Aktuelle News🆕

12. Februar 2024: (09:18 Uhr): Fridolinsbrücke wird bis Frühjahr saniert, Grund sind Wetter und fehlender Gussasphalt. Neuer Fertigstellungstermin ist Frühling 2024.

Alle Angaben hat das MyPaketshop-Team nach bestem Wissen und Gewissen für Sie recherchiert. Für deren Richtigkeit und Aktualität können wir keine Gewähr übernehmen.

12. Februar 2024 (09:18 Uhr): Fridolinsbrücke – Bauarbeiten erst im Frühjahr abgeschlossen

Wie die Badische Zeitung berichtet, verzögern sich die Sanierungsabeiten an der Fridolinsbrücke bis Frühjahr 2024. Gründe dafür sind der verregnete Herbst, aufgrund dessen bestimmte Arbeitsschritte nicht erfolgen konnten. Zudem war Gussasphalt vom 20. Dezember bis Ende Januar nicht lieferbar. Dazu kommen noch Arbeiten an der Lichsignalanlage und der obersten Belagsschicht der Brücke. Alles in allem wird es wohl noch bis zum Frühjahr 2024 dauern, bis die Brücke fertig wird.

(Quelle: https://www.badische-zeitung.de/sanierung-der-fridolinsbruecke-verzoegert-sich)

10. November 2023 (17:38 Uhr): Fridolinsbrücke – Bauarbeiten verzögern sich

Die Bauarbeiten an der Fridolinsbrücke in Bad Säckingen ziehen sich voraussichtlich bis Januar 2024 hin. Ursachen sind Abweichungen im Bauprojekt nach dem Abriss des alten Belags und unvorhergesehene Reparaturen an den Spindelrampen in Stein.

Ursprünglich sollten die Arbeiten im Herbst 2023 abgeschlossen sein, doch diverse Verzögerungen aufgrund des Wetters, Massabweichungen nach Belagsabbau und ungeplante Reparaturen, haben zu dieser Verlängerung geführt.

Die Bauarbeiten an den Spindelrampen in der Schweiz sollen bis Januar 2024 abgeschlossen sein, während man hofft, dass die Brücke den neuen Belag bis Ende 2023 erhält. Das ist aber absolut vom Wetter abhängig.

Es gibt auch Baumaßnahmen an der Schaffhauserstraße in Stein, wo Teile des Belags ersetzt und eine neue Lichtsignalanlage installiert werden. Trotz des Wunsches, die Bauzeit zu verkürzen, sind Nachtschichten oder mehr Arbeiter tagsüber aufgrund von Platzbeschränkungen und Lärmbeschränkungen nicht möglich.

Die erfreuliche Nachricht ist, dass die Kosten voraussichtlich unter den veranschlagten 10,9 Millionen Franken bleiben werden.

Unsere Kund:innen und Kunden können aber wie gewohnt die Brücke passieren. Sie sollten nur zu Stoßzeiten, etwa am Samstag-Vormittag, mit einer längeren Verweildauer an bzw. vor der Brücke rechnen.

(Quelle: https://www.badische-zeitung.de/bauarbeiten-an-der-fridolinsbruecke-in-bad-saeckingen-dauern-bis-januar)

17. Oktober 2023: (10:38 Uhr): Grenze normal geöffnet – Deutschland ergreift lediglich vorübergehende Grenzkontrollen zur Bewältigung illegaler Einreisen

Deutschland plant, Grenzkontrollen zur Schweiz für zunächst zehn Tage durchzuführen, wobei eine Verlängerung um bis zu zwei Monate möglich ist. Diese Maßnahme wird ergriffen, um illegale Einreisen zu verhindern, insbesondere aufgrund einer zunehmenden Anzahl von Asylsuchenden, die die Deutsch-Schweizer Grenze überqueren.

Die Bundespolizei plant, sowohl mobile als auch stationäre Grenzkontrollen durchzuführen, um die illegale Einwanderung zu erschweren und die Schleuserkriminalität zu bekämpfen. Ähnliche Kontrollen gibt es bereits seit 2015 an der Grenze zu Österreich.

Hintergrund

Bis Ende August dieses Jahres sind allein etwa 9.400 Menschen ohne Erlaubnis über die Schweiz nach Deutschland eingereist, wobei die Zahl der unbegleiteten, minderjährigen Asylsuchenden signifikant angestiegen ist. Im Kreis Lörrach kamen seit Jahresbeginn mehr als 1.000 unbegleitete Kinder und Jugendliche über die Grenze.

Es ändert sich NICHTS für unsere Kund:innen!

Die Grenze ist ganz normal passierbar. Es geht ausschließlich um illegale Migration bei diesen Grenzkontrollen.

(Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/deutschland-fuehrt-grenzkontrollen-zur-schweiz-ein-102.html

10. Oktober 2023 (8:10 Uhr): Prime Day 2023 startet

Der heiß ersehnte Prime Day startet heute und läuft bis zum 11. Oktober. Für alle Prime-Mitglieder markiert dieser zweitägige Shopping-Marathon eine exklusive Gelegenheit, um unschlagbare Rabatte auf eine Vielzahl von Produkten zu ergattern. Besondere Schnäppchen gibt es bei: Echo Smart Home (69 Prozent Rabatt), Echo Geräte (66 Prozent Rabatt), Haussicherheit von Amazon (63 Prozent Rabatt), Spielzeug und Spiele (Barbie, Hot Wheels usw.) und Bosch Profi-Elektrowerkzeuge (53 Prozent Rabatt). Mehr Infos finden Sie auch in unserem Blog-Beitrag: Amazon Prime Day 📆 Termin, neues Prime-Angebot und Tipps 💡 für die Schnäppchenjagd

07. August 2023 (9:53 Uhr): Grenzbrücke (Fridolinsbrücke) ab Anfang September wieder zweispurig

Gute Nachrichten für alle Kundinnen und Kunden, die uns mit dem Auto erreichen. Ab Anfang September ist die Fridolinsbrücke wieder zweispurig befahrbar. Es finden zwar noch Bauarbeiten statt, aber die sind Anfang November beendet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei MyPaketshop in Bad Säckingen.

(Quelle: https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/bad-saeckingen/arbeiten-an-fridolinsbruecke-laufen-nach-plan-ab-september-rollt-verkehr-wieder-auf-zwei-spuren;art372588,11663614)

20. Juni 2023 (10:35 Uhr): DHL erhöht zum 1. Juli Paketporto – nur Pakete ab 5 kg und mehr betroffen

Unsere Kundinnen und Kunden können bei uns vor Ort Pakete, die sie mit DHL in Deutschland versenden wollen, aufgeben. Das Porto können Sie online bezahlen oder direkt bei uns im Geschäft. Wir raten aber immer dazu, das Paketporto online zu entrichten, denn dann können Sie auch Angebote nutzen, die es in der Filiale nicht gibt.

DHL wird nun zum 1. Juli die Preise für Pakete ab 5 kg Gewicht sowie Serviceleistungen erhöhen. Unsere Tabelle zeigt, wie diese Erhöhungen ausfallen.

Paket (Deutschland)Porto ab 01.07.2023alter Preis
DHL Päckchen S3,99 € (online und Filiale)3,99 € (online und Filiale)
DHL Päckchen M4,79 € (online und Filiale)4,79 € (online und Filiale)
DHL Paket bis 2 kg5,49 € (nur online)5,49 € (nur online)
DHL Paket bis 5 kg6,99 € (online und Filiale)6,99 € (online und Filiale)
DHL Paket bis 10 kg10,49 € (online und Filiale)9,49 € (online und Filiale)
DHL Paket bis 31,5 kg19,99 € (online und Filiale)16,49 € (online und Filiale)
Transportversicherung
bis 2.500 €/ bis 25.000 €
6,99 €/ 19,99 € (online und Filiale)6,00 € / 18,00 € (online und Filiale)
Sperrgut28,99 € (online und Filiale)26,78 € (online und Filiale)
Nachnahme8, 99 € (nur online)6,90 € (nur online)
Rolle1,99 € (online und Filiale)1,79 € (online und Filiale)
Alterssichtprüfung1,99 € (nur online)1,19 € (nur online)
Wunschtag0,99 € (nur online)0,99 € (nur online)
Quelle: INFOZEITUNG KW 24 -2023 – NR. 02, Seite 3

Was ändert sich für unsere Kundinnen und Kunden?

Wenn Sie bei uns lediglich Pakete abholen oder Sendungen über DHL retournieren, wird sich für Sie nichts ändern. Nur wenn Sie in Deutschland Pakete mit DHL versenden wollen, müssen Sie ab dem 1. Juli mit den höheren Entgelten rechnen.

WICHTIG: DIE PREISERHÖHUNG DES PORTOS FÜHRT DHL DURCH! MyPaketshop hat nichts mit der Preiserhöhung zu tun, wir informieren Sie nur über diese Maßnahme der DHL Group.

07. März 2023 (17:16 Uhr): Streik an DHL-Paketzentren + DHL-Tracking unzuverlässig

Aktuell werden mehrere DHL-Paketzentren bestreikt. Dadurch verzögert sich die Auslieferung der Pakete um einen oder mehrere Werktage. Bitte beachten Sie: Das DHL-Tracking deklariert eine Sendung automatisch als zugestellt, wenn diese eine gewisse Laufzeit überschritten hat. Das bedeutet, dass das DHL-Sendungs-Tracking aktuell unzuverlässig arbeitet.

DHL-Sendungsverfolgung ist aktuell unzuverlässig!

Sendung aus bestreikten Paketzentrum werden in der DHL-Sendungsverfolgung als zugestellt geführt, auch wenn sie noch im bestreikten Paketzentrum lagern. Deshalb warten Sie bitte immer auf unsere Nachricht, dass Ihre Lieferung eingetroffen ist. Nur dann haben Sie die Garantie, dass Sie Ihre Sendung abholen können. Das DHL-Tracking ist aktuell nicht zuverlässig.

20.01.23 (10:16 Uhr): Streik bei der Deutschen Post – Lieferungen verzögern sich

Seit heute wird in den Post- und Paketzentren der Deutschen Post gestreikt. Der Streik betrifft auch DHL. Dadurch kommt es zu Lieferverzögerungen.

Was bedeutet das für unsere Kund:innen?

Wenn Sie Päckchen oder Briefe erwarten, dann rechnen Sie bitte mit Verzögerungen. Auch viele Pakete – je nachdem in welchem Paketzentrum diese abgewickelt werden – werden später bei uns eintreffen.

Was können Sie tun?

Falls Sie bei Ihrer Bestellung den frei Versandanbieter auswählen können, dann nutzen Sie Alternativen zu Post und DHL wie etwa Hermes, DPD, UPS und ähnliche Dienstleister.

(Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/post-streik-tarifstreit-103.html)

25.11.22 (08:16 Uhr): Keine Nachnahme-Sendungen durch DHL

Leider liefert DHL in der Vorweihnachtszeit keine Nachnahmen zu uns. Das betrifft alle Paketshops an der Deutsch-Schweizer Grenze sowie alle Privatpersonen. Die Nachnahme-Sendungen werden direkt zur jeweils zuständigen DHL-Filiale gebracht.

Wichtig: Das gilt auch für Sendungen, bei denen Zollgebühren anfallen. Diese behandelt DHL genauso wie Nachnahmen.

Wenn Sie also Ihre Sendung bequem bei uns abholen wollen, dann bitten wir Sie auf Nachnahmen zu verzichten. Auch von Bestellungen im EU-Ausland sollten Sie Abstand halten, um unnötige Zollgebühren zu vermeiden.

(Quelle: https://www.stern.de/digital/online/dhl-paket-kommt-nicht-zuhause-an–warum-sie-nicht-per-nachnahme-bestellen-sollten-32940132.html)

13.10 22 (08:05 Uhr): KEINE Einreisebeschränkungen für Schweiz und Deutschland, KEINE Maskenpflicht, außer in Bus und Bahn sowie medizinischen Einrichtungen

Zwar steigen die Coronafallzahlen wieder an, doch das Virus hat sich gewandelt und führt zu weniger aggressiven Krankheitsverläufen. Wohl deshalb sind alle fast Beschränkungen, die es in den Jahren zuvor gab, weggefallen.

Wir fassen für unsere Kund:innen die wichtigsten Quellen, dass es keine Einschränkungen gibt, zusammen:

1. Einreise nach Deutschland: KEINE Beschränkungen

(Quelle: Auswärtiges Amt: Schweiz: Reise- und Sicherheitshinweise, unverändert gültig seit: 25.07.2022, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/schweiz-node/schweizsicherheit/206208, abgerufen am 13.10.22)

2. Einreise in die Schweiz: KEINE Beschränkungen

(Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft: Coronavirus: Reisen, https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende.html, abgerufen am 13.10.22)

3. Medizinische Maskenpflicht NUR in Bus und Bahn sowie in medizinischen Einrichtungen

(Quelle: Baden-Württemberg: Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, Stand: 30.09.2022, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/, abgerufen am 13.10.22)

Was bedeutet das für unsere Kund:innen aus der Schweiz?

Sie können jederzeit und ohne Einschränkung zu uns kommen. Auch müssen Sie KEINE Maske bei uns oder in anderen Geschäften, Gaststätten, Kultureinrichtungen usw. tragen.

27.06.22 (7:33 Uhr): Start der Bauarbeiten an der Fridolinsbrücke (Verbindung Stein AG und Bad Säckingen)

Heute beginnt die Sanierng der Fridolinsbrücke. Das ist jene Brücke, die aus Stein AG von der Hauptstrasse 7 über den Rhein nach Bad Säckingen führt, wo sie die Bundesstraße 518 wird. Sie wird von vielen unserer Kundinnen und Kunden genutzt. Die gute Nachricht: Alle Autos können die Brücke während der gesamten Sanierung immer passieren! Es wird kaum Einschränkungen geben, bis auf eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h und eine Baustellenampel, welche die stationäre Ampelanlage ersetzt. In der 3. Bauphase (Herbst 2023) wird es ausschließlich in den Nächten am Wochenende Einspurverkehr geben. An Wochentagen sind beide Spuren offen.

17.06.22 (7:48 Uhr) Vermehrt Grenzkontrollen wegen G7 in Garmisch-Partenkirchen

Der G7 Gipfel in Garmisch-Partenkirchen schickt seine Zeichen voraus. Er findet zwar erst ab dem 27. Juni (bis 28. Juni) statt, doch schon jetzt wurden die Sicherheitsmaßnahmen an den Grenzen verstärkt. Das bedeutet, dass es vermehrt zu Grenzkontrollen bei der Einreise nach Deutschland kommt. Es geht dabei darum, gewaltbereite Demonstranten von der Einreise abzuhalten. Allerdings werden die Grenzkontrollen nur temporär und an die Lage angepasst stattfinden, wie der Südkurier berichetet.

Was bedeutet das für unsere Kundinnen und Kunden?

Es kann vorkommen, dass Sie beim Grenzübertritt kontrolliert werden. Bitte nehmen Sie deshalb Papiere (Reisepass, ID-Card etc.) immer mit. Es wird aber KEINE Vollkontrollen an der Grenze geben.

Bis wann werden die temporären Grenzkontrollen stattfinden?

Bis zum 3. Juli 2022.


Quelle:

Südkurier: „Grenzkontrollen bei Einreise nach Deutschland: Das müssen Pendler und Reisende jetzt wissen“ von Simon Wöhrle, 17.06.2022, https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/kreis-waldshut/grenzkontrollen-bei-einreise-nach-deutschland-das-muessen-pendler-und-reisende-jetzt-wissen;art372586,11178643, Abruf am 17.06.2022

21.04.22 (11:02 Uhr): Pakete aus Großbritannien – DHL gibt falsche Auskunft

Aktuell beschweren sich Kund:innen, dass wir ihre Pakete aus Großbritannien nicht annehmen. DAS IST FALSCH! WIR NEHMEN ALLE PAKETE AN. Vielmehr gibt die Sendungsverfolgung von DHL hier eine Falschauskunft.

Bedenken Sie, wir leben davon, Ihre Pakete anzunehmen. Wenn wir das nicht tun, könnten wir unser Geschäft schließen. Deshalb nehmen wir alle Sendungen an. Was genau hinter der Falschauskunft der DHL steckt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

WICHTIG: Großbritannien ist nicht mehr in der EU! SIE MÜSSEN ZOLL ZAHLEN UND BRAUCHEN EINE EORI-Nummer!

MyPaketshop rät von Bestellungen in Großbritannien ab

Sie müssen bei Bestellungen aus Großbritannien Zoll zahlen und eine EORI-Nummer haben. MyPakeshop ist KEIN Importeur und kann Ihnen deshalb KEINE EORI-Nummer zur Verfügung stellen. (Mehr zum Thema EORI-Nummer)

Keine Ersparnis bei Bestellungen in GB

Der bürokratische Aufwand und die zusätzlichen Zollkosten machen eine eventuelle Ersparnis bei einer Bestellung in Großbritannien weg. Zudem können Sie falsch gelieferte oder defekte Ware nur auf eigene Kosten und mit sehr hohen Versandgebühren zurücksenden. MyPaketshop rät deshalb von Bestellungen in Großbritannien ab, da Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stehen.

03.04.22 (13:30 Uhr): Keine Maskenpflicht mehr bei MyPaketshop!

Heute tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Das bedeutet, dass die Masken- und Testpflicht in fast allen Bereichen des täglichen Lebens wegfällt. 

Für unsere Kund*innen bedeutet das:

Sie können in alle Geschäfte ohne Maske gehen. Natürlich gilt das ebenso für MyPaketshop. 

Auch alle Restaurants dürfen ohne Test und Maske besucht werden. 

Hinweis der baden-württembergische Landesregierung

Die Landes-Regierung empfiehlt weiterhin das Tragen einer Maske und das Abstandsgebot, da die Infektionszahlen nach wie vor sehr hoch sind. Eine FFP2-Maske ist nach aktuellen Erkenntnissen eine der effektivsten Schutzmaßnahmen vor einer Infektion. 

