Was ist eine Zollinhaltserklärung, wann brauchen Sie CN22 oder CN23 und wie füllen Sie die Angaben korrekt aus? Unser Ratgeber erklärt die aktuellen Regeln für Postsendungen zwischen Deutschland und der Schweiz, den Unterschied zwischen den Formularen und die elektronische Erstellung bei DHL und der Schweizer Post.
Was ist eine Zollinhaltserklärung?
Die Zollinhaltserklärung beschreibt den Inhalt einer internationalen Postsendung. Sie enthält unter anderem Angaben zur Art, Menge, zum Wert und Herkunftsland der Waren. Die Postunternehmen übermitteln diese Informationen an die Zollbehörden, damit die Sendung im Bestimmungsland geprüft und gegebenenfalls verzollt werden kann.
Beim Postversand von Waren in ein Land ausserhalb der EU, beispielsweise von Deutschland in die Schweiz, ist in der Regel eine Zollinhaltserklärung erforderlich. Das gilt auch in der Gegenrichtung. Innerhalb des regulären EU-Zollgebiets wird für gewöhnliche Postsendungen normalerweise keine CN22- oder CN23-Erklärung benötigt. Für einzelne Sondergebiete können abweichende Regeln gelten.
Die beiden international gebräuchlichen Formulare heissen CN22 und CN23. CN22 ist die kürzere, CN23 die ausführlichere Erklärung. Welches Formular zum Einsatz kommt, richtet sich nach dem Versandprodukt, den Vorgaben des Postunternehmens und dem Sendungsinhalt. Für internationale Warensendungen werden die Zollangaben heute in vielen Fällen bereits elektronisch erfasst.
Wichtig: CN22 und CN23 betreffen den postalischen Warenversand. Wenn Sie Ihre Einkäufe selbst über die Grenze bringen, gelten die Regeln für die persönliche Einfuhr. Dazu finden Sie Informationen in unserem Ratgeber zu den Schweizer Zollbestimmungen.
Der Unterschied zwischen Formular CN22 und CN23
Deutschland: CN22 und CN23 bei DHL
Wer aus Deutschland Waren mit DHL Päckchen International oder DHL Paket International in die Schweiz oder ein anderes Zollgebiet ausserhalb der EU verschickt, benötigt die zum jeweiligen Versandprodukt gehörenden Zollangaben. DHL nutzt hierfür die Formulare CN22 beziehungsweise CN23.
Am einfachsten funktioniert die Anmeldung über die DHL Online-Frankierung. Dort wählen Sie das Versandprodukt und das Zielland aus, erfassen die Waren und erhalten die passenden Zollunterlagen zusammen mit dem Versandlabel. Welche Erklärung notwendig ist, zeigt das System für die konkrete Sendung an.
Waren gehören bei der Deutschen Post nicht in den normalen internationalen Brief: Seit 2019 ist «Brief International» für Dokumente vorgesehen. Privatkunden nutzen für Waren DHL Päckchen oder DHL Paket International. Geschäftskunden können je nach Vertrag geeignete Warenpost-Produkte verwenden. Weitere Informationen bietet die Deutsche Post.
Schweiz: CN22 und CN23 bei der Schweizer Post
Bei der Schweizer Post kommt es insbesondere auf das gewählte Versandprodukt an:
- Kleinwaren International bis 2 kg und 1’000 CHF Warenwert: In der Regel CN22.
- Kleinwaren International bis 2 kg und über 1’000 CHF Warenwert: CN23. CN23 wird auch in bestimmten weiteren Fällen verlangt, etwa bei ausfuhrbewilligungspflichtigen Waren.
- PostPac International: CN23 ist in den internationalen Frachtbrief integriert.
Für Kleinwarensendungen mit Wareninhalt ist die elektronische Erfassung der Zolldaten obligatorisch. Dafür stehen die Onlinedienste «Begleitpapiere Kleinwaren International» und je nach Versandart «WebStamp» zur Verfügung. Die aktuelle Übersicht der Schweizer Post nennt alle erforderlichen Begleitpapiere.
Umrechnung SZR in Landeswährung
SZR bedeutet Sonderziehungsrecht. Das ist eine internationale Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds. Ältere Anleitungen verwenden beispielsweise eine Grenze von 300 SZR zur Unterscheidung der Zollformulare. Diese Zahl sollte jedoch nicht pauschal auf die heutigen Produkte von DHL und der Schweizer Post übertragen werden.
