Geld im Karton

Mehrwertsteuerrückerstattung wieder möglich

Gute Nachrichten für alle in der Schweiz lebenden Konsumentinnen und Konsumenten: Die Mehrwertsteuerrückerstattung nach Online-Käufen ist wieder möglich. Am 14. Oktober 2015 wurde ein Entscheid der Bundesfinanzdirektion aufgehoben, welcher die Mehrwertsteuer-Rückerstattung zeitweilig unterbunden hatte.

Hintergrund: Entscheid zur MwSt-Rückerstattung

Kundinnen und Kunden aus der Schweiz können sich wieder die Mehrwertsteuer erstatten lassen, wenn sie im Ausland online bestellen und sich die Ware an eine deutsche Lieferadresse schicken lassen. Diese gängige Praxis war zum Leidwesen der Konsumenten am 11. September 2015 von der deutschen Bundesfinanzdirektion Nord geändert worden. Mit der Begründung, das Recht auf Mehrwertsteuerrückerstattung bestehe nur bei Einkäufen im Detailhandel vor Ort, hatte die Instanz eine Rückerstattung unerwartet untersagt. Auch das Hauptzollamt Lörrach hatte zuvor schon die Ansicht vertreten, dass nur solche Waren von der Steuer befreit werden sollten, die der Käufer im persönlichen Reiseverkehr selbst ausführt. Die Entscheidung währte allerdings nicht lange.

Rechtsprüfung erlaubt Rückerstattung der Mehrwertsteuer

Etwa einen Monat später wurde das Verbot wieder aufgehoben. Damit ist die Mehrwertsteuer-Rückerstattung bei Online-Bestellungen im Ausland mit Lieferung an eine deutsche Adresse wieder möglich. Doch mit welcher Begründung hat die Rechtsprüfung die Entscheidung der Bundesfinanzdirektion rückgängig gemacht?

Beim Online-Versandhandel wird die Ware ja vor der Abholung versandt. In diesem Falle liegt also eine so genannte „gebrochene Beförderung“ vor, die eine Steuerbefreiung sehr wohl ermöglicht – sofern die allgemeinen Voraussetzungen zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung erfüllt sind. „Es handelt sich um eine Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz“, erläutert Simon Kühn. Der Gründer und Inhaber von MyPaketshop ist längst zum Experten für alle Fragen zum Thema Grenzshopping geworden.

Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll also wieder die Rechnungen der Schweizer Online-Kunden mit deutscher Lieferadresse. Einmal mehr lohnt sich somit die kostenlose Registrierung eines deutschen Postfachs.

Die Inhaber profitieren nicht nur von günstigen Euro-Preisen und dem Wegfallen hoher Liefer- und Zollgebühren. Sie können auch wieder 19% deutsche Mehrwertsteuer sparen. Und das bis zu einem Freibetrag von 300 CHF!

Schweiz-Deutschland: Online-Einkäufe mit Paketservice

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