Hier muss in Baden-Württemberg weiterhin Maske getragen werden:

  • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
  • in Arzt- und Zahnarztpraxen
  • in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste
  • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe

Testpflicht besteht weiterhin:

  • in Krankenhäusern und Pflegeheimen
  • in Eingliederungshilfeeinrichtungen
  • bei ambulanten Pflegediensten
  • in Schulen und Kitas
  • in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern
  • in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen

Quelle:

Baden-Württemberg: „Neue Corona-Verordnung ab 3. April 2022“, 01.04.22, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-verordnung-ab-3-april-2022/, Abruf am 03.04.22

21.3.22 (6:40 Uhr): Neue Coronaverordnung in Kraft – für unsere Kund*innen ändert sich nichts

Seit dem 19. März gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, da die Maßnahmen den Bundes auslaufen. Allerdings bleiben die meisten Regeln bestehen.

allgemeine Maskenpflicht:

Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. 

Test(nachweis)pflichten

  1. 3G bei öffentlichen Veranstaltungen
  2. 3G bei Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen
  3. 3G in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen etc.

Was bedeutet das für unsere Kund*innen?

Sie müssen leider weiterhin eine Maske beim Einkaufen und bei MyPaketshop tragen. 

Getestet, geimpft oder genesen müssen Sie sein, wenn Sie in ein Restaurant, Café oder eine andere Freizeiteinrichtung wollen.

Die Maßnahmen gelten bis 2. April 2022. Über Änderungen informieren wir Sie sofort hier im Newsticker.


Quelle:

Baden-Württemberg: „Geänderte Corona-Verordnung ab 19. März 2022“, 18.03.22, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/geaenderte-corona-verordnung-ab-19-maerz-2022/,Abruf am 21.3.22

05.03.22 (12:22 Uhr): Kein Test mehr für Einreise nach Deutschland notwendig!!!

Am 3. März trat die neue Corona-Verordnung zur Einreise nach Deutschland in Kraft. Damit gelten KEINE Staaten oder Regionen mehr als Hochrisikogebiete. Auch die Schweiz ist deshalb KEIN Hochrisikogebiet mehr.

Screenshot: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Das bedeutet, dass Tagestourist*innen KEINEN Test, KEINEN Impfnachweis und KEINEN Genesenennachweis brauchen, wenn sie nach Deutschland für maximal 24 Stunden einreisen.

Screenshot: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/faq-tests-einreisende.html#c18620

HINWEIS ZUR GRENZÜBERQUERUNG

Leider sind manchmal die deutschen Grenzbeamten etwas schlecht informiert bezüglich der aktuellen Coronaregeln. Falls Sie also Probleme haben, weil die Beamten Ihren Test sehen wollen, weisen Sie auf diesen Link hin: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/faq-tests-einreisende.html#c18620 und hier ist es der Punkt: Welche Ausnahmen gibt es von der Nachweispflicht? und darunter der Unterpunkt: Grenzpendler, Grenzgänger und Tagesaufenthalte

Die Information, dass die Schweiz kein Hochrisikogebiet ist, finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html


Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einreise und Einkaufen in Deutschland

Brauche ich einen Impfnachweis, um aus der Schweiz nach Deutschland einzureisen?

Nein, solange Sie sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten, ist KEIN Impfnachweis notwendig.

Brauche ich einen Genesennachweis, um von der Schweiz nach Deutschland zu reisen?

Ein Genesennachweis ist für Tagestouristen (bis 24 Stunden Aufenthalt in Deutschland) NICHT erforderlich.

Muss ich mich testen lassen, bevor ich nach Deutschland einreisen darf?

Sie brauchen keinen Test, um nach Deutschland einzureisen. BEDINGUNG: Sie dürfen nicht länger als 24 Stunden in Deutschland bleiben.

Brauche ich bei MyPaketshop einen Test, Impfnachweis oder Genesenen-Zertifikat?

NEIN! Sie müssen lediglich eine FFP2-Maske tragen.

Ist für das Einkaufen in Deutschland ein Test erforderlich?

NEIN. Sie brauchen weder Test, noch Impfung oder Genesenennachweis.

Was ist, wenn ich in ein Restaurant gehen will?

In Restaurants, Cafés und so weiter gilt die 3G-Regel.

Wie sieht es mit der Maskenpflicht aus?

Aktuell gilt in ALLEN Geschäften und Restaurants in Deutschland die FFP2-Maskenpflicht. Bitte beachten Sie das bei Ihrem Einkauf.


Quellen:

7.02.22 (9:22 Uhr): Schweiz hebt fast alle Coronabeschränkungen auf – ACHTUNG: Maskenpflicht gilt weiterhin in Deutschland

Gestern gab die Schweiz recht überraschend bekannt, dass sie fast alle Coronabeschränkungen fallen lässt. Einzig die Maskenpflicht im ÖVP und Krankenhäuser sowie die Isolationspflicht bei positiv getesteten Personen bleiben bestehen.

WICHTIG! In Deutschland herrscht weiter FFP2-Maskenpflicht

Für Deutschland gelten diese Lockerungen nicht. Deshalb achten Sie bitte darauf, eine FFP2-Maske mitzunehmen. Nur damit dürfen Sie in Baden-Württemberg Geschäfte betreten. Auch bei MyPaketshop gilt nach wie vor die FFP2-Maskenpflicht.

Grenzübertritt nach Deutschland weiterhin 3G-Regel

Wer nach Deutschland einreisen will, muss auch weiterhin getestet, genesen oder geimpft sein. Nur die Rückreise in die Schweiz ist jetzt durch die neuen Beschlüsse ohne jeglichen Test oder Zertifikat möglich. (Mehr Infos hier im Ticker.)

Bitte denken Sie daran

MyPaketshop muss die geltenden Corona-Maßnahmen der deutschen Behörden umsetzen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass bei uns weiter die Maskenpflicht (FFP2) gilt.

Hinweis zum Newsletter: Sobald sich die Corona-Situation in Deutschland ändert, werden wir Sie unverzüglich mit unserem Newsletter und hier im Newsticker informieren.


Quellen:

08.02.22 (22:11 Uhr): Ab Mittwoch OHNE Test, OHNE Impfnachweis oder Genesenen-Zertifikat in alle Geschäfte in Baden-Württemberg gehen

Die 3G Regel wird für den Einzelhandel zum 09.02.22 abgeschafft, solange die sogenannte Alarmstufe I gilt. Die Alarmstufe I ist aktuell in Kraft. Das bedeutet, es müssen keinerlei Nachweise beim Besuch der Geschäfte vorgezeigt werden.

Zudem entfällt in gastronomischen Einrichtungen (bis auf Discos) die Erhebung von Kontaktdaten. 

Was bedeutet für unsere Kund*innen?

Sie dürfen ab Mittwoch (09.02.22) wieder in jedes Geschäft gehen. Sie müssen weder Test, noch Impfnachweis oder Genesenen-Zertifikat zeigen. 

Wichtig! Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Sie müssen also im Geschäft, wie auch bei MyPaketshop eine FFP2-Maske tragen.


Quellen

27.01.22 (13:45 Uhr): Wieder 3G in allen Geschäften in Baden-Württemberg

Gute Nachrichten für unsere Kund*innen. Egal ob Sie geimpft, getestet oder genesen sind, Sie können wieder überall in Bad Säckingen einkaufen. Die 2G-Regel wurde nämlich vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gekippt. Wenn Sie also weder genesen noch geimpft sind, reicht ein tagesaktueller Test, um überall in Baden-Württemberg einkaufen zu können.

Für MyPaketshop gilt nach wie vor: Bei uns brauchen Sie weder Impfung, noch Test, noch Genesenen-Nachweiß. Zu uns kann jeder kommen. Aber bitte FFP2-Maske tragen und die Abstände einhalten.

Hintergrund: Die Landesregierung hatte die Alarmstufe II für den Einzelhandel eingefroren. Die Alarmstufen bestimmen nämlich, welche Corona-Regeln gerade aktuell gelten. Die Richter*innen kippten dieses Einfrieren der Alarmstufe, weshalb wieder 3G im Einzelhandel gilt. Die Landesregierung ihrerseits überarbeitete die Stufenregelung. Seit 28.1.22 gilt das neue Stufensystem. Nach diesem bleibt die 3G-Regelung für den Einzelhandel bestehen, solange die Alarmstufe I besteht. Diese ist aktuell für Baden-Württemberg ausgerufen.


Quellen:

23.01.22 (13:05 Uhr): Keine Testpflicht für Schweiz-Rückkehrer*innen

Wie der Bundesrat am 19. Januar bekannt gab, verzichtet die Schweiz auf einen Test für die Einreise, wenn die Person geimpft oder genesen ist. Nicht geimpfte Menschen brauchen nach wie vor einen Test für die Einreise in die Schweiz.

Ändert sich dadurch etwas für MyPaketshop-Kund*innen?

Da die Rückreise aus dem Grenzgebiet in die Schweiz sowieso ohne Test möglich war und ist, ändert sich für unsere Kund*innen nichts. Nur wenn Sie in ein anderes Bundesland als Baden-Württemberg oder Bayern fahren wollen, brauchen Sie jetzt bei der Rückreise keinen Test mehr – sofern Sie geimpft oder genesen sind.


Quelle:

Der Bundesrat: „Coronavirus: Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; übrige Massnahmen provisorisch bis Ende März“ vom 19.01.22, https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-86839.html, Abruf am 23.1.22

12.01.22 (14:00 Uhr): FFP2-Masken Pflicht! OP-Masken sind in Baden-Württemberg nicht mehr erlaubt

Seit heute (12.01.22) müssen in allen baden-württembergischen Supermärkten und Geschäften, wie MyPaketshop, FFP2-Masken oder vergleichbare Modelle wie KN95-, N95-, KF94- und KF95-Masken getragen werden. 

OP-Masken sind NICHT mehr erlaubt.

Screenshot: https://www.baden-wuerttemberg.de

Bitte haben Sie Verständnis: Wir sind verpflichtet diese Regelung einzuhalten. Wir haben keinen Einfluss auf diesen Beschluss der Landesregierung.


Quelle:

28.12.21 (11:45 Uhr): Kleine Änderungen bei Einreise nach Deutschland

Seit dem 23. Dezember gilt in Deutschland eine leicht geänderte Einreiseverordnung. Für unsere Kund*innen aus der Schweiz ändert sich kaum etwas.

  1. Die 3G-Regel gilt weiterhin bei der Einreise nach Deutschland.
  2. Ungeimpfte benötigen einen negativen Test der maximal 48 Stunden alt sein darf – egal ob PCR oder Antigentest.
  3. 3G-Regel gilt jetzt für Kinder ab 6 Jahren.

Die Rückreise in die Schweiz aus einem Grenzgebiet wie Baden-Württemberg ist nach wie vor ohne Test möglich.


Quelle

Bundesministerium für Gesundheit: „Aktuelle Informationen für Reisende“, Stand 23.12.21, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html#c21386, Abruf am 28.12.21

08.12.21 (08:45 Uhr): Nach Deutschland nur mit Test, Impfausweis oder Genesenen-Zertifikat – Rückreise in Schweiz aus Grenzgebiet ohne Test

Wir haben gestern den ganzen Tag die verschiedenen Behörden auf deutscher und schweizerischer Seite kontaktiert, um Licht in das Chaos der Einreiseverordnungen zu bringen. Diese wirken ja teilweise sehr widersprüchlich. Nun haben wir die Informationen sortiert und stellen für unsere Kund*innen Folgendes fest:

1. Einreise aus der Schweiz nach Deutschland

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

a) Geimpfte und Genesene benötigen KEINEN Test, die entsprechenden Nachweise (Impfpass oder Zertifikat etc.) sind mitzuführen.

b) Die Einreise muss NICHT angemeldet werden, solange Sie sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten.

c) Ungeimpfte benötigen einen PCR-Test, der maximal 72 Stunden alt ist oder einen Antigen-Test, der maximal 48 Stunden alt ist.

d) Ungeimpfte Pendler und Grenzgänger müssen ihren Testnachweis 2 Mal die Woche erneuern.

2. Rückreise aus Deutschland in die Schweiz

(Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG)

a) Es besteht KEINE Einreiseformular-Pflicht, wenn Sie aus einem Grenzgebiet zurückreisen. Baden-Württemberg (also auch Bad Säckingen) sowie Bayern zählen als deutsche Grenzgebiete.

b) Es besteht KEINE Testpflicht, wenn Sie aus einem Grenzgebiet in die Schweiz zurückkehren. Als Grenzgebiet gelten in Deutschland Baden-Württemberg und Bayern. Bad Säckingen liegt in Baden-Württemberg und ist damit im Grenzgebiet.


Quellen

Bundesministerium für Gesundheit: “Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne”, Abschnitt “Nachweispflicht”, Unterabschnitt „Welche Ausnahmen gibt es von der Nachweispflicht?“, Punkt “4. Grenzpendler, Grenzgänger und Tagesaufenthalte”, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/faq-tests-einreisende.html, Abruf am 08.12.21

Bundesamt für Gesundheit BAG: “Coronavirus: Einreise in die Schweiz”, Abschnitte “Einreiseformular” und “Testpflicht”, aktualisiert am 07.12.21, https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html#2143190801, Abruf am 08.12.21

06.12.21 (08:24 Uhr): Trotz neuer Reisebeschränkungen – Grenzverkehr weiterhin ohne Quarantäne und bei MyPaketshop haben alle Zutritt

Am Wochenende erließ die Schweiz überraschend schärfere Einreiseregeln. Sie legen eine allgemeine Testpflicht für alle Einreisenden fest. Es gibt aber Ausnahmen und dazu zählen die Grenzregionen.

Unsere Kund*innen können deshalb nach wie vor OHNE Test zu uns nach Baden-Württemberg kommen und OHNE Test zurück in die Schweiz reisen.

Baden-Württemberg zählt genau wie Bayern zur sogenannten Grenzregion, für die Ausnahmeregeln gelten, um den Grenzverkehr zu gewährleisten.

Wichtig: Ungeimpfte dürfen sich nicht länger als 24 Stunden in Baden-Württemberg und/oder Bayern aufhalten.

Eine weitere gute Nachricht: Zu MyPaketshop dürfen alle Menschen OHNE Test. Unser Geschäft ist ein Postdienstleister und zählt damit zur Grundversorgung. Alle Geschäfte der Grundversorgung in Baden-Württemberg sind von der Testpflicht ausgenommen. Hier muss auch niemand geimpft sein, um diese Läden betreten zu dürfen.

Kein Test, Keine Impfung notwendig bei Geschäften der Grundversorgung, dazu zählen:

  • Apotheken
  • Ausgabestellen der Tafeln
  • Babyfachmärkte
  • Bäckereien
  • Banken und Sparkassen
  • Baumärkte
  • Baumschulen und Blumenfachgeschäfte
  • Drogerien
  • Futtermittelmärkte
  • Gartenmärkte und Gärtnereien
  • Getränkemärkte
  • Hofläden
  • Hörgeräteakustiker*innen
  • Konditoreien
  • Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden)
  • Metzgereien
  • mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse
  • Optiker*innen
  • Orthopädieschuhtechniker*innen
  • Poststellen und Paketdienste
  • Reformhäuser
  • Raiffeisenmärkte
  • Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr
  • Reinigungen
  • Sanitätshäuser
  • Stellen des Zeitschriften- und Zeitungsverkaufs
  • Supermärkte
  • Tankstellen
  • Tierbedarfsmärkte
  • Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume
  • Waschsalons
  • Wochenmärkte

Wichtig für alle Weihnachtsmarktfans: Alle Weihnachtsmärkte sind in Baden-Württemberg abgesagt.

In Restaurants und Cafés gilt die 2G+ Regel.

Zum Friseur können Sie auch gehen, wenn Sie ungeimpft sind, sie benötigen allerdings einen negativen PCR-TestGeimpfte und Genesene können den Friseur ohne Test aufsuchen.


Quellen:

Baden-Württemberg: “Corona-Regeln ab 4. Dezember 2021”, Stand 03.12.21, https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf, Abruf am 06.12.21

Der Bundesrat: “Informationen zur Einreise in die Schweiz”, https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/teaser-startseite/brennpunkt-teaser/coronavirus/news.html, Abruf am 06.12.21

Stuttgarter Zeitung: “Auch Geimpfte müssen jetzt einen Corona-Test vorlegen” vom 03.12.21, https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bei-einreise-in-schweiz-auch-geimpfte-muessen-jetzt-einen-corona-test-vorlegen.72cd63a0-a85b-4b4d-9024-0a5f44a89eec.html, Abruf am 06.12.21

Blick.ch: “Das müssen Deutschland-Reisende jetzt wissen” vom 03.12.21, https://www.blick.ch/wirtschaft/schweiz-ist-hochrisikogebiet-das-muessen-deutschland-reisende-jetzt-wissen-id17038183.html, Abruf am 06.12.21

n tv: “Schweiz verschärft ab sofort Einreise-Regeln” vom 04.12.21, https://www.n-tv.de/politik/Schweiz-verschaerft-ab-sofort-Einreise-Regeln-article22976555.html, Abruf am 06.12.21

03.12.21 (14:59 Uhr): 24 Stunden-Regel gilt weiterhin – Auch Ungeimpfte dürfen OHNE Test oder Quarantäne einreisen!!!

MyPaketshop hat sich intensiv mit der „Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2“ auseinandergesetzt. Unter Paragraf „6 Ausnahmen“ fanden wir dann die Bestimmung:

sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen“.

Diese genannten Personen benötigen KEINEN Testnachweis. Unsere Kund*innen können also wie bisher zu uns kommen, auch wenn die Schweiz am Sonntag zum Hochrisikogebiet erklärt wird.

Die Ausnahmeregelung haben wir rot markiert.

Quelle

Bundesministerium für Gesundheit: „Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2“, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/UyNX8RTxqfk5Ynq8avy/content/UyNX8RTxqfk5Ynq8avy/BAnz%20AT%2029.09.2021%20V1.pdf?inline, Abruf am 03.12.21

03.12.21 (13:38 Uhr): Wahrscheinlich nur noch Geimpft oder Genesen über Grenze – wir fragen nach 24-Stunden-Regel für Geimpfte

MyPaketshop heißt alle Menschen bei sich willkommen, doch das RKI in Deutschland erklärt die Schweiz zum Sonntag hin zum Hochrisikogebiet. Das bedeutet, dass OHNE Quarantäne nur noch Geimpfte und Genesene einreisen dürfen. Alle Ungeimpften müssen in Quarantäne.

Aktuell wissen wir nicht, ob für Ungeimpfte die 24-Stunden-Regel weiterhin gilt. Wir sind mit verschiedenen Behörden in Kontakt, um das zu klären. Sobald wir mehr wissen, informieren wir Sie an dieser Stelle.