Entscheidend sind die aktuellen Vorgaben des jeweiligen Versanddienstleisters. Für die Schweizer Post gelten bei «Kleinwaren International» die oben genannten Wertgrenzen in Schweizer Franken. SZR-Grenzen für Postformulare haben ausserdem nichts mit der Schweizer Wertfreigrenze von 150 CHF bei der persönlichen Einreise zu tun.
Hier bekommen Sie die Formulare CN22 und CN23
Die Zollangaben lassen sich heute am zuverlässigsten direkt beim jeweiligen Versanddienstleister erfassen. Ein allein heruntergeladenes Papierformular ersetzt nicht automatisch die vorgeschriebene elektronische Übermittlung.
Aktuelle Online-Dienste:
- DHL Online-Frankierung: Für den Paket- und Päckchenversand aus Deutschland. Die passenden Zollformulare werden aus Ihren Eingaben erstellt.
- Schweizer Post, Begleitpapiere Kleinwaren International: CN22 und CN23 für internationale Kleinwarensendungen elektronisch erstellen und ausdrucken.
- Schweizer Post, Begleitpapiere International: Offizielle Übersicht für Kleinwaren, PostPac International und weitere Versandprodukte, inklusive Frachtbriefen.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Online-Erfassung des Versanddienstleisters, statt alte CN22- oder CN23-PDF-Vordrucke zu übernehmen. So werden die Zollangaben dem gewählten Versandprodukt zugeordnet und gegebenenfalls elektronisch übermittelt.
So wird eine Zollinhaltserklärung ausgefüllt, online und offline
Die Angaben für die Zollinhaltserklärung erfassen Sie bei den gängigen Postdiensten am besten online. Das Programm des Versanddienstleisters führt durch die Pflichtfelder und erstellt die benötigten Dokumente. Welche Ausdrucke und Beilagen erforderlich sind, hängt von der Versandart ab.
Inhaltserklärung online ausfüllen
- Öffnen Sie den offiziellen Onlinedienst Ihres Postunternehmens und wählen Sie das Zielland sowie die Versandart.
- Tragen Sie Absender und Empfänger vollständig ein.
- Beschreiben Sie jede Ware möglichst konkret, zum Beispiel «zwei Baumwoll-T-Shirts» statt nur «Kleidung». Geben Sie Menge, Wert und die weiteren geforderten Angaben wie Gewicht, Herkunftsland oder Zolltarifnummer an.
- Wählen Sie den zutreffenden Versandzweck, beispielsweise Verkauf, Geschenk, Rücksendung oder Warenmuster. Auch kostenlose Waren benötigen einen realistischen Warenwert für Zollzwecke.
- Prüfen Sie alle Angaben, erstellen Sie das Versandlabel und die Zollunterlagen und befestigen Sie die Ausdrucke nach den Anweisungen des Versanddienstleisters.
Ältere bebilderte Beispiele von MyPaketshop:
Diese älteren Schritt-für-Schritt-Beispiele zeigen teilweise frühere Eingabemasken. Für eine aktuelle Sendung sind die offiziellen Formulare und Vorgaben des Versanddienstleisters massgeblich.
Inhaltserklärung für den Zoll ausdrucken und manuell ausfüllen
Bei DHL ist je nach Versandweg auch eine Erfassung bei der Einlieferung möglich. Für die Schweizer Post gilt jedoch: Warensendungen im Produkt «Kleinwaren International» müssen elektronisch deklariert werden. Eine handschriftlich ausgefüllte CN22 ersetzt diese elektronische Warenerfassung nicht.
Unsere älteren Beispiele zu CN22 für Geschenke und CN23 für Verkaufsware veranschaulichen die Formularfelder. Sie sind keine allgemeine Empfehlung, internationale Waren heute ausschliesslich auf Papier zu deklarieren.
Die frühere MyPaketshop-Anleitung zur internationalen CN23-Erfassung bei Hermes ist ebenfalls überholt: Hermes bietet für Privatkunden seit Januar 2025 keinen Versand mehr in Nicht-EU-Länder an. Hermes-Sendungen an die deutsche Lieferadresse von MyPaketshop können weiterhin angenommen werden.
Dorthin muss die Zollinhaltserklärung
Die Zollinhaltserklärung muss für die Bearbeitung und Zollkontrolle gut zugänglich sein. Wie die Unterlagen anzubringen sind, richtet sich nach dem Versandprodukt und dem Postunternehmen.
