Mit der DHL Online-Frankierung können Sie beim Versand eines Pakets oder Päckchens aus Deutschland in die Schweiz die erforderlichen Zolldaten direkt online erfassen. DHL erstellt daraus die passende Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 sowie die Versandmarke. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Angaben am Beispiel von CN23. Ausführliche Grundlagen finden Sie in unserem Ratgeber zur Zollinhaltserklärung CN22 und CN23.
Hinweis: Die vorhandenen Screenshots zeigen eine frühere Version der DHL-Online-Frankierung. Die Bildschirmansichten können heute abweichen. Die nachfolgenden Erläuterungen berücksichtigen die aktuellen Angaben von DHL.
Zollinhaltserklärung online bei DHL und Deutscher Post ausfüllen
Öffnen Sie die DHL Online-Frankierung für internationale Sendungen. Wählen Sie als Zielland «Schweiz» und anschliessend das passende Versandprodukt. Geben Sie die Absender- und Empfängeradresse ein. Für Sendungen ausserhalb der EU fragt das System die notwendigen Zollinformationen direkt während der Frankierung ab. Sie müssen CN22 oder CN23 daher nicht vorab als leeres Formular herunterladen.
Vorauswahl Paket oder Päckchen
Wählen Sie das Versandprodukt passend zu Gewicht, Grösse, Sendungsverfolgung und gewünschter Haftung. DHL führt Sie anschliessend durch die Angaben zum Inhalt und Warenwert. Je nach Versandprodukt und Sendung wird die passende Zollinhaltserklärung erstellt.
Päckchen
Für ein DHL Päckchen International kann die Zollinhaltserklärung CN22 vorgesehen sein. Geben Sie den zutreffenden Sendungszweck an, beispielsweise «Geschenk», «Verkauf» oder «Muster». Entscheidend sind die im aktuellen Frankierungsprozess abgefragten Pflichtangaben.
Paket
Bei DHL Paketen International wird häufig die ausführlichere Zollinhaltserklärung CN23 verwendet. Auch hier erfassen Sie den Sendungszweck und die einzelnen Waren. Nach Abschluss erstellt DHL die benötigten Dokumente anhand Ihrer Angaben. Achten Sie darauf, dass die Beschreibung der Waren und der Wertnachweis zur tatsächlichen Sendung passen.
Ausfüllen der Zollangaben für CN23 bei DHL
1 Geben Sie die Stückzahl für jede Warenposition an. Identische Artikel können in einer Zeile zusammengefasst werden. Unterschiedliche Waren, etwa ein Seidenkleid und ein Baumwollshirt, erfassen Sie getrennt.
2 Beschreiben Sie den Inhalt möglichst genau. Sammelbegriffe wie «Kleidung» oder «Geschenke» reichen nicht aus. Besser sind Angaben wie «Baumwoll-T-Shirts» oder «Seidenkleid». So kann der Zoll die Waren zuordnen.
3 Tragen Sie das Nettogewicht der jeweiligen Warenposition ein, also das Gewicht der Ware ohne Versandkarton und Verpackungsmaterial. Besteht eine Position aus mehreren gleichen Artikeln, geben Sie deren gemeinsames Nettogewicht an. Beachten Sie die Einheit und das Eingabeformat im aktuellen DHL-Formular.
4 Geben Sie den tatsächlichen Warenwert für diese Position an. Bei einem Verkauf orientieren Sie sich an der Rechnung und den Vorgaben des Versandformulars. Auch Geschenke und gebrauchte Waren benötigen eine nachvollziehbare Wertangabe. Ziehen Sie die deutsche Mehrwertsteuer nicht pauschal vom Kaufpreis ab. Wichtig: Der Warenwert einer Position darf nicht mit 0 € angegeben werden. Eine Ausnahme gilt für Dokumentensendungen.
5 Bei der Sendungsart «Warenverkauf» verlangt DHL grundsätzlich die Zolltarifnummer (HS-Code) und das Ursprungsland der Ware. Das kann auch einen Verkauf zwischen Privatpersonen betreffen, beispielsweise über eine Online-Auktionsplattform. Mit dem Ursprungsland ist das Herstellungsland gemeint, nicht automatisch Deutschland als Versandland. Bei «Warenverkauf» muss der Sendung zusätzlich eine Proforma-Rechnung beigelegt werden. Beachten Sie die offizielle DHL-Ausfüllhilfe.
6 Das Gesamt- beziehungsweise Bruttogewicht umfasst sämtliche Waren sowie Versandkarton und Verpackungsmaterial. Wiegen Sie am besten das fertig verpackte Paket und tragen Sie das gemessene Gewicht in der verlangten Einheit ein.
7 Geben Sie die Warenwerte in Euro (EUR) an, wie es die DHL-Ausfüllhilfe für dieses Formular vorsieht. Die Zollbehörden im Zielland können diese Werte für ihre Berechnung in die Landeswährung umrechnen.
8 Prüfen Sie zum Schluss den Gesamtwarenwert. Er muss mit der Summe aller angegebenen Warenpositionen übereinstimmen. Überprüfen Sie ausserdem Stückzahlen, Gewichte, Sendungszweck und Adressen, bevor Sie die Frankierung bezahlen.
Nach der Eingabe: Versandmarke und Zolldokumente erhalten
Nach der Kontrolle bezahlen Sie die Versandmarke in der DHL Online-Frankierung. Die erforderliche Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 wird anhand Ihrer Daten erstellt und zusammen mit der Versandmarke bereitgestellt. Drucken Sie die Unterlagen aus und befestigen Sie die Zollinhaltserklärung mit einer geeigneten Dokumententasche aussen auf der Anschriftenseite der Sendung. Bei einem Gesamtwarenwert von über 1.000 € ist zusätzlich eine Ausfuhranmeldung erforderlich. Abhängig vom Inhalt können weitere Dokumente, Bewilligungen oder Nachweise erforderlich sein.
Ohne eigenen Drucker: DHL bietet einen QR-Code an. Bei Sendungen in Länder ausserhalb der EU können die Versandmarke und gegebenenfalls die Zollunterlagen in einer Postfiliale, Poststation oder Packstation mit Drucker ausgedruckt werden. Prüfen Sie die für Ihre Sendung zulässige Abgabestelle. Weitere Einzelheiten finden Sie bei DHL.
Weitere Ausfüllhilfen zu den Zollinhaltserklärungen CN22 und CN23
Haftungsausschluss:
Aktualisiert am 17. Oktober 2026. MyPaketshop hat alle Informationen sorgfältig recherchiert und geprüft, trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen. Auch erbringen wir keine Leistungen, die gemäss Steuerberatungsgesetz und Rechtsdienstleistungsgesetz den entsprechenden Berufsträgern vorbehalten sind.