Die Entscheidung nur Geimpfte und Genesene ohne Quarantäne einreisen zu lassen, kommt nicht von MyPaketshop. Wir können nur mitteilen, was die Länder beschließen.


Quelle

RKI: „Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI“, aktualisiert am 3.12.21 um 12:30 Uhr, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html, Abruf am 3.12.21

02.12.21 (17:46 Uhr): Keine Einschränkungen an der Grenze trotz neuer Coronamaßnahmen – MyPaketshop kann jeder besuchen

Heute wurden beim Bund-Länder-Treffen in Deutschland neue, verbindliche Corona-Regeln für die Republik beschlossen. Die gute Nachricht: Für unsere Kund*innen ändert sich nichts.

Das bedeutet:

  1. Einreise ist für Geimpfte, Ungeimpfte und Genesene OHNE TEST möglich.
  2. Ungeimpfte müssen nur die 24-Stunden-Regel beachten. (Dürfen nicht länger als 24 Stunden im Land bleiben. Wollen sie länger bleiben, benötigen sie einen Test.)
  3. Geimpfte, Ungeimpfte und Genesene dürfen zu MyPaketshop, denn wir sind ein Postdienstleister. Postdienstleister gehören zur Grundversorgung genau wie Supermärkte. Deshalb brauchen Sie KEINEN Test oder Impfung, wenn Sie zu MyPaketshop wollen.
  4. Es gilt nach wie vor die Masken- und Abstandspflicht im Geschäft.

Unsere Quellen:

Die Bundesregierung: “Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2021” vom 02.12.21, https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/videoschaltkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-2-dezember-2021-1987060, Abruf am 02.12.21

Deutschlandfunk: “Corona-PandemieBund-Länder-Treffen: Das kommt bundesweit auf Ungeimpfte zu” vom 02.12.21, https://www.deutschlandfunk.de/bund-laender-treffen-das-kommt-bundesweit-auf-ungeimpfte-zu-100.html, Abruf am 02.12.21

26.11.21 (10:46 Uhr): Einreise für Alle ohne Quarantäne – MyPaketshop ist offen

Viele unserer Kund*innen fragen, wie es mit der Einreise und dem Einkaufen in Deutschland ist. Welche Regeln gelten.

Dürfen Ungeimpfte nach Deutschland einreisen?

Ja, alle dürfen nach Deutschland einreisen. Die einzige Einschränkung für Ungeimpfte ist, dass sie nicht länger als 24 Stunden in Deutschland bleiben dürfen. Wollen sie länger bleiben, brauchen sie einen negativen Covid-Test.

Dürfen Geimpfte und Genesene einreisen?

Geimpfte und Genesene dürfen ohne jegliche Einschränkung nach Deutschland kommen.

Können Ungeimpfte ohne Test zu MyPaketshop?

Ja, Ungeimpfte dürfen zu MyPaketshop. Sie brauchen KEINEN Test, denn MyPaketshop ist ein Postdienstleister und zählt damit zur Grundversorgung.

Es gilt die Masken- und Abstandspflicht!

Dürfen Ungeimpfte ohne Test in Deutschland einkaufen?

Ja, solange sich der Einkauf auf die Grundversorgung bezieht.

Zur Grundversorgung zählen folgende Geschäfte:

  • Lebensmitteleinzelhandel (Supermarkt) und Getränkehandel
  • Direktvermarkter (Hofläden)
  • mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse
  • Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien
  • Wochenmärkte
  • Ausgabestellen der Tafeln
  • Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker
  • Babyfachmärkte
  • Zeitschriften- und Zeitungsverkauf
  • Reinigungen und Waschsalons
  • Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittel
  • Blumengeschäfte, Gärtnereien, Baumschulen und Gartenmärkte
  • Bau- und Raiffeisenmärkte

Wo gilt in Deutschland die Maskenpflicht?

  • Geschäfte
  • Bahnhöfe
  • Bus, Bahn und Zug
  • Restaurants und Cafés
  • in der Öffentlichkeit, wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann

Quellen:

18.11.21 (8:43 Uhr): Neue Alarmstufe in Baden-Württemberg, aber KEINE neuen Regeln an der Grenze!

1. Generell gilt die Maskenpflicht

  • in geschlossenen Räumen
  • öffentlichen Verkehrsmitteln
  • bestimmte Bereiche im Freien (wird vor Ort ausgewiesen)

2. Grenzübertritt

Geimpfte und Genesene

  • Keine Einschränkungen
  • Keine Quarantäne oder Ähnliches

Ungeimpfte

  • Keine Einschränkungen
  • Keine Quarantäne oder Ähnliches, solange sich sich nicht länger als 24 Stunden im Land aufhalten. Es gilt weiterhin die 24-Stunden-Regel.

3. Paketshops, Poststellen und Banken

  • Zutritt für ALLE (Ungeimpft, Genesen, Geimpft)
  • Maskenpflicht beachten

4. Geschäfte der Grundversorgung

  • Zutritt für ALLE (Ungeimpft, Genesen, Geimpft)
  • Maskenpflicht beachten

Diese Geschäfte gehören zur Grundversorgung:

  1. Lebensmitteleinzelhandel, Getränkehandel
  2. Direktvermarkter (Hofläden)
  3. mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse
  4. Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien
  5. Wochenmärkte
  6. Ausgabestellen der Tafeln
  7. Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker
  8. Babyfachmärkte
  9. Zeitschriften- und Zeitungsverkauf
  10. Reinigungen und Waschsalons
  11. Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittel
  12. Blumengeschäfte, Gärtnereien, Baumschulen und Gartenmärkte
  13. Bau- und Raiffeisenmärkte

5. Einzelhandel (außer Grundversorgung)

Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung gehören, müssen die 3G-Regel durchsetzen. Hier erhalten Ungeimpfte nur Zutritt, wenn sie einen negativen Antigen-Test vorweisen können. Geimpfte und Genesene können diese Geschäfte OHNE Test betreten.

6. Restaurants, Museen, Ausstellungen und Veranstaltungen (Kino, Theater etc.)

Hier gilt die 2G-Regel. Damit haben Ungeimpfte keinen Zutritt zu den Innenräumen. In Außenbereich benötigen Ungeimpften einen PCR-Test.

7. Sauna, Therme, Schwimmbad

  • nur 2G

8. Fitnessstudio, Vereinssport,Sportstätten

In geschlossenen Räumen 2G gilt und im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.

9. Ausnahmen von der PCR-Testpflicht

2G und die PCR-Test-Pflicht gelten nicht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Auch Schwangere, Stillende und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen keinen PCR-Test machen. Hier reicht der Antigen-Schnelltest, wie es ihn überall zu kaufen gibt.


Quellen:

08.11.21 (16:46 Uhr): KEINE Nachweispflicht bei Einreise bis zu 24 Stunden

Wer aus der Schweiz nach Deutschland reist, muss sich weder testen lassen, noch braucht es einen Impfnachweis, solange der Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 24 Stunden dauert. Auch muss niemand in Quarantäne oder Ähnliches. Unsere Kundinnen und Kunden können demnach ohne Einschränkungen zu uns kommen.

Screenshot Auswärtiges Amt (Deutschland) – Die Schweiz ist kein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet, wie das RKI mitteilt, deshalb gilt nach wie vor die 24 Stundenregelung.

Quellen:

„Informationen zu Einreise­beschränkungen, Test- und Quarantäne­pflicht in Deutschland“ vom 2.11.21, https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468, Abruf am 8.11.21

„Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI“ vom 5.11.21, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html, Abruf am 8.11.21

28.10.21 (14:43 Uhr): Am 1.11.2021 hat MyPaketshop aufgrund des Feiertags geschlossen

Am 1. November wird in Baden-Württemberg Allerheiligen gefeiert, deshalb haben wir nächsten Montag geschlossen. Am Dienstag, den 2. November sind wir wie gewohnt ab 9 Uhr früh für sie da.

26.10.21 (7:42 Uhr): MyPaketshop-Adresse richtig eintragen – neuer Ratgeber

Wir haben für Sie einen neuen Ratgeber erstellt. Darin zeigen wir anhand von Screenshots, wie Sie bei den 10 beliebtesten Online-Shops Ihre MyPaketshop-Adresse korrekt als Lieferadresse eintragen. Schauen Sie gern rein, denn nicht immer ist es eindeutig, wo etwa die MyPaketshop-Kundennummer stehen soll. MyPaketshop-Lieferadresse beim Amazon, Otto, Zalando usw. eintragen – mit vielen Beispielen.

25.09.21 (11:50 Uhr): Bestellungen in die Schweiz werden bald teurer – Deutsche Lieferadressen NICHT betroffen

Schlechte Nachrichten für Personen, die Waren im Ausland bestellen und sich in die Schweiz liefern lassen. Diese Auslandsbestellungen werden nämlich bald teurer.

Warum werden Auslandsbestellungen in die Schweiz teurer?

Bisher waren Sendungen bis zu einem Warenwert von 65 CHF von der schweizerischen Mehrwertsteuer ausgenommen. Bücher oder Lebensmittel (reduzierter Mehrwertsteuer-Satz) waren sogar bis 200 CHF Warenwert von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Das wird sich demnächst ändern. Gestern beschloss nämlich der Bundesrat, dass künftig für alle Lieferungen in die Schweiz die Mehrwertsteuer zu entrichten sei.

Was wird passieren, wenn die Regelung in Kraft tritt?

Gerade kleinere Online-Shops werden wohl nicht mehr in die Schweiz liefern, da einfach der bürokratische Aufwand zu hoch ist. Für alle anderen wird es teurer werden.

Betrifft die neue Regelung deutsche Lieferadressen wie MyPaketshop?

Nein! Bestellungen an eine deutsche Lieferadresse wie MyPaketshop werden nicht betroffen sein. Diese werden nämlich nicht über die Grenze geschickt, sondern persönlich in die Schweiz eingeführt. Unsere Kundinnen und Kunden können also nach wie vor sehr günstig zu uns bestellen und von den vielen MyPaketshop-Vorteilen profitieren.

Registrieren Sie sich am besten sofort, um in Zukunft preiswert in Deutschland und der EU zu bestellen.

Quellen:

“Darum kostet deine Bestellung bei Ebay, Wish und Amazon wohl bald mehr” von Barbara Scherer, vom 25.09.21, https://www.20min.ch/story/darum-kostet-deine-bestellung-bei-ebay-wish-und-amazon-wohl-bald-mehr-405062773778, Abruf am 25.09.21

„Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes“ vom 24.09.21, https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85243.html, Abruf am 25.09.21

22.09.21 (10:20 Uhr): 300-Franken-Freigrenze für Einkäufe im Ausland soll abgeschafft werden.

Gestern stimmte nach dem Nationalrat auch der Ständerat der Standesinitiative der Grenzkantone Thurgau und St. Gallen zu. Demnach soll die 300-Franken-Freigrenze für Einkaufstouristen aufgehoben werden. Aktuell können Schweizer*innen Waren bis zum Einkaufswert von 300 CHF aus dem Ausland einführen OHNE die Mehrwertsteuer der Schweiz zahlen zu müssen. (Nähere dazu hier: https://www.mypaketshop.com/ratgeber/verzollung/zollbestimmungen-schweiz-freigrenzen/)

Nun wird wohl der Freibetrag in absehbarer Zeit auf 50 CHF sinken.

Weitere Hintergründe dazu gibt es am Freitag in unserem Blog.

Quelle: „300-Franken-Freigrenze könnte bald abgeschafft werden“ von Priscilla Imboden, vom 21.09.21, https://www.srf.ch/news/schweiz/einkaufstourismus-300-franken-freigrenze-koennte-bald-abgeschafft-werden, Abruf am 22.10.21.

20.09.21 (12:59 Uhr): Paketabholen weiterhin erlaubt – Keine Testpflicht bei Rückreise in Schweiz

Seit heute (20.09.21) gelten die neuen Einreiseregel für die Schweiz. Danach muss sich niemand testen lassen, der in Bad Säckingen sein Paket abholt oder einkauft. Es ist egal, ob man geimpft ist, genesen oder nichts davon. Niemand muss einen Test vorweisen, wenn er/sie aus Bad Säckingen zurück in die Schweiz fährt.

Hintergrund:
Der Landkreis Waldshut (Bad Säckingen) gilt als Grenzregion zur Schweiz. Personen aus der ganzen Schweiz dürfen in Grenzregionen einreisen, ohne sich bei der Rückreise testen lassen zu müssen. So wurde es am 17.09.21 klar und deutlich im Livestream des Schweizer Bundesrates gesagt.
(Sie können den Stream hier nachlesen: https://www.20min.ch/story/was-sagt-der-bundesrat-zur-reisequarantaene-501265967021.
Die vollständigen Einreiseregelungen der Schweiz finden Sie hier: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85168.html)

Reise nach Deutschland:
Für Reisen nach Deutschland ist auch weiterhin kein Test notwendig, solange man sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhält. Die 24-Stunden-Regelung gilt nach wie vor.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-neue-einreisevo.html

Wichtig!

Wenn sich Änderungen an den Einreiseregeln ergeben, informieren wir all unsere Kund*innen und Newsletter-Abonnent*innen per E-Mail.
Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter, um immer auf dem neuesten Stand zu sein!

17.09.21 (15:40 Uhr): Gute Nachricht – KEIN Testzwang beim Einkaufen und Paketabholen in Bad Säckingen

Seit 15 Uhr stell der Bundesrat die strengeren Einreiseregelungen für die Schweiz vor.

Die gute Nachricht für alle Kund*innen aus der Schweiz: Niemand muss sich testen lassen, der bei uns sein Paket abholt oder in Bad Säckingen einkauft.

Unsere Region gilt als Grenzregion zur Schweiz. Personen aus allen Kantonen dürfen in Grenzregionen einreisen, ohne sich bei der Rückreise in die Schweiz testen lassen zu müssen. So wurde es eben klar und deutlich im Livestream des Schweizer Bundesrates gesagt.
(Hier nachzulesen: https://www.20min.ch/story/was-sagt-der-bundesrat-zur-reisequarantaene-501265967021)

Als Grenzregionen gelten alle Regionen, welche die Schweiz umschließen. Wer aus diesen Regionen einreist ist vom Testzwang ausgenommen, das gilt auch für Ungeimpfte!

14.09.21 (16:23 Uhr): Neustes zur 3-G-Regel für Schweizer*innen als Newsletter empfangen

Am Freitag wird die Schweizer Regierung entscheiden, wie die neuen, strengeren Einreiseregelungen genau aussehen werden. MyPaketshop wird sofort nach der Verkündung diesen Newsticker aktualisieren.

Außerdem senden wir all unseren Kund*innen und Newsletter-Abonnent*innen die neusten Einreiseregelungen am Freitag per Mail. 

Hier können Sie unseren Newsletter abonnieren:

09.09.21 (08:15 Uhr): Septemberangebote bei Amazon – Primekunden sparen 30 Prozent bei Warehouse-Deals

Bis 14. September läuft bei Amazon die Septemberangebots-Aktion. Wer sich etwa preiswerte Echo Dots, Echo Studio oder Fire-TV-Sticks sichern will, sollte zuschlagen. Darüber hinaus gibt es aber auch viele Angebote in allen Kategeriene des Versandunternehmens. Hier geht es zur Shopseite.

Richtig viel sparen können Prime-Kund*innen in den Warehouse-Deals. Dort gibt es auf ausgewählte Produkte nochmal zusätzlich 30 Prozent Rabatt. Darunter sind Kaffeevollautomaten, Bügeleisen, Tastaturen oder Kopfhörer und Headsets. Der zusätzliche Rabatt wird Prime-Kund*innen direkt an der Kasse abgezogen. Die rabattierten Produkte finden Sie hier im Shop.

25.08.21 (19:13 Uhr): Falschangabe bei Sendungsverfolgung – Pakete aus Großbritannien kommen nicht bei uns an

In letzter Zeit erhalten wir Rückmeldungen von Kund*innen, dass wir angeblich ihre Pakete aus Großbritannien nicht annehmen würden. Das stehe in der Sendungsverfolgung. Das entspricht NICHT den Tatsachen. Wir nehmen Sendungen aus Großbritannien an! Vielmehr verhält es sich so, dass seit dem 1.1.2021 Großbritannien kein EU-Mitglied mehr ist. Es gilt im Sinne des Zolls als Drittstaat.

Nun wirkt sich das auch auf die Bestellungen unserer Kund*innen aus. Lieferungen aus Großbritannien werden gemäß den Einfuhrbestimmungen der EU vom Zoll bearbeitet. Hält sich der ausländische Onlineshop nicht an die Deklarationspflichten oder handelt es sich um Ware, die nicht in die EU importiert werden darf bzw. Beschränkungen unterliegt, wird die Lieferung beim Zoll festgehalten.

In den meisten Fällen unterliegt die Ware Einfuhrbeschränkungen und wird dann direkt zurückgesandt. Da die DHL-Zusteller unter Zeitdruck stehen, wird als Grund für die Nichtablieferung einfach “Empfänger verweigert Annahme” ausgewählt. Der wahre Grund muss nämlich über mehrere Schritte umständlich ins Pad eingegeben werden. Der Zusteller spart sich diese Zeit und deshalb kommt es zu der Fehlinformation in der Sendungsverfolgung.

Da das Thema viele unserer Kund*innen betrifft, werden wir diesen Freitag einen ausführlichen Blogbeitrag zum Thema bringen. Unser Geschäftsführer Simon Kühn ist aktuell dabei alle Hintergrundinformationen zusammenzutragen.

23.08.21 (17:39 Uhr): Die wichtigsten Corona-Verordnungen für unsere Kund*innen (Einkaufs- und Tagestouristen)

1. KEINE Testpflicht bei Aufenthalten bis 24 Stunden

Wer nach Deutschland einreist muss sich testen lassen, außer man ist geimpft oder nachweisbar genesen. Davon ausgenommen sind Grenzgänger*innen und Tages- und Einkaufstouristen die maximal 24 Stunden in Deutschland bleiben. Unsere Kund*innen können also ohne Test ein- und ausreisen.

