Abholen lassen mit Vollmacht
Wichtige Hinweise zur Vollmacht
- Eine Vollmacht kann erst genutzt werden, nachdem Sie Ihre erste Sendung persönlich abgeholt haben.
- Ihre Kundenkarte ist keine Vollmacht. Erstellen Sie die Vollmacht direkt in Ihrem MyPaketshop-Kundenkonto.
- Nach dem Anlegen erhalten Sie eine E-Mail. Geben Sie die Vollmacht über den Bestätigungslink oder mit der vierstelligen PIN frei. Die PIN ist 24 Stunden gültig, die E-Mail können Sie sich bei Bedarf erneut zusenden lassen. Ausdrucken und Unterschreiben ist nicht erforderlich.
- Die bevollmächtigte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und bei jeder Abholung ihren eigenen gültigen amtlichen Ausweis vorzeigen.
- Eine Ausweiskopie des Adressinhabers ist nicht erforderlich.
Ihre erste Sendung müssen Sie als registrierter Adressinhaber persönlich bei MyPaketshop abholen und sich mit einem gültigen Ausweis ausweisen. Erst danach ist die Abholung durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Sie können Ihre Sendungen nicht immer persönlich abholen? Nach Ihrer ersten persönlichen Abholung dürfen Sie eine volljährige Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. So können beispielsweise Angehörige, Freunde oder Nachbarn Ihre Pakete für Sie mitnehmen.
Alternativ können Sie den separaten Verzollungsservice für eine Weiterleitung in die Schweiz nutzen. Für diesen Service gelten eigene Bedingungen und Gebühren.
Vollmacht online erstellen
Im MyPaketshop-Kundenkonto können Sie eine Einzelvollmacht oder eine Dauervollmacht erstellen. Geben Sie den Namen und das Geburtsdatum der bevollmächtigten Person ein und wählen Sie die Vollmachtsart. Danach geben Sie die Vollmacht über den Link in unserer E-Mail oder mit der vierstelligen PIN frei. Aktive Vollmachten können Sie im Kundenkonto einsehen und widerrufen.
Einzelvollmacht
Mit einer Einzelvollmacht erlauben Sie einer anderen Person, eine bestimmte Sendung einmalig für Sie abzuholen. Dafür geben Sie die Sendungsnummer und eine kurze Beschreibung der Sendung an. Danach kann die Vollmacht nicht erneut verwendet werden.
Dauervollmacht
Mit einer Dauervollmacht kann die bevollmächtigte Person alle künftigen Sendungen für Sie abholen. Bei Firmenkunden muss die vertretungsberechtigte Person die Dauervollmacht erteilen. Die Vollmacht gilt bis zu Ihrem Widerruf. Diesen können Sie jederzeit im Kundenkonto vornehmen oder uns in Textform mitteilen.
Jetzt Vollmacht erstellen
Öffnen Sie den Bereich Vollmachten in Ihrem Kundenkonto und wählen Sie die passende Vollmachtsart. Falls Sie noch nicht angemeldet sind, werden Sie zunächst zum Login weitergeleitet.
Erst nach der Freigabe per E-Mail-Link oder PIN ist die Vollmacht aktiv.


