Weltverbrauchertag

Die 13 wichtigsten Verbraucherrechte beim Onlinekauf in Deutschland

Anlässlich des heutigen Weltverbrauchertags haben wir Ihre Rechte beim Online-Shopping in Deutschland näher betrachtet und die wichtigsten Fakten zusammengefasst. 13 wissenswerte Verbraucherrechte, die Ihnen Geld und Ärger ersparen können.

Weltverbrauchertag – was ist das eigentlich?

Der Weltverbrauchertag ist ein Aktionstag der internationalen Verbraucherorganisation „Consumers International“ und geht auf eine Rede von John F. Kennedy am 15. März 1962 zurück. Darin proklamierte er drei grundlegende Rechte von Verbrauchern:

  1. Schutz vor betrügerischer bzw. irreführender Werbung und Kennzeichnung.
  2. Schutz vor gefährlichen oder unwirksamen Medikamenten.
  3. Die Wahlmöglichkeit aus vielfältigen Produkten mit marktgerechten Preisen.

Seit 1983 wird der Weltverbrauchertag am 15. März begangen und steht jedes Jahr unter einem anderen Motto. 2018 heißt es: Digitale Märkte gerechter machen. Das passt wunderbar zu unserem Blogthema. Wir gehen nämlich auf die wichtigsten Rechte beim Shoppen in digitalen Märkten ein und zeigen, welche Rechte Sie haben.

1. Eine Bestellübersicht ist Pflicht

Beim Online-Shoppen muss der Händler Ihnen am Ende eine Übersicht vor dem Abschluss Ihrer Bestellung anzeigen. Sie gibt neben den bestellten Produkten bzw. Dienstleistungen auch den fälligen Gesamtpreis mit Mehrwertsteuer sowie Zusatz- und Versandkosten, Laufzeit und Kündigungsbedingungen an. So haben Sie die Möglichkeit vor dem endgültigen Kauf, nochmal alle Posten zu überprüfen.

2. Keine ungewollten Zusatzleistungen

Smartphone bestellt und gleich wird dafür noch eine Handy-Versicherung mitberechnet? Das Anbieten solcher Zusatzleistungen ist bei Online-Shops beliebt. Doch eines dürfen sie nicht: Ihnen das Angebot „unterjubeln“. Nein, Sie müssen sich aktiv für die Zusatzleistung entscheiden können. Leistungen, denen Sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben, brauchen Sie auch nicht bezahlen.

3. Richtig beschriftete Buttons

Wenn Sie online eine kostenpflichtige Bestellung tätigen, dann muss das eindeutig für Sie zu erkennen sein. Deshalb trägt etwa der Bestell-Button die Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder Ähnliches. Ist eine Kostenpflicht aus der Button-Beschriftung nicht ableitbar, weil dort nur „anmelden“ steht, müssen Sie auch nicht zahlen.

4. Gängige Zahlungsmittel sind kostenfrei

Neben den erwähnten Zusatzleistungen versuchen Online-Shops gern über Zusatzkosten für bestimmte Zahlungsmittel, weitere Einnahmen zu erwirtschaften. Allerdings dürfen die nicht für gängige Zahlungsmittel berechnet werden. Diese sind:

  • Überweisungen
  • Lastschrifteinzug
  • gebräuchliche Kreditkarten

Bei Kreditkarten gibt es allerdings Ausnahmen, wie etwa „American Express“. Bei unkonventionellen Kreditkarten darf der Händler nur die Zusatzkosten von Ihnen verlangen, die ihm tatsächlich entstehen.
Haben Sie bei Nutzung eines der gängigen Zahlungsmittel eine Gebühr bezahlt, können Sie diese vom Händler zurückverlangen.

5. Widerruf innerhalb von 14 Tagen

Anders als beim Einkauf im Ladengeschäft haben Sie beim Kauf im Internet immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie können ohne Angaben von Gründen die Waren zurücksenden. Allerdings muss der Widerruf vorher dem Händler mitgeteilt werden. Das geht per Mail, Brief oder Fax. Die meisten Online-Händler stellen auch ein Widerrufsformular auf Ihrer Webseite zur Verfügung. Falls das nicht so ist, finden Sie hier ein MusterformularAb wann beginnt die Frist?

  • Ware: Tag des persönlichen Erhalts bzw. Annahme durch berechtigten Dritten – also der Tag, an dem das Paket etwa bei MyPaketshop eingeht.
  • Ware in mehreren Teilen: Tag des persönlichen Erhalts bzw. Annahme durch berechtigten Dritten des letzten Teilstücks
  • Ware im Abo: Tag des persönlichen Erhalts bzw. Annahme durch berechtigten Dritten, der ersten Lieferung
  • Dienstleistungen oder digitale Inhalte (Downloads): Tag des Vertragsabschlusses

Achtung: Der Tag, an dem Sie oder ein Dritter die Ware annimmt, wird nicht zu den 14 Tagen gerechnet.