2. Maskenpflicht besteht:

  • in allen Verkehrsmitteln sowie den dazugehörigen Haltestellen
  • geschlossenen Räumen
  • Einzelhandel
  • Innengastronomie (außer während des Essen und Trinkens)
  • körpernahen Dienstleistungen (Massage, Tattoostudio, Kosmetik etc.)
  • Hotels, Pensionen usw.
  • Messen und Kongressen
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen

3. Maskenpflicht (medizinisch, FFP2) besteht NICHT bei:

  • privaten Zusammenkünften
  • im Freien (Ausgenommen der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen lässt sich nicht einhalten. In dem Fall muss einen Maske getragen werden.)
  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
  • ärztliches Attest, dass keine Maske getragen werden darf

4. Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen etc.

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder im Freien mit mehr als 5000 Besuchern muss ein Testnachweis vorgelegt werden. Ist man geimpft oder immunisiert, ist kein Nachweis erforderlich.

5. Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen Einrichtungen in geschlossenen Räumen wie Galerien, Museen, Sportstätten etc. nur mit negativem Testnachweis betreten.

6. Clubs und Diskotheken

Hier müssen Ungeimpfte oder Nichtgenesene einen negativen PCR-Test vorlegen. Ein Antigentest genügt NICHT! Die Maskenpflicht entfällt auf der Tanzfläche sowie im Sitzbereich sofern ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt.

7. Restaurants und Bars

Für Besuche in gastronomischen Einrichtungen gilt das Gleiche wie für Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Wer in geschlossene Räume will, muss sich testen lassen, es sei denn man ist geimpft oder genesen.

8. Besuch im Krankenhaus oder Pflegeheim

Wer Verwandte oder Bekannte im Krankenhaus oder Pflegeheim besuchen will muss eine FFP2-Maske tragen und sich testen lassen.


Unsere Quellen:

“Einigung auf Konzept zur Maskenpflicht in Clubs” vom 17.08.21, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/einigung-auf-konzept-zur-maskenpflicht-in-clubs/, Abruf am 23.08.21

“Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung”, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/, Abruf am 23.08.21

“Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus” vom 14.08.21, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/, Abruf am 23.08.21

30.07.21 (16:46 Uhr): Einreise für Einkaufs- und Tagestouristen OHNE Testpflicht

Deutschland hat eine Testpflicht für Reise-Rückkehrer für Reiserückkehrer beschlossen. Ab dem ersten August müssen sich alle Personen ab 12 Jahren bei der Einreise testen lassen. Das gilt aber nicht für Grenzpendler und Tagestouristen, wie unsere Kund*innen. Außer sie haben sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten.

Ausnahmen von der Testpflicht:

  1. Geimpfte Personen*
  2. Genesene Personen*
  3. Berufspendler im Grenzgebiet*
  4. Kurzaufenthalte bis zu 24 Stunden

*Die entsprechenden Nachweise sind mitzuführen.

Der Test muss zur Einreise mitgeführt werden. Es wird stichprobenartig im Grenzgebiet kontrolliert. Eine flächendeckende Kontrolle an den Grenzen wird es nicht geben.

Was bedeutet das für unsere Schweizer Kund*innen?

Für sie ändert sich nichts. Sie können nach wie vor ohne Test einreisen. Nur wenn Sie länger als 24 Stunden in Deutschland bleiben wollen, müssen Sie sich testen lassen – außer Sie sind geimpft oder genesen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-neue-einreisevo.html

Quellen:

„Fragen und Antworten zur neuen Einreise-Verordnung“, Bundesministerium für Gesundheit, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-neue-einreisevo.html, Abruf 30.07.21

“Reiserückkehrer sollen von Sonntag an Tests vorweisen” von Henrike Roßbach in SZ, https://www.sueddeutsche.de/politik/deutschland-einreise-testpflicht-urlaub-reise-1.5368127, Abruf 30.07.21

“Einreise-Testpflicht soll schon am 1. August kommen” auf t-online, https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_90534054/neue-corona-regeln-einreise-testpflicht-soll-schon-am-1-august-kommen.html, Abruf 30.07.21

19.07.21 (8:39 Uhr): Kein Hochwasser in Bad Säckingen – Strassen und Geschäfte offen

Heute Morgen erreichten uns viele Mails, die nach der Hochwassersituation in Bad Säckingen fragten. Wir können beruhigen. In Bad Säckingen ist alles in Ordnung. Der Rheinuferweg direkt am Hochrhein ist zwar überschwemmt, aber das hat keine Auswirkungen auf die Stadt und deren Strassen. MyPaketshop und auch alle anderen Geschäfte bei uns haben wie immer geöffnet. Die Parkplätze sind wie immer vorhanden und die Innenstadt lädt zum Bummeln ein.

28.06.21 (8:38 Uhr): Ab heute weitere Lockerungen der Corona-Auflagen

Ab heute gelten neue Corona-Lockerungen in Deutschland. Die wichtigsten Informationen für unsere Kund*innen aus der Schweiz:

Maskenpflicht

gilt in:

  • Geschäften und Räumlichkeiten von Dienstleistern
  • Bus und Bahn
  • öffentlichen Gebäuden
  • Arztpraxen etc.
  • körpernahe Dienstleistungen

Keine Maskenpflicht

besteht bei:

  • privaten Treffen
  • privaten Feiern
  • Sport treiben
  • Gastronomie beim Essen und Trinken

Kontakdaten

müssen erhoben werden:

  • Gastronomie
  • Schwimmbäder
  • Freizeitparks
  • Theater
  • Konzerte
  • Disco
  • Museen & Bibliotheken
  • ähnliche Veranstaltungen und Einrichtungen

Testpflicht

Getestet werden muss, wer NICHT geimpft oder vollständig genesen ist, bei:

  • touristischen Busreisen
  • touristischer Schifffahrt
  • Seilbahnen
  • Theater, Konzerte, etc.
  • Messen

Private Treffen – max. Personenzahl

  • bis zu 25 Personen aus beliebig vielen Haushalten
  • alle Geimpften und Genesenen werden NICHT mitgezählt

20.06.21 (8:09 Uhr): Einreise OHNE Einschränkungen

Am 18. Juni nahm das RKI die Einstufung der Schweiz als Risikogebiet zurück. Ab dem 20. Juni ist damit die Einreise für alle Schweizer*innen OHNE jegliche Einschränkungen möglich.

Quellen:

https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/rki-aendert-einstufung-mehrere-schweizer-grenzkantone-ab-sonntag-kein-risikogebiet-mehr;art417930,10824584

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

13.05.21 (10:09 Uhr): Alle Einkaufs- und Tagestouristen dürfen quarantänefrei einreisen! Ab morgen öffnet MyPaketshop wieder bis19 Uhr

Wichtige Hinweise zur Grenzöffnung:

1. Einreise OHNE Quarantäne und OHNE Einschränkungen (bei Aufenthalt bis zu 24 Stunden)
Baden-Württemberg erlaubt seit heute die Einreise allen Personen, die aus einem Risikogebiet wie der Schweiz einreisen. Es gibt keine Quarantänepflicht und keine Einschränkungen. Einkaufen, Päcklis abholen oder einfach durch Bad Säckingen spazieren ist erlaubt. Sie dürfen sich maximal 24 Stunden in Baden-Württemberg aufhalten.

Wer länger als 24 Stunden bleiben will, muss einen negativen Test vorlegen und sich auf www.einreiseanmeldung.de anmelden. Alle weiteren Ausnahmeregeln für den Grenzverkehr bleiben in Kraft.

2. 24-Stundenregel für Alle aus der Schweiz
Die 24-Stundenregel gilt für alle Schweizer Kantone.

3. KEINE Impfung und KEIN Test notwendig
Solange Sie aus einem Risikogebiet wie der Schweiz für maximal 24 Stunden nach Baden-Württemberg kommen, benötigen Sie KEINE Impfung und KEINEN Test.

4. Medizinische Maske oder FFP2 im Ladengeschäft
In Deutschland müssen Sie in allen Ladengeschäften eine FFP2 oder OP-Maske tragen. Das gilt natürlich auch für MyPaketshop. Wenn Sie keine Maske haben, dann können Sie bei uns eine FFP2-Maske kaufen.

5. Mindestabstand einhalten! Nur drei Kund*innen gleichzeitig
Um die Abstandsregeln der deutschen Corona-Verordnung einzuhalten, dürfen sich maximal drei Kund*innen gleichzeitig im Ladengeschäft aufhalten. Bitte achten Sie auch beim Anstehen vor dem Ladengeschäft auf den Mindestabstand von 1,5 Metern.

6. Security vor Ort
Um allen unseren Kund*innen einen geregelten Ablauf beim Paketabholen zu garantieren, haben wir Security vor Ort, an die Sie sich im Bedarfsfall wenden können.

7. Kartonagen-Entsorgung vor dem Ladengeschäft
Damit im Geschäft kein Rückstau entsteht, werden wir vor dem Ladengeschäft eine Auspackstation einrichten. Hier können Sie Ihre Pakete auspacken und die Kartonagen entsorgen.

8. Kein Ausdrucken im Ladengeschäft
Wir wollen unnötige Wartezeiten für unsere Kund*innen vermeiden. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Online-Rechnungen schon zu Hause auszudrucken. Das Ausdrucken im Ladengeschäft wird nicht möglich sein.

9. Überlagerungsgebühren erst wieder ab 1. Juni
Damit Sie genug Zeit haben, Ihre Päcklis abzuholen, erheben wir erst wieder ab 01. Juni Überlagerungsgebühren.

10. Grosse Lieferungen bitte schnell abholen
Aufgrund der aktuellen Situation im Lager bitten wir alle Kund*innen mit grossen Lieferungen diese so schnell wie möglich abzuholen.

11. Keine telefonische Auskunft zu Lieferstatus
Aktuell bearbeiten wir keine telefonischen Anfragen. Bitte nutzen Sie Ihr Kundenkonto, um zu erfahren, welche Sendungen bei uns lagern.

12. Keine Zeit für Schwätzchen – Grosse Entschuldigung
Wir freuen uns wirklich auf unsere Kund*innen. Viele haben wir so lange nicht gesehen. Und gern plauschen wir mit Ihnen, aber wir werden morgen und am Samstag wohl keine Möglichkeit dafür haben. Bitte, bitte seien Sie nicht sauer. Es ist keine Unhöflichkeit, wir müssen nur zügig vorankommen, um alle Bestellungen auszugeben. Wir holen den netten Schwatz nach, wenn sich die Lage beruhigt hat. Ehrenwort.
 

13. Wieder offen bis 19 Uhr
Wir haben ab Freitag (14.05.21) wieder bis 19 Uhr geöffnet:

  • Montag bis Freitag: 9-13 Uhr und 14-19 Uhr
  • Samstag: 9-15 Uhr

12.05.21 (22:56 Uhr) Grenze offen!

Ab morgen 13.5. ist der Grenzübertritt nach Deutschland für Bewohner*innen der Schweiz wieder ohne Einschränkungen für bis zu 24 Stunden möglich!

Ihr könnt eure Pakete also quarantänefrei abholen und einkaufen oder einen Ausflug machen.

Nicht vergessen: Donnerstag haben wir aufgrund des Feiertags geschlossen.

  • Maskenpflicht gilt weiterhin (FFP2 oder OP)
  • Auch Einkaufen ist möglich
  • Alle Kantone
  • Aufenthalt für 24h möglich
  • KEINE Impfpflicht und KEINE Testpflicht bei Aufenthalt bis 24 Stunden

Quelle 1: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bund-beschliesst-neue-einreiseverordnung/
Quelle 2: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/erleichterung-im-deutsch-schweizerischen-grenzverkehr-tages-und-einkaufstourismus-wieder-erlaubt-24-stunden-aufenthalt-im-risikogebiet-ohne-einschraenkungen-moeglich;art417930,10807415
Quelle 3: https://www.nzz.ch/schweiz/baden-wuerttemberg-oeffnet-die-grenze-fuer-schweizer-einkaufstouristen-was-gilt-jetzt-neu-ld.1581569

07.05.21 (13:34 Uhr) Fake! Meldung “Grenze passieren, ohne Quarantäne” ist falsch

Aktuell gibt es auf der Webseite eines Mitbewerbers eine Falschinformation. Dort heißt es sinngemäß: “Alle Einwohner*innen der Schweiz können quarantänefrei nach Deutschland kommen, um ihre Pakete abzuholen.” DAS IST FALSCH!!!

Nach wie vor dürfen nur Personen die Grenze passieren, die unter die Ausnahmeregeln fallen. Ausnahmen von der Quarantäne: Wer darf trotzdem einreisen? Alle Ausnahmen einfach erklärt

MyPaketshop ist schockiert, dass Mitbewerber mit falschen Informationen ihre Kund*innen zu Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen animieren. Das ist weder im Interesse derer Kund*innen, die mit erheblichen Strafen rechnen müssen, noch von uns Grenzdienstleistern.

17.04.21 (9:55 Uhr): Grenzöffnung für vollständig Geimpfte ist jetzt offiziell

Gestern berichteten wir unter Berufung auf den „Südkurier“, dass die Grenze für vollständig Geimpfte ab dem 19. April ohne Quarantäne passierbar sein soll. Nun wurde diese Regelung auch offiziell in die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Damit ist sicher, dass vollständig geimpfte Personen die Grenze quarantänefrei passieren können. Ein entsprechender Nachweis ist natürlich mitzuführen.

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

16.04.21 (16:10 Uhr): Grenzöffnung für vollständig Geimpfte + wieder längere Öffnungszeiten

Wie der Südkurier heute meldet, will das Land Baden-Württemberg seine Einreiseregeln zum 19. April ändern. Ab dann dürfen vollständig gegen Corona geimpfte Personen OHNE Quarantäne einreisen. Allerdings dürfen geimpfte Personen KEINE Krankheitssymptome haben. Das Impfvakzin muss zudem in der EU zugelassen sein. Das sind im Moment: BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson.

Was bedeutet das für unsere Kund*innen?

  1. Wer vollständig geimpft ist (in der Regel 2 Impfungen), darf ohne Quarantäne ein- und ausreisen.
  2. Bitte Impfnachweis mitführen.
  3. Impfung muss 14 Tage abgeschlossen sein.
  4. Impfung wurde mit BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson vorgenommen. (weitere in EU zugelassene Impfstoffe werden folgen)
  5. Wer nur unvollständig geimpft ist (aktuell eine Impfdosis), muss weiterhin in Quarantäne.
  6. Wer geimpft ist, aber Krankheitssymptome hat, muss ebenfalls in Quarantäne.

Viele weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht

Etwa können vollständig von Corona Genesene ebenfalls ohne Quarantäne ein- und ausreisen, wenn die Erkrankung mindesten 21 Tage her ist und maximal 3 Monate zurückliegt. Die überstandene Erkrankung muss mit einem PCR-Test nachgewiesen werden. Weitere Ausnahmen siehe: Ausnahmen von der Quarantäne: Wer darf trotzdem einreisen? Alle Ausnahmen einfach erklärt # Update

Wir verlängern wieder unsere Öffnungszeiten

Da dies gute Meldungen sind und uns unsere Kund*innen darum gebeten haben, verlängern wir wieder unsere Öffnungszeiten. Wir sind ab dem 20. April wie folgt für Sie da:

Dienstag bis Freitag:
09-13 Uhr und 14-17 Uhr

Samstag:
09-15 Uhr

30.03.21 (12:35 Uhr): Einreisebestimmungen geändert – keine Erleichterungen an Grenze

Die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde heute geändert. Leider gibt es da nur kleine Erleichterungen für Einreisende aus Virusvariantengebieten.

„Die Zweite Änderungsverordnung hebt die vierzehntägige Absonderungspflicht für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten auf. Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen daher wie Einreisende aus anderen Risikogebieten in eine zehntägige Absonderung.“
(vgl. https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210329_CoronaVO_Einreise-Quarantaene_Begruendung.pdf)

Für unsere Kund*innen ändert sich nichts. Die faktische Grenzschließung ist nach wie vor Stand der Dinge.

24.03.21 (12:23 Uhr): Nun doch keine Schließung am 1. und 3. April

Eben hat die Deutsche Bundesregierung bekannt gegeben, dass Gründonnerstag und Karsamstag doch nicht zu Ruhetage erklärt werden. Eigentlich sollten diese Tage, laut gestrigen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz, wie Sonntage behandelt werden.

MyPaketshop ist deshalb am 1. April (Donnerstag) und am Samstag (03. April) von 11 bis 15 Uhr geöffnet.

23.03.21 (13:19 Uhr): Donnerstag (01.04.) und Samstag (03.04.) Geschäfte in Deutschland geschlossen – auch MyPaketshop

Gestern beschloss die Bund-Länder-Konferenz, dass zwischen Gründonnerstag und Ostermontag die Ruhetagsregelung gelten soll. Damit sind auch der 1. April sowie der 3. April arbeitsfrei und alle Geschäfte geschlossen. Am Karsamstag dürfen ausschließlich Lebensmittelmärkte öffnen.

MyPaketshop ist deshalb durchgehend vom 1. bis inklusive 5. April geschlossen!

Deutschland hofft durch die Schließung aller Geschäfte sowie der Einschränkung von Kontakten, die rasant steigende Inzidenz in den Griff zu bekommen.

19.03.21 (07:32 Uhr): CDU-Stadtverbände fordern Wiedereinführung der 24-Stunden-Regel

Die CDU-Stadtverbände Bad Säckingen und Wehr fordern eine Wiedereinführung der 24-Stunden-Regel, wie heute die Badische Zeitung und der Südkurier berichten. Wir haben die Forderung da:

CDU-Stadtverbände Bad Säckingen und Wehr fordern schnellstmöglich qurantänefreien Grenzübertritt unter Einbeziehung von Tests und Impfbescheinigungen

Die letzten Lockerungen der Corona-Maßnahmen machen Hoffnung. Was die Landespolitik allerdings völlig außen vor lässt, ist die Situation an der Grenze.

Unsere Region ist wirtschaftlich, sozial und kulturell auf die Schweizer Nachbarn angewiesen. Doch nach den aktuellen Corona-Verordnungen bleiben die Regeln an der Grenze auf dem Stand vom Januar 2021. Der quarantänefreie Grenzübertritt ist für Einkaufs- und Tagestouristen damit ausgeschlossen.

Das muss sich schnellstens ändern, denn die Auswirkungen dieses faktischen Grenzschließung sind überall sichtbar: Restaurants geben ihren Betrieb auf und Läden verschwinden aus dem Stadtbild. Viele Unternehmen können gar nicht mehr oder nur sehr schwer ihre Schweizer Kund*innen erreichen, was zu existenzbedrohenden Umsatzeinbrüchen führt. Arbeitnehmer verharren in Kurzarbeit oder sind bereits arbeitslos geworden.

