-Free-Dienstleister ein, etwa Global Blue oder Planet. Eine Agentur kann die Rückerstattung nur abwickeln, wenn der betreffende Händler mit ihr zusammenarbeitet. Bei dAKZ kann der bestätigte Nachweis elektronisch an den teilnehmenden Händler übermittelt werden.
Was ist eine Abnehmerbescheinigung?
Die Abnehmerbescheinigung dient dem Nachweis, dass der Käufer die Voraussetzungen als im Drittland wohnender Abnehmer erfüllt. Die Ausfuhrbescheinigung bestätigt dagegen die Ausfuhr der Ware. Im amtlichen Formular «Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung» werden beide Nachweise zusammengefasst.
Fragen zum Zoll
Bei welcher Zollstelle muss die Ausfuhrbescheinigung abgestempelt werden?
Beim herkömmlichen Papierverfahren bestätigt grundsätzlich die Ausgangszollstelle an der EU-Aussengrenze die Ausfuhr. Wenn Sie Deutschland direkt in Richtung Schweiz verlassen, ist das die zuständige deutsche Grenzzollstelle. Nehmen Sie die Ware, den geeigneten Ausfuhrbeleg und Ihren Ausweis mit. Für das digitale dAKZ-Verfahren gelten die jeweils zugelassenen Grenzübergänge und die Hinweise der App.
Hier finden Sie Informationen zu den Öffnungszeiten der Zollstellen in Bad Säckingen und Umgebung.
Wie weise ich meinen Wohnsitz im Ausland nach?
Massgeblich ist Ihr tatsächlicher Wohnsitz ausserhalb der EU, nicht allein Ihre Staatsangehörigkeit. Nehmen Sie einen gültigen Pass oder eine Identitätskarte mit. Wenn daraus der ausländische Wohnsitz nicht ausreichend hervorgeht, können zusätzliche Nachweise erforderlich sein, beispielsweise eine Wohnsitzbestätigung oder ein geeigneter Aufenthaltstitel. Die Angaben auf Rechnung und Ausfuhrbeleg müssen dazu passen.
Bekomme ich vom Zoll die Mehrwertsteuer zurück?
Nein. Der deutsche Zoll bestätigt bei Erfüllung der Voraussetzungen die Ausfuhr beziehungsweise stellt den digitalen Nachweis bereit. Die Rückerstattung übernimmt der Händler oder ein von ihm beauftragter Tax-Free-Dienstleister.
Gibt es einen digitalen Ausfuhrschein?
Ja. Mit dem digitalen Ausfuhrkassenzettel (dAKZ) bietet der deutsche Zoll ein digitales Verfahren für die Ausfuhrbestätigung an. Es ist zunächst nur bei teilnehmenden Händlern und zugelassenen Grenzübergängen nutzbar. Für die App sind eine Registrierung und bei der ersten Nutzung eine persönliche Identitätsprüfung beim deutschen Zoll vorgesehen. Bei einer angezeigten Kontrollaufforderung müssen die Waren weiterhin beim Zoll vorgeführt werden.
Das Papierverfahren bleibt möglich. Die dAKZ-App ersetzt ausserdem nicht die allfällige Anmeldung und Abgabenentrichtung bei der Einreise in die Schweiz. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen dAKZ-Hilfeseite des Zoll-Portals sowie in unserem ausführlichen Mehrwertsteuer-Ratgeber.
Shopping
Welche Geschäfte und Online-Shops bieten einen steuerfreien Einkauf?
Viele Geschäfte weisen mit einem «Tax Free»-Hinweis darauf hin, dass sie eine Mehrwertsteuerrückerstattung anbieten. Nicht jeder Händler nimmt daran teil und nicht jedes Angebot gilt für alle Waren. Fragen Sie deshalb vor dem Kauf nach dem Verfahren, den Gebühren und den benötigten Belegen.
Hinweise zu deutschen Online-Shops finden Sie in unserem Online-Shopping-Ratgeber. Ob ein bestimmter Online-Shop eine Rückerstattung anbietet, sollten Sie direkt bei ihm klären.
Darf die Ware vor der Ausfuhr benutzt werden?