Bei DHL: Drucken Sie das über die Online-Frankierung erstellte CN22- oder CN23-Formular aus und befestigen Sie es zusammen mit den gegebenenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen aussen auf der Anschriftenseite der Sendung, beispielsweise in einer transparenten Dokumententasche. Beachten Sie die Hinweise auf dem Versandlabel.
Bei der Schweizer Post: Die elektronisch erzeugte Adressetikette mit Zolldeklaration gehört ebenfalls auf die Adressseite. Für PostPac International sind die Begleitpapiere im Frachtbrief enthalten. Zusätzliche Rechnungen oder weitere Dokumente legen Sie nach den Vorgaben der Post bei.
Wichtig: Ein falsch platzierter oder fehlender Zollbeleg kann die Bearbeitung verzögern. Verwenden Sie deshalb immer die zur gewählten Versandart ausgegebenen Dokumente und beachten Sie die Anweisungen von DHL beziehungsweise der Schweizer Post.
Häufige Fragen zur Zollinhaltserklärung
Ist eine Inhaltserklärung bei Geschenken notwendig?
Ja. Enthält eine internationale Postsendung ein Geschenk mit Wareninhalt, müssen die Waren im erforderlichen Zollverfahren deklariert werden. Geben Sie als Versandzweck «Geschenk» an und tragen Sie einen realistischen Warenwert ein. Ob Zollabgaben anfallen, ist eine davon getrennte Frage.
Erfordern kostenlose Warenlieferungen eine Zollerklärung zum Inhalt?
Ja, grundsätzlich auch bei Warenmustern, kostenlosen Ersatzlieferungen oder Geschenken. Für Zollzwecke ist der tatsächliche beziehungsweise realistische Warenwert anzugeben. Je nach Versandart können zusätzliche Angaben wie «Rechnung nur für Zollzwecke» oder eine Proforma-Rechnung erforderlich sein.
Brauche ich eine Inhaltserklärung für den Zoll auch bei Briefen?
Entscheidend ist nicht, ob die Verpackung wie ein Brief aussieht, sondern was Sie versenden und welches Postprodukt Sie nutzen. Reine Dokumente benötigen im normalen internationalen Briefversand grundsätzlich keine CN22- oder CN23-Erklärung. Waren dürfen Privatkunden mit der Deutschen Post seit 2019 nicht mehr als «Brief International» versenden. Die Schweizer Post bietet dagegen das Produkt «Kleinwaren International» für Waren bis 2 kg mit elektronischer Zolldeklaration an.
Muss ich beim Versand in die Schweiz oder aus der Schweiz eine Rechnung ausstellen?
Bei einem gewerblichen Verkauf ist für die Zollabfertigung in der Regel eine Handelsrechnung erforderlich. Bei Geschenken, Mustern oder Waren ohne Handelswert kann je nach Versandprodukt eine Proforma-Rechnung beziehungsweise eine Erklärung des Warenwerts für Zollzwecke benötigt werden. Auch bei einem Privatverkauf müssen Inhalt und Wert nachvollziehbar sein. Ob eine gesonderte Rechnung beizulegen ist, richtet sich nach dem Versanddienstleister und dem Einfuhrland.
In welcher Sprache verfasse ich die Handelsrechnung?
Richten Sie sich nach den Vorgaben des Versanddienstleisters und des Bestimmungslands. Für Sendungen zwischen Deutschland und der Schweiz kann grundsätzlich Deutsch verwendet werden. Bei anderen Zielen ist Englisch häufig die sichere Wahl.
Ist die Grenze von 300 SZR identisch mit der Zollfreigrenze?
Nein. Die Angabe von 300 SZR stammt aus postalischen Vorgaben zur Auswahl bestimmter Formulare und ist nicht mit einer steuerlichen Einfuhrfreigrenze gleichzusetzen. Die aktuelle Formularwahl hängt vom Versandprodukt ab. Bei der Schweizer Post gilt für «Kleinwaren International» die Grenze von 1’000 CHF für CN22 beziehungsweise CN23. Die Schweizer Wertfreigrenze von 150 CHF betrifft dagegen die persönliche Einfuhr im Reiseverkehr und gilt nicht pauschal für versandte Pakete.
Was mache ich, wenn auf das Formular nicht meine ganzen Waren passen?
Erfassen Sie alle unterschiedlichen Warenpositionen im Online-Dienst und nutzen Sie die vom Anbieter vorgesehenen zusätzlichen Positionen oder Beilagen. Falls eine Eingabemaske dafür nicht ausreicht, klären Sie vor der Aufgabe mit dem Postunternehmen, wie eine vollständige Warenliste beizufügen ist. Lassen Sie keine Artikel weg.