Wir fordern deshalb: Die 24-Stunden-Regel für Tages- und Einkaufstouristen aus den Grenzkantonen muss wieder eingeführt werden.

Wir brauchen sie, damit der kulturelle, soziale und vor allem wirtschaftliche Schaden für unsere Region sich nicht noch vergrößert. Wenn diese Maßnahme an Testszenarien gekoppelt wird, kann außerdem das Infektionsgeschehen, genau wie im Inland, gut kontrolliert werden.

Wir die CDU-Stadtverbände Bad Säckingen und Wehr gehen davon aus, dass mit dieser Maßnahme, die Grenze wieder zu dem wird, was sie sein soll: Ein Zeichen der Verbindung von Schweiz und Deutschland.

Die Bedürfnisse der Grenzregion müssen endlich von der Landespolitik gehört werden.

Die CDU-Stadtverbände Bad Säckingen und Wehr

Wir hoffen dass diese Forderung Gehör findet und wir viele unserer Kund*innen bald wieder begrüßen können.

08.03.21 (08:59Uhr): Ministerium für Soziales und Integration stellt aktuell KEINE Lockerungen an der Grenze in Aussicht

Wir haben beim Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg nachgefragt. Wir wollten wissen, wann die Grenze wieder für alle Personen ohne Quarantäne passierbar wird. Das Ministerium antwortete uns: „Grundsätzlich wäre eine Grundlage für die vollständige Aufhebung der Quarantänepflicht dann gegeben, wenn die Schweiz bzw. die betreffenden Grenzregionen nicht mehr durch die zuständigen Stellen der Bundesregierung als Risikogebiet ausgewiesen werden.“

Weiterhin wollten wir wissen, ob die vor Weihnachten praktizierte 24-Stunden-Regel für Tagestouristen aus den Grenzkantonen reaktiviert werden kann. Doch auch hier gab es keine positive Antwort: „Die Einschränkung der 24-Stunden-Regelung in Grenzregionen bleibt somit ebenfalls bis auf Weiteres bestehen. Informationen über etwaige Änderungen werden jeweils zeitnah auf den Webseiten des Sozialministeriums bzw. über Pressemitteilungen verbreitet.“

Kurz gesagt: Für unsere Kund*innen, für meine Mitarbeiter*innen und mich wird sich vor Ostern nichts ändern. Aber ich bleibe optimistisch, dass der Osterhase uns allen ein paar positive Inzidenzwerte ins Osternest legt.

(Ihr Simon Kühn)


E-Mail im vollen Wortlaut

04.03.21 (07:56 Uhr): Vorerst keine Öffnungen

Gestern fand in Deutschland der Coronagipfel von Bundesländern und Bundesregierung statt. Es wurden Öffnungsstrategien vorgestellt, die an den Inzidenzwert gekoppelt sind. So soll es regional eine schrittweise Öffnung des Einzelhandels geben. Dafür muss aber die 7-Tage-Inzidenz drei Tage lang unter 50 liegen. Ist sie zwischen 50 und 100, wird dem Einzelhandel „Click & Meet“ erlaubt. Im Landkreis Waldshut, in dem sich Bad Säckingen befindet, lag heute die 7-Tage-Inzidenz bei 76,6. Den konkreten Stufenplan für Öffnungen in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Wie es sich mit den Grenzen verhält, dazu gab es beim Gipfel keine Aussagen. Diese konkreten Grenzfragen werden sowieso von den Bundesländern geregelt.

Für unsere Kund*innen aus der Schweiz bedeutet das:

Aktuell ändert sich nichts. Personen, für die Ausnahmeregelungen gelten, können ohne Quarantäne zu uns kommen. Einkaufs- und Tagestouristen müssen sich nach wie vor in Quarantäne begeben, was einer faktischen Grenzschließung gleichkommt.

Für alle Kund*innen ist nach wie vor unser Verzollungsservice da. Er bringt Ihre Päcklis sicher über die Grenze.


Quellen:

26.02.21 (13:42 Uhr): Landkreis Waldshut ändert Einreiseregelungen aber nur für Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete

Es gibt einige Änderungen für die Einreise in den Landkreis Waldshut. Dabei geht es, um den Umgang mit Menschen, die aus Hochinzidenzgebieten einreisen. Diese müssen ab sofort einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Hochinzidenzgebiete sind Regionen, in denen es mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen gab. Die Schweiz gehört mit einer 7-Tage-Inzidenz von 83,3 aktuell nicht zu den Hochinzidenzgebieten.

Ausnahme für Grenzpendler

Sollten Grenzpendler zur Arbeit, Schule, Ausbildung, Wohnsitz usw. aus einem Hochinzidenzgebiet einreisen, dann müssen die sich nur zweimal je Kalenderwoche testen lassen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Sollte bei der Einreise kein Test vorliegen, so muss dieser sofort nachgeholt werden. Das geht etwa in Haus- und Facharztpraxen sowie Corona-Schwerpunktpraxen. Auch bieten viele Apotheken diesen Service an.

Verwandtenbesuch weiter erlaubt

Die eben erläuterte Ausnahme für Grenzpendler gilt auch, wenn Sie Verwandte ersten Grades besuchen, wie Ihre/n Partner/in oder Ihre Kinder.

Einreise aus einem Virusvariantengebiet

Sollten Sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen, müssen Sie einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Bei Einreisen aus Virusvariantengebieten wird KEINE Ausnahme für Grenzpendler gemacht.

Virusvariantengebiete sind Regionen, in denen gehäuft Virusmutationen auftreten. Diese Mutationen müssen als gefährlicher gelten, als die bereits im Inland vorhandenen Virenarten.

Kostenfreie Tests

Das Land Baden-Württemberg finanziert ein kostenfreies Angebot für Antigenschnelltests für Grenzpendler und Grenzgänger. Die Tests können in Haus- und Facharztpraxen und Corona-Schwerpunktpraxen sowie in Apotheken, die diesen Service anbieten, durchgeführt werden. Wird die Schweiz oder bestimmte Kantone zum Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet erklärt, wird der Landkreis Waldshut weitere Testmöglichkeiten schaffen.

Was bedeutet das für unsere Kund*innen?

Aktuell ändert sich nichts für sie. Nur falls die Schweiz oder Kantone zu Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten erklärt werden, gelten die oben genannten Regeln.

11.02.21 (14:10 Uhr): Gibt es Ausnahmeregeln für Geimpfte und bereits Genesende?

Wir haben mit dem Ministerium für Soziales und Integration in Baden-Württemberg kommuniziert, um an uns herangetragene Fragen zu den aktuellen Einreiseregelungen zu klären.

Dürfen Geimpfte quarantänefrei einreisen?

Leider nein, eine Impfung allein erlaubt nicht das Einreisen ohne Quarantäne.

Reicht es aus, einen negativen COVID-19 Test vorzuweisen, um ohne Quarantäne einreisen zu dürfen?

Für Tages- und Einkaufstouristen gilt auch bei negativem Test eine Quarantänepflicht. Die aktuellen Ausnahmen können Sie in unserem Blogbeitrag Ausnahmen von der Quarantäne: Wer darf trotzdem einreisen? Alle Ausnahmen einfach erklärt nachlesen.

Bewohner*innen der Grenzkantone, die eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben, dürfen quarantänefrei für 24 Stunden nach Baden-Württemberg einreisen. Mit welchen Papieren weisen diese Personen ihre Genesung bei einer Kontrolle nach?

Diese Personen benötigen ein ärztliches Zeugnis für die Einreise. Die Krankheit muss mindestens 21 Tage und darf höchstens sechs Monate zurückliegen. Die überstandene Infektion muss mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR-Test) bestätigt worden sein.

25.01.21 (12:32 Uhr): Diese Länder gelten jetzt als Hochinzidenzgebiete

Ab heute gelten schärfere Einreiseregelungen für Deutschland. Baden-Württemberg hat diese Regelungen bereits am 18.1. eingeführt. Mehr Details siehe Beitrag vom 18.01. (9:21 Uhr).

Neu ist jetzt, dass bestimmte Länder als Hochinzidenzgebiete gelten. Das sind Staaten und Gebiete, die eine höhere Inzidenz haben als 200. In Ausnahmefällen können es auch Länder mit einem niedrigeren Wert sein. Seit Sonntag fallen folgenden Gebiete darunter: Albanien, Andorra, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Estland, der Iran, Israel und die palästinensischen Gebiete, Kolumbien, Kosovo, Lettland, der Libanon, Litauen, Mexiko, Montenegro, Nordmazedonien, Panama, Portugal, Serbien, Slowenien sowie die Vereinigten Arabischen Emirate. Auch zählen dazu Tschechien, Portugal, Spanien, Ägypten sowie die USA. Wer aus diesen Ländern einreist, muss einen negativen PCR-Test vorweisen können. Weitere Einreise-Regelungen siehe Beitrag vom 18.01 (9:21 Uhr).

Gibt es Änderungen an der deutsch-schweizerischen Grenze?

Wie geschrieben, gelten in Baden-Württemberg die verschärften Regelungen bereits seit dem 18. Januar. Deshalb ändert sich hier nichts. Grenzkontrollen werden nur stichprobenartig durchgeführt. Wie uns einige Kund*innen berichten, gibt es sogar Grenzübergänge, die nicht besetzt sind. Allerdings findet eine Schleierfahndung im Landesinneren statt. Wer trotz Quarantänebestimmungen über die Deutsch-Schweizer Grenze darf, erfahren Sie hier:

Ausnahmen von der Quarantäne: Wer darf trotzdem einreisen? Alle Ausnahmen einfach erklärt

21.01.21 (8:50 Uhr): Pressebericht – Ausnahme zur Abholung noch bis diesen Samstag

Die Verwirrung über die Abholung von Paketen mit oder ohne Quarantäne war in den letzten Tagen groß. Wir haben Sie darüber hier im Newsticker und per Newsletter informiert. Jetzt berichtet auch der Südkurier von den Ereignissen und der Ausnahmeregelung für unsere Kund*innen. (siehe Meldung vom 18.01.21 [13:13 Uhr]).

Artikel im Südkurier

20.01.21 (9:04 Uhr): FFP2-Masken oder medizinische Masken werden in Geschäften Pflicht

Laut der gestrigen Bund-Länder-Konferenz sollen in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr FFP2-Masken oder medizinische Masken Pflicht werden. Einfache Stoffmasken oder Tücher sind NICHT mehr ausreichend.

Mehr Informationen dazu: https://bnn.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/kommt-die-ffp2-maskenpflicht-das-muessen-sie-ueber-atemschutzmasken-wissen

Wichtig für unsere Kunden

Medizinische oder FFP2-Masken bekommen Sie in Apotheken und natürlich im Internet. Ab wann die schärfere Maskenpflicht gilt, können wir noch nicht sagen. Wir informieren Sie hier, sobald das Land Baden-Württemberg die Regelung umsetzt.

18.01.21 (13:13 Uhr): Bis Ende dieser Woche ohne Quarantäne alle Bestellungen abholen! Bedingung: Vor dem oder am 12.1. bestellt

Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes:

Alle Bewohner*innen der Grenzkantone dürfen bis Samstag den 23.01.21 ohne Quarantäne Ihre Bestellungen bei uns abholen. Allerdings muss die Bestellung vor oder am 12.01. aufgegeben worden sein. Wurde eine Bestellung später aufgegeben, gilt diese Ausnahmeregelung nicht. Speichern Sie zum Nachweis gegenüber den Behörden Ihre Bestellbestätigung einfach auf Ihrem Smartphone ab.

Hintergrund

Bis zum 12.1.21 hieß es von Seiten des Sozialministeriums, dass Bewohner*innen der Grenzkantone ohne Quarantäne die Grenzen passieren können. Das wurde in den Medien publiziert. Daraufhin bestellten viele unserer Kund*innen wie gewohnt ihre Pakete zu uns. Am 12.1. Abends hieß es dann, dass diese Regelung nicht gilt. Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt schon viele Bestellungen ausgelöst. Deshalb erteilt uns das Ordnungsamt Bad Säckingen eine Ausnahmegenehmigung, damit betroffene Kund*innen ihre Lieferungen abholen können.

Längere Öffnungszeiten von Donnerstag bis Samstag:

Um in Ruhe Ihre Bestellungen abholen zu können, öffnen wir Ende der Woche länger.

  • Donnerstag und Freitag: 9 bis 19 Uhr
  • Samstag: 9 bis 15 Uhr

Zusammenfassung:

  1. Bewohner*innen der Grenzkantone können bis Samstag ihre Bestellung quarantänefrei abholen.
  2. Bedingung: Bestellung wurde am oder vor dem 12.1.21 aufgegeben.
  3. Bestellbestätigung als Nachweis auf Smartphone abspeichern.
  4. MyPaketshop öffnet diese Woche von Donnerstag bis Samstag länger. (Do + Fr: 9 – 19 Uhr, Sa: 9 – 15 Uhr)

Quelle

18.01.21 (9:21 Uhr): Neue strengere Einreise-Regelungen – Grenzpendler ausgenommen

Seit heute gelten für Baden-Württemberg noch strengere Einreise-Regelungen. Glücklicherweise sind davon Grenzpendler ausgenommen. Wer genau unter die Ausnahmen fällt, können Sie in unserem Blogbeitrag Ausnahmen von der Quarantäne: Wer darf trotzdem einreisen? Alle Ausnahmen einfach erklärt nachlesen.

Für normale Reisende gilt seit heute:

  1. Wer aus einem Gebiet einreist, indem es die neuen, ansteckenderen Virusvarianten gibt, muss zur Einreise ein negatives Test-Ergebnis vorweisen. Das gilt aktuell für die Länder: Südafrika, Großbritannien, Irland und Nordirland – und ab Dienstag auch Brasilien.
  2. Wer aus einem der eben genannten Staaten einreist, kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen Test NICHT verkürzen.
  3. Die unter 2. und 3. genannten Maßnahmen gelten auch für Reisende, die aus sogenannten Hochinzidenzgebieten einreisen wollen. Aktuell gibt es im Ausland aber keiner solchen Gebiete.

Für Bewohner*innen der Grenzregionen gelten Ausnahmeregeln. Hier kann in der Regel quarantänefrei die Grenze passiert werden. (mehr dazu siehe Artikel) Aber die Ausnahmeregelung für Bewohner*innen der Grenzgbiete gilt NICHT für Einkaufs- und Tagestouristen. Diese müssen sich an die Quarantäne-Regelungen bei der Einreise halten.

Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/einreise-regeln-aus-gebieten-mit-coronavirus-mutation-100.html

Mehr Informationen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

14.01.21 (15:52 Uhr): Ausnahme vom Ordnungsamt! Pakete abholen erlaubt!

Wir haben Post vom Ordnungsamt der Stadt Bad Säckingen bekommen. Die enthält gute Nachrichten für Sie.

Alle bei uns lagernden Bestellungen können Einwohner*innen der Grenzkantone OHNE in Quarantäne zu müssen, bei uns abholen.

Das gilt nur für Bestellungen, die bei uns lagern oder bis Samstag bei uns eintreffen.

Ausnahme:

Sollten Sie am Montag (11.01.) oder Dienstag (12.01.) etwas bestellt haben und der Artikel trifft erst nach diesem Samstag (16.01.21) ein, dann gilt die Abholerlaubnis auch für diese Bestellung.

Als Nachweis gegenüber den Behörden zeigen Sie einfach die Benachrichtigung über den Eingang Ihrer Sendung von MyPaketshop. Diese haben Sie per Mail oder SMS erhalten. Außerdem sollten Sie die Mail des Ordnungsamtes ausdrucken oder auf dem Handy abspeichern. Den Screenshot haben wir hier verlinkt.

13.01.21 (8:42 Uhr): Paketabholen NICHT ohne Quarantäne – Grenze faktisch dicht

Am Montag erhielten wir die Nachricht vom Sozialministerium Baden-Württemberg, dass das Paketabholen ohne Quarantäne erlaubt sei. (Wir informierten.) Gestern Abend änderte das Ministerium seine Einstellung: Das Paketabholen ohne Quarantäne ist jetzt nicht mehr gestattet.

Drei staatliche Stellen bestätigten uns am Montag, dass das Abholen eines Paketes ohne Quarantäne erlaubt ist:

1. Sozialministerium von Baden-Württemberg

2. das Landratsamt Waldshut

3. das Ordnungsamt Bad Säckingen

Ausserdem bestätigte der stellvertretende Pressesprecher des Ministeriums (Axel Murmann) gegenüber “20 Minuten” und der “Aargauer Zeitung”, dass das Paketabholen bei Paketdienstleistern ohne Quarantäne erlaubt sei.

Am Dienstag-Abend hiess es dann aus dem Sozialministerium von Baden-Württemberg: Das Paketabholen ist ausgeschlossen. Es gilt als Einkaufstourismus.

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/en/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/

Uns selbst sind durch dieses unaussprechliche Verhalten der Landesregierung Schäden wirtschaftlicher Natur und natürlich Image-Schäden entstanden.

Bitte haben Sie Verständnis: Wir sind hier nur der Bote nicht der Verursacher!

12.01.21 (18:06 Uhr): Widersprüchliche Aussagen aus Sozialministerium zum Paketabholen

Eben berichtet „20 Minuten“, dass das Sozialministerium Baden-Württembergs die Regelung zur Paketabholung wieder zurückgenommen hat. Es soll nun doch nicht erlaubt sein, ein Paket ohne Quarantäne abzuholen. Wir wissen aktuell nicht, wie verlässlich die Information ist und versuchen diese zu verifizieren. Sobald wir Genaueres wissen, geben wir an dieser Stelle und per Newsletter Bescheid.

Quelle: https://www.20min.ch/story/schweizer-koennen-quarantaenefrei-paeckli-abholen-696380851337

Statement MyPaketshop

Wir sind extrem erschüttert, in welcher Art und Weise das Sozialministerium mit Paketshops, deren Angestellten und natürlich den Schweizer*innen umgeht. Wir haben bereits alle Vorbereitungen getroffen, unsere Mitarbeiter*innen aus der Kurzarbeit zu holen. Diese haben sich richtig gefreut, ihre Kollegen und die Kund*innen wiederzusehen und etwas zu tun zu bekommen. Und jetzt kommt diese Meldung.