Die gekaufte Ware muss bei der Ausfuhr für eine mögliche Kontrolle durch den Zoll vorhanden und eindeutig zuzuordnen sein. Bewahren Sie Belege und nach Möglichkeit die Verpackung auf, damit sich die Ware leichter prüfen lässt. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Originalverpackung lässt sich daraus nicht ableiten. Bei bereits benutzten Waren sollten Sie vorab mit dem Händler klären, ob er die Voraussetzungen für seine Rückerstattung weiterhin als erfüllt ansieht.
Mehrwertsteuer-Erstattung im Geschäft
Bekomme ich die Mehrwertsteuer in bar erstattet?
Das hängt vom Händler oder Tax-Free-Dienstleister ab. Möglich sind beispielsweise Barauszahlung, Überweisung, Rückzahlung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel oder eine Gutschrift für einen späteren Einkauf. Fragen Sie nach, welche Auszahlungsart und welche Gebühren gelten.
Kann auch jemand anderes für mich den Betrag abholen?
Ob eine andere Person die Erstattung entgegennehmen darf, legt der jeweilige Händler oder Dienstleister fest. Manche verlangen, dass der auf dem Tax-Free-Beleg genannte Käufer die Auszahlung persönlich abholt. Klären Sie vorab, ob eine Vertretung akzeptiert wird und welche Nachweise nötig sind.
Mehrwertsteuer Erstattung beim Online-Shopping
Wie bekomme ich die Mehrwertsteuer erstattet?
Klären Sie vor der Online-Bestellung, ob der Händler bei persönlicher Ausfuhr in die Schweiz eine Rückerstattung anbietet und welche Unterlagen er verlangt. Geben Sie Ihre tatsächliche Schweizer Wohnadresse als Rechnungsadresse und bei einer Lieferung an MyPaketshop Ihre persönliche deutsche Lieferadresse als Lieferadresse an, sofern der Online-Shop das zulässt.
Nachdem Sie die Ware persönlich abgeholt und aus der EU ausgeführt haben, lassen Sie den erforderlichen Ausfuhrnachweis beim deutschen Zoll bestätigen. Senden Sie den Beleg nach den Vorgaben des Händlers zurück. Dieser erstattet den vereinbarten Betrag beispielsweise per Überweisung, Rückzahlung auf das Zahlungsmittel oder Gutschrift. Eine automatisch ausgestellte neue Nettorechnung ist nicht bei jedem Händler vorgesehen.
Mehrwertsteuererstattung über Agenturen
Gibt es Anbieter, die mir bei der Mehrwertsteuerrückerstattung helfen?
Ja. Zu den bekannten Tax-Free-Dienstleistern gehören Global Blue und Planet. Sie können die Abwicklung und Auszahlung erleichtern. Das setzt aber voraus, dass der jeweilige Händler mit dem Dienstleister zusammenarbeitet. Für die Leistungen können Gebühren anfallen.
Was kostet bei Global Blue die Rückerstattung der Mehrwertsteuer?
Die Gebühren und der tatsächliche Erstattungsbetrag hängen unter anderem vom Warenwert und den Auszahlungsbedingungen ab. Deshalb nennen wir hier keine pauschale Bearbeitungsgebühr.
Rechenbeispiel: Bei einem Kaufpreis von 1.000 € inklusive 19 % deutscher Mehrwertsteuer beträgt der darin enthaltene Steueranteil 159,66 € (1.000 € × 19 ÷ 119). Das ist der rechnerische Steuerbetrag, nicht die zugesicherte Auszahlung von Global Blue. Wie viel Sie nach möglichen Gebühren tatsächlich erhalten, müssen Sie beim Händler beziehungsweise bei Global Blue erfragen.
Was kostet bei Planet die Rückerstattung der Mehrwertsteuer?
Auch bei Planet sind der Auszahlungsbetrag und mögliche Gebühren von den konkreten Bedingungen abhängig. Lassen Sie sich vor dem Einkauf sagen, wie hoch die Erstattung nach Gebühren ausfällt und welche Auszahlungsart angeboten wird.
Inhaltlich aktualisiert am 15. Oktober 2026. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Massgeblich sind die gesetzlichen Vorgaben, die aktuelle Behördenpraxis sowie die Bedingungen des jeweiligen Händlers oder Tax-Free-Dienstleisters. Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität aller Angaben übernehmen.