Gelten selbst erstellte Formblätter?
Selbst erstellte Dokumente werden nicht automatisch anerkannt. Insbesondere beim internationalen Warenversand mit der Schweizer Post ist die elektronische Zolldeklaration vorgeschrieben. Nutzen Sie daher die Formulare und Begleitpapiere, die Ihr Versanddienstleister für die konkrete Sendung erstellt oder ausdrücklich zulässt.
Zollinhaltserklärung falsch ausgefüllt, wer haftet?
Der Absender ist für vollständige und zutreffende Angaben verantwortlich. Falsche Warenbezeichnungen, fehlende Werte oder unzulässige Inhalte können zu Nachfragen, Verzögerungen, zusätzlichen Kosten oder Rücksendungen führen. DHL weist ausdrücklich auf die Verantwortung des Absenders für seine Zollangaben hin.
In welcher Sprache muss die Inhaltserklärung für den Zoll ausgefüllt werden?
Deutsch wird für Sendungen zwischen Deutschland und der Schweiz grundsätzlich akzeptiert. Bei anderen Ländern oder besonderen Versandprodukten kann Englisch oder eine andere zugelassene Sprache erforderlich sein. Beachten Sie die Auswahl im offiziellen Versandportal.
Muss ich Zolltarifnummern auf der Inhaltserklärung angeben?
Das hängt vom Zielland, vom Versandprodukt und von der Warenart ab. Internationale Online-Formulare können Zolltarifnummern, auch HS-Codes genannt, als Pflichtangabe verlangen. Eine generelle Befreiung für Privatpersonen gibt es deshalb nicht. Nutzen Sie die Eingabehilfe Ihres Versanddienstleisters oder die amtlichen Zolltarifinformationen. Die Schweizer Post weist für ihre internationalen Begleitpapiere ausdrücklich auf erforderliche Tarifnummern hin.
So brauchen Sie keine Zollinhaltserklärung
Sie möchten online in Deutschland einkaufen und Ihre Bestellung in der Schweiz nutzen? Eine deutsche Lieferadresse kann den Versand vereinfachen, denn für die innerdeutsche Zustellung an MyPaketshop muss der deutsche Händler normalerweise keine CN22- oder CN23-Zollinhaltserklärung erstellen.
Mit der deutschen Lieferadresse von MyPaketshop in Bad Säckingen können Sie auch bei vielen Online-Shops bestellen, die selbst nicht in die Schweiz liefern. Der Händler sendet Ihre Bestellung innerhalb Deutschlands an MyPaketshop. Sobald das Paket bei uns angekommen ist, können Sie es persönlich abholen.
Wichtig bei der Einreise in die Schweiz: Die innerdeutsche Lieferung ersetzt nicht die Schweizer Zollbestimmungen. Wenn Sie Ihre Ware persönlich über die Grenze bringen, müssen Sie die Regeln zur persönlichen Einfuhr beachten. Für geeignete private Waren können Sie die QuickZoll-App nutzen. Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern können schon bei ihrer Einfuhr nach Deutschland zollpflichtig sein.
Wenn Sie Ihre Sendung nicht selbst abholen können, steht Ihnen je nach Ware unser separater Verzollungs- und Weiterleitungsservice zur Verfügung. Bei einem Weitertransport in die Schweiz gelten weiterhin die dafür erforderlichen Versand- und Einfuhrformalitäten.
Auch Rücksendungen sind möglich: Bei MyPaketshop können Sie frankierte DHL-Retouren abgeben und DHL-Sendungen für den innerdeutschen Versand aufgeben. Bringen Sie die Ware dafür aus der Schweiz zurück nach Deutschland, sind beim Grenzübertritt die Zollvorschriften zu beachten. Andere Paketdienste können Sie bei uns nicht zur Versendung aufgeben.
Die Registrierung bei MyPaketshop ist kostenlos. Sie bezahlen keine Grundgebühr, sondern die jeweiligen Leistungen gemäss unserer Preisliste.
Aktualisiert am 17. Oktober 2026. Haftungsausschluss: MyPaketshop hat alle Informationen sorgfältig recherchiert und geprüft. Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen. Auch erbringen wir keine Leistungen, die gemäss Steuerberatungsgesetz und Rechtsdienstleistungsgesetz den entsprechenden Berufsträgern vorbehalten sind.