12.01.21 (15:57 Uhr): MyPaketshop kehrt zu alten Öffnungszeiten zurück

Da Einwohner*innen der grenznahe Kantone ihre Pakete bei uns ohne Quarantäne abholen dürfen, kehrt MyPaketshop ab kommenden Montag zu seinen alten Öffnungszeiten zurück.

Diese sind:

  • Mo Fr: 9 19 Uhr
  • Sa: 15 Uhr

Unser Tipp: Alternatives Einkaufen bei Online-Lebensmittelhändlern 

Weil das Paketabholen erlaubt ist, aber NICHT das Einkaufen – bestellen Sie Ihre Lebensmittel online und lassen Sie diese zu MyPaketshop liefern. Mehr dazu in unserem aktuellen Blogbeitrag: Einkaufen in Deutschland verboten? Lebensmittel, Drogerie-Artikel und Tierfutter online zu MyPaketshop bestellen

12.01.21 (13:29 Uhr): Pressebericht über Grenzregelung zum Paketabholen

Mal wieder war MyPaketshop schneller. Jetzt erst berichtet die Presse über die Regelung zum Abholen von Paketen bei Paketstationen in Baden-Württemberg. Den Artikel „Verwirrung an der Grenze – Schweizer können quarantänefrei Päckli abholen“ können Sie hier nachlesen.

11.01.21 (13:53 Uhr): Super Nachrichten! Pakete dürfen OHNE Quarantäne abgeholt werden

Einwohner*innen der Grenzkantone dürfen OHNE Quarantäne ihre Pakete abholen. Das hat MyPaketshop nach Rücksprache mit dem Sozial-Ministerium des Landes Baden-Württemberg, dem Landratsamt Waldshut und dem Ordnungsamt Bad Säckingen erfahren.

Das Sozial-Ministerium sieht uns Paketdienstleister als notwendig an, um den Warenverkehr aufrechtzuerhalten. Deshalb ist das Abholen eines Paketes NICHT gleichzusetzen mit einem Einkauf.

Wer darf seine Pakete abholen?

Einwohner*innen der grenznahen Kantone können OHNE Quarantäne ihre Päcklis bei uns abholen.

Diese Kantone sind:

  1. Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden)
  2. Aargau
  3. Basel
  4. Basel-Landschaft
  5. Jura
  6. Schaffhausen
  7. Solothurn
  8. St. Gallen
  9. Thurgau
  10. Zürich

WICHTIG:

Der Grenzübertritt ohne Quarantäne ist ausschließlich gestattet, um Ihr Paket abzuholen! Bitte NIEMALS auch noch einkaufen oder Ähnliches!!! Das ist NICHT erlaubt.

Was tue ich, wenn mich die Polizei, der Zoll oder das Ordnungsamt nach dem Reisegrund fragen?

Geben Sie als Reisegrund das Abholen eines Paketes bei einem Grenz-Paketshop an. Weisen Sie darauf hin, dass dies laut Sozial-Ministerium des Landes Baden-Württemberg, dem Landratsamt Waldshut sowie dem Ordnungsamt Bad Säckingen erlaubt ist. Zeigen Sie entweder den Ausdruck Ihrer E-Mail über den Sendungseingang bei MyPaketshop oder die entsprechende SMS bzw. Mail auf Ihrem Smartphone. Bei der Ausreise empfiehlt es sich, unseren Kassenzettel zu zeigen. Dort steht neben der Paketgrösse auch die Uhrzeit der Abholung.

Zusammenfassung

  1. Abholen ist den Einwohner*innen der grenznahen Kantone OHNE Quarantäne gestattet!
  2. Abholen eines Paketes wird laut Sozial-Ministerium NICHT als Einkauf gewertet.
  3. Nur das Abholen des Paketes ist erlaubt! Nicht erlaubt ist ein Einkauf oder Ähnliches.
  4. Führen Sie die Benachrichtigung über den Sendungseingang mit sich, um den Zweck Ihrer Einreise beweisen zu können.
  5. Zeigen Sie bei der Ausreise unseren Kassenzettel. Dort steht neben der Paketgrösse auch die Uhrzeit der Abholung.

Quellen:

Anrufe von MyPaketshop beim Sozial-Ministerium, beim Ordnungsamt und Landratsamt

07.01.21 (14:28 Uhr): Ausnahmeregelungen für Grenzgänger – Die wichtigsten Fragen und Antworten

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Schweizer*innen ohne Quarantäne nach Baden-Württemberg einreisen?

Aktuell dürfen alle Bewohner*innen der Schweiz ohne Quarantäne einreisen, wenn sie dafür berufliche, schulische, medizinische, pflegerische oder familiäre Gründe haben. Familie bezieht sich auf Verwandte ersten Grades sowie Ehe- oder Lebensgefährten, die nicht im gleichen Hausstand wohnen.

Muss ich diese Einreisegründe beweisen?

Ja, Sie sollten immer Dokumente dabei haben, die Ihren Einreisegrund belegen. Haben Sie das nicht, kann Ihnen ein Bussgeld drohen.

Ich arbeite in Deutschland, kann ich nach der Arbeit dort einkaufen, bevor ich zurück in die Schweiz fahre?

Tatsächlich ist die gesetzliche Regelung in diesem Fall schwammig. Es ist verboten ohne Quarantäne die Grenze „überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs“ zu übertreten. Es steht aber nirgends, dass Sie nach der Arbeit auf der deutschen Seite nicht noch schnell in Deutschland einkaufen können. Ihr Hauptgrund für den Grenzübertritt war ja die Arbeit und nicht der Einkauf. Natürlich sollten Sie das nachweisen können.

Gibt es Bussen für Einkaufs- und Tagestouristen

Ja, die gibt es. Wer eindeutig als Einkaufs- oder Tagestourist ertappt wird, muss 650 Euro zahlen.

Werden noch Ausfuhrzettel an der Grenze abgestempelt

Ja, aktuell werden Ausfuhrzettel vom Zoll abgestempelt. Allerdings zu verkürzten Öffnungszeiten, da ab 20 Uhr in Baden-Württemberg die Ausgangssperre gilt.

Wie wird das Alles kontrolliert?

Die Polizei kontrolliert an der Grenze und im Hinterland die Vorgaben. Auch die Damen und Herren der Ordnungsämter halten die Augen nach Einkaufstouristen offen.

Quellen:

https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/kreis-waldshut/aus-der-schweiz-unterwegs-in-deutschland-einkaufstourismus-kann-teuer-werden;art372586,10705253

https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/kein-einkaufstourismus-keine-tagesausfluege-seit-23-dezember-ist-der-grenzverkehr-zur-schweiz-eingeschraenkt-was-hat-das-gebracht;art417930,10704792

06.01.21 (8:49 Uhr): Deutscher Lockdown wird verlängert

Wie nicht anders zu erwarten, verlängert Deutschland seinen Lockdown bis zum 31. Januar. Außerdem werden die Kontaktbeschränkungen verschärft. Er ist nur noch das Treffen mit einer Person aus einem anderen Haushalt erlaubt.

Ändert sich etwas an der Grenzsituation?

Bis zum 31. Januar wird die Grenze nicht durchlässiger werden. MyPaketshop hatte ja bereits deswegen seine Öffnungszeiten verkürzt.

Ab dem 11. Januar müssen sich Reisende zusätzlich zur 10-tägigen Quarantäne auch noch innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise auf das Virus testen lassen. Das ist verpflichtend. Die Länder wollen zudem stärker die Grenzen und den Reiseverkehr kontrollieren.

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/lockdown-verschaerft-neue-corona-regeln-das-haben-merkel.1939.de.html?drn:news_id=1212905

02.01.21 (10:34 Uhr) Verkürzte Öffnungszeiten

Voraussichtlich bis 31. Januar 2021 haben wir unsere Öffnungszeiten verkürzt.

Wir sind wie folgt für Sie da:

Dienstag bis Samstag: 11 bis 15 Uhr

Wir hoffen, dass die Einreisebedingungen für Einkaufs- und Tagestouristen schnell wieder gelockert werden. Per Newsletter und an dieser Stelle informieren wir Sie, sobald sich die Situation ändert.

Trotzdem wollen wir es an dieser Stelle nicht versäumen, Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr zu wünschen.

29.12.20 (7:35 Uhr) Wer darf die Grenze ohne Quarantäne passieren? Grund für verschärfte Einreiseregeln

Auch wenn wir davon reden, dass die Grenze dicht ist, so entspricht das nicht den gesetzlichen Tatsachen. Jeder kann sie passieren. Danach muss sich allerdings in eine 10-tägige Quarantäne (abkürzbar auf 5 Tage mit einem negativen COVID-19-Test) begeben werden. Da aber Tages- und Einkaufstouristen dafür kaum Zeit haben, ist die Grenze für diese Personengruppe quasi geschlossen.

Wer darf die Grenze ohne Quarantäne passieren?

Personen die berufliche, dienstliche, geschäftliche, schulische, medizinische oder familiär bedingte Gründe für den Grenzübertritt haben. Das Sozialministerium von Baden-Württemberg nennt das triftige Gründe.

Wer darf die Grenze NICHT ohne Quarantäne passieren?

Ausflüge, sportliche Zwecke, wozu auch Wintersport zählt, sind ebenso ausgeschlossen wie der Einkaufstourismus.

Warum dürfen Einkaufs- und Tagestouristen nicht mehr einreisen?

Das Land Baden-Württemberg begründet diese Entscheidung damit, dass Tages- und Einkaufstouristen anonym sind. Deshalb ist eine Kontaktnachverfolgung bei diesen Personengruppen nicht gewährleistet.

Bei Menschen, welche die Grenze aus notwendigen Gründen passieren (Schule, Beruf, Familie, Medizin) ist die Kontaktnachverfolgung einfacher, da diese in der Regel nicht anonym einreisen. Dem Arbeitgeber, der Familie, dem Arzt oder der Schule sind die Personen bekannt.

Dürfen Personen mit triftigem Grund für einen Grenzübertritt noch schnell einkaufen oder ein Paket abholen?

Das ist aktuell nicht geregelt. Das Sozialministerium von Baden-Württemberg empfiehlt aber, sofort nach Erledigung des Einreisegrundes das Land zu verlassen.

Aktuell gibt es noch keine Bussen für Personen, die Paket oder Einkäufe mit über die Grenze nehmen. Sobald MyPaketshop Gegenteiliges erfährt, werden wir hier im Newsticker darüber informieren.

Mehr Informationen gewünscht?

Eine sehr gute Übersicht über Alles, was noch möglich ist und was nicht, hat der Südkurier zusammengestellt: Skifahren und Shoppen passé: Baden-Württemberg erschwert den Grenzverkehr zur Schweiz – Was geht und was nicht mehr?

Quellen:

  1. Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQ)
  2. Begründung zur Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (SARS-CoV-2) (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQ)

23.12.20 (6:31 Uhr) Ausnahmereglung: Bewohner*innen der Grenzkantone dürfen Ihre Weihnachts-Päcklis abholen

Wie auf der Webseite der Landesregierung zu lesen ist, können Schweizer*innen, die bisher von der 24-Stunden-Regelung profitierten (Bewohner*innen der Grenzkantone), die Grenze noch vor Weihnachten passieren. Sie dürfen aber NUR Ihre Päcklis bei einer deutschen Lieferadresse abholen. Kund*innen, die Bewohner*innen der Grenzkantone sind, können also heute (23.12.20) und morgen (bis 14 Uhr) ihre Weihnachtsbestellungen bei uns abholen und noch schnell über die Grenze bringen.

Bedingung: Die Bestellung muss vor dem 22.12. aufgegeben worden sein. Sie gilt nur für Bewohner*innen grenznaher Kantone, die bisher für 24 Stunden ohne Test einreisen durften.

(Wir gehen davon aus, dass diese Ausnahmeregel nach Weihnachten ihre Gültigkeit verliert.)

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/

22.12.20 (14:35 Uhr) Baden-Württemberg führt Quarantäne für alle Grenzgänger ein

Wie verschiedene Medien berichten, hat die baden-württembergische Landesregierung beschlossen, die 24 Stunden-Regelung für grenznahe Kantone auszusetzen. Grund dafür sind die rasant steigenden Corona-Infektionszahlen in der Grenzregion.

Auswirkung für unsere Kund*innen

Sie können nicht mehr einfach zu uns kommen, selbst wenn Sie in grenznahen Kantonen wohnen. Eine Quarantänepflicht besteht nun für fast alle Menschen, welche die Grenze passieren. Deshalb ist etwa der Einkaufstourismus nicht mehr möglich.

Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht

Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht bestehen nur für Personen, welche die Grenze aus beruflichen, dienstlichen, geschäftlichen, schulischen, medizinischen oder familiär bedingten Gründen passieren. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen.

Ab heute Abend gilt die neue Massnahme

Die 24-Stunden-Regel wird heute Abend ausser Kraft gesetzt. Wir haben die Auskunft von der Pressestelle der Landesregierung erhalten. (Auf der Webseite des Landes wurde die Aussetzung der Regel noch nicht veröffentlicht.)

Quelle:

https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg-schraenkt-mit-quarantaenepflicht-den-grenzverkehr-mit-frankreich-und-der-schweiz-ein;art417930,10697149, https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.grenzverkehr-mit-frankreich-und-schweiz-quarantaenepflicht-fuer-wintersportler-und-einkaufstouristen.b460aeb7-bc91-41d4-8f93-6eb0690ae225.html, https://www.badisches-tagblatt.de/Nachrichten/Land-schraenkt-Grenzverkehr-fuer-Touristen-und-Shopper-ein-68224.html

13.12.20 (12:25 Uhr) Deutscher Lockdown: MyPaketshop bleibt offen ebenso wie die Grenzen

Heute haben sich die deutschen Ministerpräsidenten getroffen und Regeln für den harten Lockdown in Deutschland festgelegt.

Die Regeln im Überblick:

  1. Start des Lockdowns: 16.12.2020
  2. Ende des Lockdowns: voraussichtlich am 10.01.21
  3. Kontakt: max. 5 Personen aus zwei Haushalten (Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt)
  4. Bürger sollen auf alle nicht notwendigen Reisen verzichten.
  5. Kein Alkoholausschank und kein Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit
  6. Geschäfte werden geschlossen (Ausnahmen siehe 7.)
  7. Folgende Geschäfte dürfen weiterhin öffnen: Wochenmärkte, Direktvermarkter für Lebensmittel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel

Ausnahme Weihnachten (24. – 26.12.20):

Zu den 5 Personen aus zwei Haushalten dürfen vier weitere Personen kommen, wenn es sich um direkte Verwandte handelt. (Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt)

Silvester und Neujahr:

  1. KEIN Verkauf von Pyrotechnik
  2. Ansammlungs- und Versammlungsverbot
  3. Kein Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen (Kommunen legen genaue Plätze fest)

Zusatzregeln

Zu den genannten bundesweiten Regeln können die Bundesländer eigene ergänzende Maßnahmen festlegen. Dazu zählt etwa die Ausgangssperre in Baden-Württemberg (siehe Meldung vom 11.12.20 hier im Ticker).

Hat MyPaketshop nach dem 16.12. geöffnet?

Ja, wir sind Postdienstleister deshalb gilt für uns die Ausnahmeregelung. Wir bleiben wie gewohnt geöffnet.

Ist die Grenze dicht?

An den Regelungen für den Grenzverkehr hat sich NICHTS geändert. Die Bewohner*innen der Grenzkantone können weiter zu uns kommen. Für alle Anderen gelten die bekannten Quarantäne- und Testverpflichtungen.

Bietet MyPaketshop einen Versand meiner Bestellung in die Schweiz an?

Ja, das ist möglich. Nutzen Sie unseren Verzollungsservice.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1827366/69441fb68435a7199b3d3a89bff2c0e6/2020-12-13-beschluss-mpk-data.pdf?download=1

11.12.20 (12:52 Uhr) Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg: Einkaufen erlaubt, MyPaketshop ist offen

Ab 12.12.20 gibt es in Baden-Württemberg Ausgangsbeschränkungen

Von 20 bis 5 Uhr dürfen nur Personen das Haus verlassen, die berufliche, medizinische Gründe haben oder Minderjährige, Kranke, Pflegebedürftige begleiten. Die Versorgung von Tieren (auch Tierarztbesuche) ist ebenso ein Grund das Haus zu verlassen.

In der Zeit vom 23. bis 27. Dezember dürfen auch private Veranstaltungen (Familienfeiern) nach 20 Uhr besucht werden.

Von 5 bis 20 Uhr sind Gründe, um das Haus zu verlassen, zusätzlich zu den Ausnahmen, die für die Nacht gelten: Einkaufen, private Treffen mit einem weiteren Haushalt bis max. 5 Personen. Nicht gezählt werden Kinder unter 14 Jahren.

Sonntag Beratungen über neue Beschränkungen

Am Sonntag beraten die deutschen Ministerpräsidenten darüber, wie es weitergeht. Zwei für unsere Kund*innen wichtige Fragen sind: Müssen die Geschäfte noch vor Weihnachten schließen? Wie sieht es mit dem Grenzverkehr aus?

Was bedeutet das für unsere Kund*innen aus der Schweiz?

Aktuell können Sie wie bisher Ihre Päcklis bei uns abholen – Stichwort: Grenzkanton-Regelung. Auch wenn es zu einer Schließung der Geschäfte kommt, bleibt MyPaketshop geöffnet. Wir gehören nämlich als Postdienstleister zu den systemrelevanten Geschäften.

Nach unseren Informationen wird über eine Schließung der Grenzen NICHT nachgedacht. Es sieht alles so aus, als ob die Grenzkanton-Regelung weiterhin ihre Gültigkeit behält.

Daneben können Sie natürlich auch unseren Verzollungsservice nutzen.

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/baden-wuerttemberg-erlaesst-landesweite-ausgangsbeschraenkungen/

08.11.20 (16:29 Uhr): Baden-Württemberg neue Corona-Regeln im Grenzverkehr ab heute gültig – Änderungen in der Übersicht

Wie wir bereits am 5. November berichteten, ändert das Bundesland Baden-Württemberg einige seiner Regeln zur Einreise. Wichtig dabei: Es gibt KEINE Änderung für Einwohner*innen aus den Grenzgebieten. Sie dürfen weiterhin ohne Beschränkung bis zu 24 Stunden nach Baden-Württemberg einreisen.