6. Widerruf ausgeschlossen bei bestimmten Produkten

Produkte, die für den Shop-Betreiber bei einer Rücknahme nur noch schwer verkäuflich oder gar wertlos sind, sind vom Widerruf ausgeschlossen. Darunter fallen:

  1. für den Kunden angefertigte Waren
  2. Hygieneartikel & Arzneimittel
  3. Audio-, Videoaufnahmen und Computersoftware, sofern die Versiegelung vom Verbraucher entfernt wurde
  4. Waren, deren Preise von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängen

Hinweis:
Einige Online-Shops versuchen diese Ausnahmen für sich zu nutzen, obwohl deren Artikel nicht davon betroffen sind. So kann ein im Baukastensystem zusammengestelltes Notebook durchaus wirtschaftlich wieder verkauft werden, obwohl es für den Kunden angefertigt wurde. Eine fundierte Übersicht über Ausnahmen vom Widerrufsrecht und die Ausnahmen von den Ausnahmen finden Sie in diesem Artikel.

7. Ohne Widerrufsbelehrung 12 Monate

Sollte der Verkäufer Sie nicht über Ihr Widerrufsrecht belehrt haben, dann verlängert es sich auf 12 Monate.

8. Versandkosten bei Widerruf

Bei einem Widerruf bekommen Sie auch das Geld für den Versand zurück. Allerdings müssen Sie die Kosten für den Rückversand zum Händler tragen.
Tipp: Sehr viele Online-Händler bieten einen kostenfreien Rückversand im Falle eines Widerrufs an. Schauen Sie also vor der Bestellung bei einem Online-Shop, ob der diesen Service anbietet. Das spart im Fall der Fälle Geld.

9. 14 Tage Zeit für Rückversand

Haben Sie einen Kauf widerrufen, dann haben Sie 14 Tage Zeit, die Ware zurückzusenden. Diese Frist gilt zusätzlich zum Zeitraum des Widerrufs. Stichtag für Ihre Rücksendung ist der Tag der Sendungsaufgabe bei der Post.
Beispiel: Sie erhalten die Ware am 2. März und widerrufen am 12. März, dann haben Sie bis zum 25. März Zeit, das Paket zur Post zu bringen. Fällt der letzte Fristtag auf einen Sonn- oder Feiertag verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag.

10. Geld zurück – kein Gutschein

Haben Sie eine Sendung zurückgeschickt, dann müssen Sie vom Händler Ihr Geld zurückerhalten. Einen Gutschein brauchen Sie nicht zu akzeptieren.
Der Händler muss Ihnen erst das Geld zurückerstatten, wenn Sie nachgewiesen haben, die Sendung verschickt zu haben. In der Regel ist das aber bei kaum einem Händler nötig. Seriöse Shops überweisen das Geld sehr schnell zurück.

11. Recht auf Nacherfüllung

Bei mangelhafter Ware haben Sie das Recht auf Nacherfüllung. Die ist durch Reparatur oder Austausch möglich. Dazu wenden Sie sich bitte an den Händler. Setzen Sie ihm eine Frist von 14 Tagen, um der Nacherfüllung nachzukommen. Sie haben allerdings kein Recht darauf, vom Händler einen Austausch zu verlangen, er darf auch reparieren.

12. Minderung oder Rücktritt

Schafft der der Verkäufer es nicht den Mangel zu beseitigen, dazu hat er üblicherweise zwei Versuche, dann haben sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie können auf einer Minderung des Kaufpreises bestehen. Gesetzliche Vorschriften über die Höhe gibt es nicht. Am Besten Sie machen dem Verkäufer einen Vorschlag, den Sie für angemessen halten.
  2. Sie können vom Kauf zurücktreten. Schicken Sie dazu die Ware an den Händler und fordern Ihren Kaufpreis zurück.

13. Zwei Jahre Gewährleistung

Bei neuen Waren kann es etwa aufgrund von Materialfehlern und Ähnlichem zu Mängeln kommen. Tauchen die innerhalb von zwei Jahren auf, haben Sie die unter der 11. und 12. erwähnten Möglichkeiten.
Bei Waren, die Sie von einer Privatperson, etwa auf eBay, kaufen, haben Sie die genannten Möglichkeiten leider nicht. Kaufen Sie gebrauchte Produkte bei einem Händler, kann der die Gewährleistungszeit auf ein Jahr begrenzen. Beweisen müssen Sie erst nach dem sechsten Monat.
Tritt ein Defekt innerhalb von sechs Monaten an einer Sache auf, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Sache mangelhaft war. Hier muss Ihnen der Verkäufer beweisen, dass der Defekt durch Ihre Handlungen entstanden ist. Nach den sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um.

Am Ende noch etwas zur Garantie

Garantie und Gewährleistung werden zwar gern gleichgesetzt, sind es aber nicht. Die Gewährleistung hat der Gesetzgeber zum Schutz des Verbraucher geschaffen. Die Garantie gewährt der Hersteller in manchen Fällen auch der Händler.

Die Gewährleistung soll sicherstellen, dass zum Zeitpunkt des Kaufs das Produkt im bestmöglichen Zustand ist. Die Garantie ist die Überzeugung des Herstellers, dass sein Produkt innerhalb der Garantiezeit im bestmöglichen Zustand bleibt. Die Dauer und der Umfang der Garantieleistungen sind im Kaufvertrag geregelt. Der Gesetzgeber gibt diesbezüglich nichts vor.

Wir hoffen, MyPaketshop konnte Sie zum Weltverbrauchertag ein wenig schlauer machen. Wir wünschen viel Spaß beim Shoppen mit dem Wissen um Ihre Rechte.

Alle Angaben hat das MyPaketshop-Team nach bestem Wissen und Gewissen für Sie recherchiert. Für deren Richtigkeit und Aktualität können wir dennoch keine Gewähr übernehmen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.