Diese Kantone profitieren von der Freizügigkeit:

  • Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden)
  • Aargau
  • Basel
  • Basel-Landschaft
  • Jura
  • Schaffhausen
  • Solothurn
  • St. Gallen
  • Thurgau
  • Zürich

Wichtige Änderungen

Reisen Sie aus einem Risiko-Gebiet nach Baden-Württemberg ein, müssen Sie 10 Tage in Quarantäne. Ein negativer Corona-Test allein ist nicht mehr ausreichend. Dieser kann frühesten nach 5 Tagen Quarantäne erfolgen, um die Quarantänezeit abzukürzen.

Viele Ausnahmen von dieser Quarantäne-Pflicht:

  1. Grenzpendler und Grenzgänger, die täglich oder wöchentlich zur Berufsausübung oder wegen des Studiums einreisen
  2. Bewohner*innen der Grenzregion (siehe oben)
  3. Besuch bei Verwandten ersten Grades (max. 72 Stunden)
  4. Besuch beim Arzt oder andere medizinisch notwendige Behandlung
  5. negativer Coronatest ist für folgende Berufsgruppen ausreichend: Ärzte, Pflegekräfte, Richter, Anwälte, Parlaments- und Regierungsmitarbeiter, Polizeivollzugsbeamte und Athleten (Einreise zur Wettkampfteilnahme)
  6. Saisonarbeiter, die sich für mindestens 3 Wochen in Baden-Württemberg aufhalten

Sie müssen beweisen, dass Sie unter die Ausnahmeregelung fallen.
Bei Berufspendlern genügt etwa ein formloses Schreiben des Arbeitgebers. Bewohner*innen der Grenzregion können mittels Pass, Ausweis oder ID-Card ihren Wohnort nachweisen.

Sie haben noch weitere Fragen zu den Einreiseregeln des Landes Baden-Württemberg? Dann schauen Sie hier nach: FAQ – Einreise-Verordnung und Tests für Reiserückkehrer

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-verordnung-einreise-quarantaene-ab-8-november/

05.11.20 (11:05 Uhr): Baden-Württemberg schafft neue Corona-Regeln im Grenzverkehr – keine Änderung für Einwohner*innen der Grenzkantone

Baden-Württemberg wird zum 8. November die Einreise-Regelungen ändern. Das Land orientiert sich dazu an den Vorgaben der deutschen Bundesregierung. Allerdings variiert die Landesregierung einige Regelungen, sodass Einwohner*innen der Grenzgebiete weiterhin für maximal 24 Stunden ohne Test einreisen dürfen.

Keine Änderung für Grenzgebiete

Schweizer*innen, die in den folgenden Kantonen wohnen, können auch nach dem 8.11.2020 ohne Test oder Quarantäne nach Baden-Württemberg kommen. Einzige Bedingung ist: Sie dürfen nicht länger als 24 Stunden bleiben.

Die betreffenden Kantone sind:

  • Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden)
  • Aargau
  • Basel
  • Basel-Landschaft
  • Jura
  • Schaffhausen
  • Solothurn
  • St. Gallen
  • Thurgau
  • Zürich

Berufspendler und Menschen mit Familien in Risikogebieten

  1. Berufspendler dürfen aus Risikogebieten einreisen ohne Test oder Quarantäne. Einzige Bedingung: Die Pendler müssen mindestens einmal wöchentlich an ihren Heimatort zurückkehren.
  2. Kinder, Eltern, Ehepartner und Lebensgefährt*innen in Risikogebieten dürfen ohne Test oder Quarantäne-Auflagen besucht werden, allerdings nur für maximal 72 Stunden. Nach dieser Zeit ist ein Test fällig.

Quelle: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/ab-sonntag-sollen-neue-quarantaeneregeln-in-baden-wuerttemberg-gelten-was-wird-das-fuer-den-grenzverkehr-bedeuten;art417930,10656411

01.11.20 (11:13 Uhr): Bundesaußenminister Maas sichert offene Grenzen zu – selbst wenn Fallzahlen steigen

Wie der Deutschlandfunk berichtet, will der deutschen Außenminister Heiko Maas auch bei höheren Fallzahlen die Grenzen offen halten. Sollten die Corona-Fallzahlen steigen und mehr Kontrollen an den Grenzen notwendig werden, würde man diese NICHT schließen. Stattdessen greife man auf die Erfahrungen aus dem Frühjahr zurück. Da habe man gelernt, wie Kontrollen an den Grenzen durchzuführen seien, ohne dass es kilometerlange Staus gibt.

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-maas-deutsche-grenzen-zu-nachbarstaaten-bleiben.1939.de.html?drn:news_id=1189711

30.10.2020 (10:10 Uhr): Merkel hält an offenen Grenzen auch bei Lockdown fest

Die Verunsicherung unserer Kund*innen angesichts des bevorstehenden Lockdowns in Deutschland ist groß. Deshalb hier nochmal in aller Klarheit:

  1. Die deutschen Grenzen bleiben für Einwohner*innen der Schweiz auch nach dem 2. November offen! Es gelten die bekannten Regel für die Einreise: Ein maximal 48 Stunden alter negativer Corona-Test. Ausgenommen von den Tests sind die Bewohner*innen der Grenzkantone. Sie dürfen ohne Test und Quarantäne für maximal 24 Stunden nach Baden-Württemberg einreisen.
  2. MyPaketshop bleibt offen! Wir sind als Postdienstleister Teil der kritischen Infrastruktur und dürfen deshalb weiterhin öffnen.
  3. Grenzschließungen sollen NICHT kommen! Gestern sagte die Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einem EU-Videogipfel, dass sie gegen erneute Schließung von Grenzen innerhalb der Europäischen Union ist. Regierungssprecher Seibert erklärte: „Gerade für Deutschland als Land in der Mitte Europas ist es wichtig, dass die Grenzen offen bleiben, dass es einen funktionierenden Wirtschaftskreislauf gibt und dass wir gemeinsam die Pandemie bekämpfen.“ (Zitiert nach https://www.deutschlandfunk.de/newsblog-zum-coronavirus-rki-erstmals-mehr-als-18-000.2852.de.html?dram:article_id=472514)

29.10.2020 (16:31 Uhr): Auch nach dem Lockdown bleibt die Grenze für Einwohner der Grenzregion offen

Wie der „Blick“ berichtet, bleibt die Grenze definitiv geöffnet. Einwohner*innen der Schweiz brauchen einen negativen Coronatest (nicht älter als 48 Stunden), um nach Deutschland zu dürfen. Besonders gut haben es die Einwohner*innen der Grenzkantone. Sie können nach Baden-Württemberg ohne negativen Corona-Test oder Quarantäne reisen, wenn sie sich nicht länger als 24 Stunden im Land aufhalten.

Die Grenzkantone sind:

  • Aargau
  • beide Appenzell
  • Basel
  • Basel-Landschaft
  • Jura
  • Schaffhausen
  • Solothurn
  • Sankt Gallen
  • Thurgau
  • Zürich

MyPaketshop bleibt auch nach dem Lockdown am 2.11.20 offen. Wir gehören zur kritischen Infrastruktur.

(Quelle: https://www.blick.ch/news/ausland/kontrollen-in-30-kilometern-radius-entlang-schweizer-grenze-deutsche-bundespolizei-wird-auch-schweizer-lockdown-brecher-jagen-id16167657.html)

28.10.2020 (19:45 Uhr): Lockdown sicher, aber deutsche Grenze bleibt offen – auch Schweiz zieht mit

Wie es in der heutigen Corona-Presse-Konferenz der Bundesregierung und -länder hieß, soll zwar an den Grenzen eine Schleifahndung stattfinden, aber KEINE Grenzkontrollen. (vgl: https://youtu.be/wQJXmKq4XF8?t=2983) Trotz des Lockdowns ab 2.11.20 in Deutschland, können also Bewohner*innen der Grenzkantone zu MyPaketshop kommen. Natürlich nur unter Einhaltung aller Hygiene-Maßnahmen und der Prämisse unnötige Reisen zu vermeiden.

Auch die Schweiz will den Grenzverkehr nicht beschränken. Ab sofort gilt die Einreise-Quarantäne nur für Länder, deren Wert 60 Punkte über der Inzidenz der Schweiz liegt. (vgl. https://www.20min.ch/story/corona-zahlen-schweiz-was-machen-bund-und-kantone-276065545009)

Wir setzen darauf, dass die Maßnahmen auf beiden Seiten der Grenze die erhoffte Wirkung haben.

28.10.2020 (16:19 Uhr): MyPaketshop bleibt offen

Aktuell sieht es so aus, dass es in Deutschland zu einem temporären Lockdown ab 2. November kommen wird. MyPaketshop ist davon NICHT betroffen. Wir sind als Postdienstleister Teil der kritischen Infrastruktur. Damit bleibt es uns erlaubt, weiterhin zu öffnen. Diese Genehmigung liegt uns schriflich von der Bundesnetzagentur vor.

Sie können also zu den bekannten Öffnungszeiten Ihre Päcklis und Briefe abholen. Natürlich steht Ihnen ebenso unser Verzollungsservice zur Verfügung. Der sendet Ihre Bestellungen in die Schweiz.

Wie es mit der Grenzregion weitergeht und welche Maßnahmen hier ab 2. November gelten, ist noch nicht bekannt. Dafür tragen in erster Linie die Bundesländer die Verantwortung. Wir aktualisieren diesen Ticker, sobald wir neue Informationen haben. Zurzeit dürfen noch alle Bewohner*innen der Grenzkantone nach Deutschland für max. 24 Stunden einreisen.

24.10.2020 (08:45 Uhr): Wirtschaftsexperten und Politiker einig: KEINE Grenzschliessung

Angesichts der steigenden Infektionszahlen, stellt sich eine breite Front aus Politiker*innen und Wirtschaftsexperten*innen auf, um Grenzschliessungen auf jeden Fall zu verhindern. Das berichtet der Südkurier.

So sagt Claudius Marx (Hauptgeschäftsführer der IHK Hochrhein-Bodensee) rückblickend auf das Frühjahr 2020, dass die Schliessung der Grenze damals ein Fehler war. Der wirtschaftliche Schaden für die Grenzregion war eklatant. Daher findet er es gut, dass jetzt die Grenzregion von der Quarantänepflicht (und Testpflicht) ausgenommen sei. Außerdem setzt sich die IHK als Organisation in Berlin dafür ein, „dass die Schlagbäume oben bleiben“.

Der Landrat von Wladshut Dr. Martin Kistler meint im gleichen Artikel: „Wir sind als Grenzregion miteinander aufs Engste verflochten, wirtschaftlich, familiär und kulturell.“

Weiterhin plädiert die Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter für geöffnete Grenze. Das Chaos, was es im Frühjahr gab, darf nicht wieder entstehen. Sie fordert ein grenzüberschreitendes Corona-Management und eine Zusammenarbeit der Behörden.

So sehen es auch die CDU-Bundestagsabgeordneten Felix Schreiner (Waldshut) und Andreas Jung (Konstanz). Der Kampf gegen Corona sei nicht durch Schlagbäume zu gewinnen, „sondern [durch] grenzüberschreitende Abstimmung und gemeinsame Vorsicht.“

23.10.2020 (11:18 Uhr): Das sind Kantone aus denen Sie ohne COVID-19-Test einreisen dürfen

Wir haben für Sie die Verordnung zur Einreise aus der Schweiz nach Baden-Württemberg herausgesucht. Hier das Screenshot der Verordnung. Die für unsere Kunden wichtigen Absätze haben wir gelb markiert. Sie finden die gesamte Verordnung unter folgenden Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Screenshot Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Bild: Screenshot https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Sie kommen aus einem Kanton für das KEINE Ausnahme gilt? Dann erstellen Sie eine Vollmacht!

Falls Sie aus einem Kanton kommen, der nicht zur Grenzregion (Ausnahmeregion) gehört, dann fragen Sie doch Bekannte oder Verwandte aus diesen Kantonen. Sicher bringen diese Ihnen gern Ihre Bestellung mit. Dafür müssen Sie nur eine Vollmacht für die betreffende Person erstellen. Wie das geht, verraten wir Ihnen hier: Vollmachten erstellen und verwalten

22.10.2020 (13:56 Uhr): Ab Samstag ist die ganze Schweiz Risikogebiet – Einreisen weiterhin möglich

Corona-Risikogebiete Schweiz

Laut RKI (Rober-Koch-Institut) gilt ab Samstag die gesamte Schweiz als Corona-Risikogebiet. Das bedeutet, dass Einreisen aus der Schweiz nach Baden-Württemberg (Bad Säckingen) unter folgenden Bedingungen möglich sind. (Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html)

A) Wohnen Sie in einem der folgenden Kantone, können Sie problemlos einreisen.

  • Aargau
  • beide Appenzell
  • Basel
  • Basel-Landschaft
  • Jura
  • Schaffhausen
  • Solothurn
  • Sankt Gallen
  • Thurgau
  • Zürich

BEACHTEN SIE: Sie dürfen sich nicht länger als 24 Stunden in Baden-Württemberg aufhalten.

B) Kommen Sie aus folgenden Kantonen brauchen Sie für die Einreise einen negativen COVID-19-Test:

  • Bern
  • Fribourg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schwyz
  • Tessin
  • Uri
  • Wallis
  • Waadt
  • Zug

WICHTIG: Der TEST darf NICHT älter als 48 Stunden sein. Sie können damit aber so lange Sie wollen, in Baden-Württemberg bleiben.

17.10.2020 (12:31 Uhr): Diese Kantone dürfen aktuell einreisen

Es gibt viel Verwirrung um die 24 Stunden-Regel für die Einreise aus Risikogebieten der Schweiz. Deshalb haben wir uns die Mühe gemacht, alle Kantone herauszusuchen, die aktuell einreisen dürfen.

Aus diesen Kantonen können Sie aktuell problemlos einreisen:

  • Aargau
  • beide Appenzell
  • Basel-Stadt
  • Basel-Landschaft
  • Bern
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura (24 Stunden-Regel gilt, da Risikogebiet)
  • Luzern
  • Obwalden
  • St. Gallen
  • Schaffhausen
  • Solothurn
  • Thurgau
  • Tessin
  • Wallis
  • Zürich (24 Stunden-Regel gilt, da Risikogebiet)

Was ist die 24-Stunden-Regel?

Einwohner*innen der Schweiz, die in einem Risikogebiet wohnen, dürfen nach Baden-Württemberg einreisen. Allerdings dürfen sie sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten. Außerdem gilt diese Regel nur für folgende Kantone.

Egal ob Risikogebiet oder nicht, aus diesen Kantonen dürfen Sie immer für maximal 24 Stunden einreisen:

  • Aargau
  • beide Appenzell
  • Basel
  • Basel-Landschaft
  • Jura
  • Schaffhausen
  • Solothurn
  • Sankt Gallen
  • Thurgau
  • Zürich

Folgende Kantone sind KEIN Risikogebiet. Hier ist eine Einreise nach Deutschland problemlos möglich:

  • Aargau
  • beide Appenzell
  • Basel-Stadt
  • Basel-Landschaft
  • Bern
  • Glarus
  • Graubünden
  • Luzern
  • Obwalden
  • St.Gallen
  • Schaffhausen
  • Solothurn
  • Thurgau
  • Tessin
  • Wallis

Folgende Kantone dürfen nur mit einem maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test einreisen:

  • Fribourg
  • Genf
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Schwyz
  • Uri
  • Waadt
  • Zug

Sofort, wenn sich neue Informationen ergeben, werden wir diese in unserem Newsticker mitteilen.

(Quellen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/weitere-ausnahmen-zur-quarantaenepflicht-fuer-einreisende-nach-baden-wuerttemberg/, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html )

16.10.2020 (19:27 Uhr): Keine Einschränkungen für fast alle Einkaufstouristen – 24 Stunden-Regel gilt

Wie das Land Baden-Württemberg heute Nachmittag mitteilte, bleiben die Grenzen auch für Schweizer Einkaufstouristen aus Risikoregionen offen, sofern diese nicht länger als 24 Stunden in Deutschland bleiben.

Wir stehen in einem engen interregionalen Austausch mit unseren Partnern und setzen auf eine grenzüberschreitende Pandemiebekämpfung. Deshalb haben unsere drei Länder beschlossen, dass die sogenannte 24-Stunden-Regelung entlang der jeweiligen Grenzen zu den Nachbarländern gelten soll. Diese Regelung erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern, sich diesseits und jenseits der Grenzen unbeschränkt innerhalb von 24 Stunden im Grenzgebiet zu bewegen und ihrem Alltag grenzüberschreitend und ohne Behinderungen nachzugehen …

Rheinland-pfälzischer Ministerpräsidentin Malu Dreyer und baden-württembergischer Ministerpräsident Winfried Kretschmann

(Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/gegen-einschraenkungen-im-grenzverkehr/)

Die 24-Stunden-Regelung gilt für folgende Kantone:

  • beide Appenzell
  • Aargau
  • Basel
  • Basel-Landschaft
  • Jura
  • Schaffhausen
  • Solothurn
  • St. Gallen
  • Thurgau
  • Zürich

Aus den genannten Kantonen können Einkaufstouristen ganz normal einreisen.

Wichtig! 24-Stunden-Regelung gilt nicht für alle Kantone

Die Kantone Freiburg, Nidwalden, Neuenburg, Schwyz, Uri, Waadt, Zug und Genf sind von dieser Regelung ausgenommen. Hier müssen Sie weiterhin 14 Tage in Quarantäne oder brauchen einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, um einzureisen.

(Quelle: https://www.20min.ch/story/bag-meldet-105-neue-corona-faelle-313657947493)

Wenn sich diese Regelung ändert und bald auch diese Kantone unter die 24-Stunden-Regel fallen, werden wir hier sofort berichten.

16.10.2020 (13:50 Uhr): Schüler, Pendler und weitere Personen dürfen Grenze passieren – Ausnahmeregel für Einkaufstouristen geplant

Ab morgen gelten weite Teile der Schweiz als Risikogebiet. Jedoch können noch viele Personengruppen ungehindert die Grenze überschreiten. Folgende Personengruppen gehören dazu:

  • Personen im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Güterverkehr
  • beruflich notwendige Einreisen aus dem Risikogebiet (zum Beispiel Berufspendler, Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Werkleistungs- sowie Dienstleistungserbringer)
  • Personen, die notwendige medizinische Behandlungen vornehmen lassen wollen
  • Personen, die sich nur kurzzeitig (weniger als 48 Stunden) im Risikogebiet aufgehalten haben (Auspendler).
  • Beschäftigte, die unaufschiebbar beruflich veranlasst in das Risikogebiet einreisen müssen, beispielsweise Montagearbeiter, müssen nach der Wiedereinreise nicht in Quarantäne.
  • Insbesondere Berufs- und Bildungspendler sind ebenfalls von der Quarantänepflicht ausgenommen.
  • Auch Verheiratete oder Partner einer festen Beziehung sind von der Quarantänepflicht befreit.
  • Darüber entfällt die häusliche Quarantäne durch die Vorlage eines negativen Testergebnisses (nicht älter als 48 Stunden).

Quelle: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/#c112286

Regelungen für Einkaufstouristen geplant

Der Schweizer Botschafter in Deutschland, Paul Seger, nahm bei Radio SRF Stellung zu einer Musterverordnung, die am 8. November in Kraft treten soll. Danach soll es möglich sein, Einkaufstouristen von der Quarantäne-Pflicht / negatives Testergebnis auszunehmen, wenn sie sich NICHT länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten. Aktuell ist diese Regelung noch nicht in Kraft. Der Botschafter rechnet aber damit, dass sie zum 8. November in Kraft tritt.

(vgl. https://www.20min.ch/story/schweizer-stuermen-geschaefte-in-deutschland-521932428749)

Bitte auf Corona-Regelungen achten!

Natürlich müssen wir weiterhin alle strikt auf die Corona-Regelungen achten. Dazu gehören neben der Maske, auch der gebührende Abstand, die Niesetikette, das regelmäßige Händewaschen usw. MyPaketshop hat ebenfalls seine Maßnahmen verstärkt und führt jetzt noch häufiger Oberflächendesinfektionen durch. Der Kundenraum wird ständig gelüftet. Also haben Sie bitte Verständnis, wenn es bei uns etwas frischer ist.

16.10.20 (11:33 Uhr): Pragmatische Regelungen für Einkaufstouristen im Gespräch

Soeben haben wir eine Antwort von den für unseren Wahlkreis zuständigen Bundestagsabgeordneten Felix Schreiner erhalten. Darin schreibt er in Hinblick auf die Einkaufstouristen.

Abschließend möchte ich noch in aller Kürze auf Ihre Frage eingehen, ob schweizerische „Einkaufstouristen“ weiterhin einreisen dürfen. Hierbei ist klar, dass alle Regelungen, welche getroffen werden, uneingeschränkt für alle Reisenden gelten werden. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass innerhalb der Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern eine Ausnahme der Quarantänepflicht bei Einreisen aus Risikobieten empfohlen wurde, deren Aufenthalt 24 Stunden oder kürzer andauert. Das ist ein zentraler Punkt, der ein Stück Alltag im Zusammenleben der Menschen in den Grenzregionen ermöglicht. Selbstverständlich müssen die weiteren Corona-Regelungen eingehalten werden. Wir tragen Verantwortung füreinander – auch über die Landesgrenze hinweg.

Es obliegt jetzt der Landesregierung von Baden-Württemberg, eine Verordnung zu erlassen, die Rechtsklarheit schafft.

Antwortschreiben Felix Schreiner (CDU/CSU-Bundestagsfraktion) vom 16.10.2020, 11:16 Uhr

Wir hoffen, dass unsere Landesregierung hier schnell reagiert und eine unseren Kund*innen und der gesamten Region zumutbare und vernünftige Regelung beschließt.

15.10.2020 (18:56 Uhr): Neue Risikogebiete in der Schweiz – Morgen bis 22 Uhr geöffnet

Das Robert-Koch-Institut hat seine Risikogebiete in der Schweiz erweitert. Seit dem 9. September sind es Genf und Waadt (Vaud). AB dem 17. Oktober kommen folgende Kantone dazu:

  • Fribourg
  • Jura
  • Neuchâtel
  • Nidwalden
  • Schwyz
  • Uri
  • Zürich
  • Zug

Wer in diesen Gebieten wohnt, kann also morgen (16.10.20) noch problemlos seine Pakete bei uns abholen. Die Einschränkungen gelten erst ab 17.10.2020.

Morgen (Freitag 16.10.2020) bis 22 Uhr geöffnet

Um all unseren Kund*innen aus Risikogebieten das Abholen Ihrer Bestellungen zu ermöglichen, öffnen wir am 16.10.2020 von 9 bis 22 Uhr.

Welche Beschränkungen gibt es?

Einkaufstouristen:

Wer in einem Risikogebiet wohnt und nach Baden-Württemberg einreisen will, kann das auch tun, wenn er einen maximal 48 Stunden alten negativer Corona-Test dabei hat. (Weitere Ausnahmen siehe Beitrag vom „16.10.2020 (13:50 Uhr): Schüler, Studierende und weitere Personen dürfen Grenze passieren – Ausnahmeregel für Einkaufstouristen geplant“)

Berufspendler:

Hier gibt es keine Einschränkungen. Berufspendler dürfen auch die Grenze passieren, wenn sie aus einem Risikogebiet kommen. (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032)

Risikogebiet? MyPaketshop verzichtet auf Überlagerungsgebühren

Alle Kund*innen aus Risikogebieten müssen ab sofort keine Überlagerungsgebühren zahlen, falls Sie ihre Päcklis nicht rechtzeitig abholen können. Wenn Sie wieder die Grenze passieren dürfen, zahlen Sie nur die übliche MyPaketshopgebühr.

Verzollungsservice

Weiterhin bietet MyPaketshop seinen Verzollungsservice an. Beauftragen Sie uns über: https://mypaketshop-verzollung.com/.

Wichtig: Beim Versand in die Schweiz ist eine Verzollung zwingend notwendig. Ohne Verzollung ist KEIN Versand in die Schweiz möglich.

15.10.2020 (09:05 Uhr): Reisewarnungen Deutschland und Schweiz – Grenzen offen

Die Schweiz stuft in Deutschland Berlin und Hamburg als Risikogebiete ein. (https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html#-2060676916)

Deutschland stuft die Kantone Genf und Waadt (Vaud) als Risikogebiete ein. (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html)

Gestern hieß es noch, Deutschland würde die ganze Schweiz als Risikogebiet einstufen, das geschah NICHT. (vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article217832940/Corona-Gipfel-Maske-Sperrstunde-Beherbergung-Das-sind-die-Beschluesse.html)

Es gibt starke Anstrengungen von beiden Staaten, den Grenzverkehr weiterhin zu gewährleisten. So sollen einheitliche Schutzmaßnahmen getroffen werden, dass Einkaufstourismus, Pendlerverkehr usw. stattfinden können. Wie die Maßnahmen genau aussehen, ist noch nicht klar. Wir denken, dass am 8. November neue Informationen zu Regeln bei Reisen und Grenzverkehr veröffentlicht werden.

(vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article217832940/Corona-Gipfel-Maske-Sperrstunde-Beherbergung-Das-sind-die-Beschluesse.html)

Sobald wir mehr erfahren, informieren wir Sie hier im Newsticker.

18.09.2020 (8:09 Uhr): Das bedeuten die Reisewarnungen aus Deutschland für Schweizer*innen

Das WICHTIGSTE ZUERST! (Weitere Informationen finden Sie unter unserer Antwort.)

Kann ich als Schweizer*in weiterhin zu MyPaketshop kommen?

Wenn Sie nicht in einem Risikogebiet wohnen, dann können Sie die Grenze wie bisher passieren. Wohnen Sie in einem Risikogebiet, dann achten Sie bitte auf die Mitteilungen Ihrer regionalen Behörden. Einwohner*innen eines Risikogebietes sollten, um niemanden anzustecken, auf jeden Fall einen COVID-19-Test machen. Ist der negativ, können auch Einwohner*innen eines Risikogebietes wie bisher nach Deutschland einreisen. Bitte aber immer das Testresultat mitführen, falls an der Grenze kontrolliert wird.

(vgl. https://bern.diplo.de/ch-de/aktuelles/-/2311624)

Die deutsche Seite

Das Auswärtige Amt in Deutschland hat Reisewarnungen für die schweizerischen Kantone Genf, Waadt (Vaud) und Freiburg (Fribourg) ausgesprochen. Das bedeutet, dass das Amt deutsche Bürger*innen davor warnt, in diese Regionen zu fahren, wenn es nicht sein muss. (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/schweizsicherheit/206208#content_4)

Jedoch stellt eine Reisewarnung KEIN Ausreiseverbot dar. Wer also aus Deutschland trotzdem in diese Regionen reisen will, der darf das. (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/02-unterschiedhinweisereisewarnung/606066)

Es kann aber sein, dass bei der Rückreise nach Deutschland ein Corona-Test fällig wird bzw. eine Quarantäne auferlegt wird. Da allerdings Reisende an der Deutsch-Schweizer Grenze kaum kontrolliert werden, setzen die Deutschen auf die Vernunft der Reisenden, d. h., dass diese sich freiwillig testen lassen oder in Quarantäne begeben, wenn Sie aus einem Risikogebiet heimkehren.

Die Schweizer Seite

Die Schweiz warnt ebenfalls vor Reisen in Risikogebiete. Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss in Quarantäne oder einen Corona-Test machen. Auch hier setzen die Behörden vor allem auf die Vernunft der betreffenden Personen.

Da die Schweiz aktuell kein deutsches Gebiet als Risikogebiet ansieht, ist die Ein- und Ausreise nach Deutschland aus schweizerischer Sicht kein Problem.

(vgl. https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html#-2060676916)

Keine Quarantänepflicht für Grenzgänger*innen

Für ihre Grenzregionen hat die Schweiz eine Ausnahmeregelung erlassen. Hier gibt es KEINE Quarantänepflicht, um den engen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Austausch nicht zu gefährden. Das bedeutet, dass Pendler, selbst aus Risikogebieten keine Testbescheinigung vorlegen müssen.

(vgl. https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-11-09-2020-2.html)

Wird es wieder zu einer Grenzschließung kommen?

Felix Schreiner, Mitglied des Deutschen Bundestages, schrieb uns zu dieser Frage Folgendes:

„Die Schweiz ist bemüht, die Grenzen zu den Nachbarstaaten möglichst offen zu halten und auf Grenzschließungen zu verzichten. Man setzt auf die Eigenverantwortung der Menschen, sich im Ernstfall in Quarantäne zu begeben. Dies hat mir der Schweizerische Botschafter, Paul Seger, in einem heutigen Gespräch nochmals bestätigt. Das ist meiner Ansicht nach der richtige Ansatz. In den Grenzregionen brauchen wir auch weiterhin Ausnahmeregelungen, die die Lebenswirklichkeit der Menschen realitätsnah abbilden. Deshalb setze ich mich auch auf deutscher Seite sehr stark dafür ein, dass Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung für unsere Grenzregion weiterhin möglichst ohne Grenzschließungen, Verkehrs- und Handelsbeschränkungen auskommen.“

(Quelle: E-Mail an MyPaketshop vom 18.09.2020)

08.07.2020 (11:39 Uhr): Heisser Tipp – am Samstag zu MyPaketshop kommen

Es ist wirklich interessant, war vor Corona der Samstag der höchfrequentierte Tag bei MyPaketshop ist es nun ganz anders. Die letzten beiden Samstage waren nämlich sehr ruhig. Alle Kund*innen kamen sehr schnell dran. Und auch der Zoll berichtet, dass es am Samstag kaum die üblichen Schlangen gibt, um sich den Ausfuhrstempel zu holen. Deshalb ganz aktuell unser Tipp: Kommen Sie am Samstag zu MyPaketshop, wenn Sie schnell an Ihre Bestellung wollen.

07.07.2020 (16:53 Uhr): Einkaufstourist*innen haben ihr Shoppingverhalten geändert

Irgendwie scheint Corona zumindest in unseren Breitengraden vorbei zu sein. Die Grenzen sind offen. Die Menschen tummeln sich in Biergärten. Bis auf die Maskenpflicht in Deutschland erinnert nur wenig an COVID-19. Das zeigt sich auch daran, dass unser Corona-Newsticker immer seltener aktualisiert wird. Doch der Schein trügt. Wie das Zofinger Tageblatt berichtet, hat sich das Einkaufsverhalten der Schweizer*innen geändert. Gerade im sogenannten Detailhandel sind die Eidgenossen deutlich zurückhaltender. Das soll nun durch Rabatt-Aktionen geändert werden.

Bei MyPaketshop sind die Zahlen allerdings wieder auf dem Niveau von vor der Krise angekommen. Nach den Sommer-Ferien rechnen wir sogar mit einer Steigerung des Bestellaufkommens gegenüber dem Vorjahr. Natürlich dürfen Sie auch in den Sommer-Ferien Ihre Bestellungen zu uns senden lassen. Da lohnt sich unsere großzügige Inklusivlagerdauer besonders. Und wer seine Lieferung nicht selbst abholen kann, lässt sie einfach sich zu senden.

01.07.2020 (13:25 Uhr): DHL liefert KEINE Nachnahmen und Pakete mit Zollgebühren an Paketstationen

Eigentlich können unsere Kund*innen Nachnahme-Sendungen und Pakete, für die Zoll anfällt, zu uns senden lassen. Dazu müssen sie lediglich, die Gebühren vorher bei uns in bar hinterlegen. Aktuell liefert aber DHL KEINE Nachnahmen oder Päcklis mit Zollgebühren an die Empfänger aus. All diese Lieferungen werden zu einer DHL-Station gebracht, wo sie die Adressaten selbst abholen müssen. DHL begründet das mit Corona und dem Schutz von Empfänger und Zusteller. Wir haben keinen Einfluss darauf.

Kurz: DHL liefert aufgrund von möglicher Ansteckungsgefahr mit COVID-19 keine Nachnahmen oder Zoll-Pakete an Empfänger aus, sondern liefert diese zur nächsten DHL-Station. MyPaketshop kann deshalb momentan KEINE Nachnahmen und Zoll-Pakete für Sie entgegennehmen. Wir informieren Sie, sobald das wieder möglich ist.

Für andere Paketlieferdienste gilt das NICHT.

25.06.2020 (7:10 Uhr): Ohne Maske droht Busse

Wie 20min.ch berichtet, mehren sich Beschwerden von deutschen Kund*innen und auch Händler*innen über Schweizer*innen, die in den Ladengeschäften keine Maske tragen. Aus diesem Grund werden nun in Bad Säckingen verstärkt Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt. Wie die Leiterin des Amtes gegenüber 20min.ch sagt, wird es beim ersten Verstoss bei einer mündlichen Verwahrnung bleiben. Aber es werden die Personalien aufgenommen. Wer ein weiteres Mal erwischt wird, der muss 30 Euro Busse zahlen. Ladenbesitzer*innen können ausserdem ein Hausverbot aussprechen.

Wir bei MyPaketshop haben bisher fast nur gute Erfahrungen mit unseren Kund*innen gemacht. So gut wie alle halten sich an die Abstandsregeln und die Maskenpflicht. Vielen Dank dafür.

16.06.2020 (8:30 Uhr): Den ersten Ansturm überstanden

Gestern meisterten wir den ersten Ansturm nach der Grenzöffnung. Der Parkplatz platzte aus allen Nähten und unsere Kunden mussten leider einige Wartezeit in Kauf nehmen. Im Geschäft waren bis zu 20 Mitarbeiter aktiv, damit die Ausgabe zügig vonstattengehen konnte. Insgesamt wurden über 3000 Pakete abgeholt, also mehr als das Dreifache eines normalen Tages bei MyPaketshop.

Auch heute erwarten wir wieder viele Kund*innen und bitten längere Wartezeiten zu entschuldigen. Wir tun wirklich alles, damit Sie so schnell wie möglich an Ihre Päcklis kommen.

Wenn Sie mehr über den gestrigen Tag bei uns erfahren wollen, dann schauen Sie doch bei 20min: https://www.20min.ch/story/die-kunden-holen-bis-zu-70-pakete-ab-941353214318

15.06.2020 (7:06 Uhr): Grenze seit Mitternacht offen

In der Nacht von Sonntag auf Montag wurden die Grenzen der Schweiz und Deutschlands vollständig geöffnet. Unsere Kund*innen können also wieder ohne Einschränkungen ihre Päcklis und anderen Lieferungen bei uns abholen. Wir haben alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, wie etwa dieser Artikel in Aargauer Zeitung zeigt. Und auch bei 20min.ch findet MyPaketshop Erwähnung.

Bevor Sie zu MyPaketshop aufbrechen, beachten Sie bitte unsere Hinweise. Die finden Sie in unserem Blog oder im Newsletter, den wir Ihnen am Wochenende sendeten.

Sie erhalten noch keinen Newsletter? Dann registrieren Sie sich hier.

Doch jetzt genug mit nüchternen Informationen: Wir heißen alle unsere Kund*innen herzlich willkommen. Bis gleich bei MyPaketshop.

14.06.2020 (12:14 Uhr): Deutsche öffnen Grenze nun doch offiziell am 15.06.2020

Heute um Mitternacht wird Deutschland seine Grenzen öffnen. Vorgestern hieß es noch, dass die offizielle Grenzöffnung der Deutschen erst am 16.06.2020 stattfinden soll, also einen Tag später als bei den beiden Nachbarn Frankreich und Schweiz. Doch nun steht fest, dass auch Deutschland in der Nacht vom Sonntag auf den Montag ganz offiziell seine Grenze öffnet.

(Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2020/06/pk-ende-grenzkontrollen.html
https://www.deutschlandfunk.de/coronavirus-pandemie-kontrollen-an-deutschen-grenzen-sollen.1939.de.html?drn:news_id=1141061)

12.06.2020 (11:15 Uhr): Verwirrung um Grenzöffnung auf deutscher Seite

Während die Schweiz und Frankreich ihre Grenzen am 15. Juni öffnen, zieht Deutschland erst am 16. Juni nach. Jedoch können wir alle unsere Kund*innen entwarnen. Die Grenzer auf deutscher Seite werden niemanden an der Ein- und Ausreise hindern. Die spätere Öffnung ist damit eher Panne für das deutsche Innenministerium als ein Hindernis für unsere Schweizer Kund*innen. Sie können also bereits am Montag ohne Probleme nach Bad Säckingen kommen.

Quelle: https://www.suedkurier.de/ueberregional/politik/grenzchaos-bleibt-bis-zum-schluss;art410924,10535669

12.06.2020 (8:00 Uhr): Einzelhandel sowie MyPaketshop auf eventuellen Ansturm vorbereitet

Natürlich weiß niemand, ob es am 15. Juni zu einem „schweizerischen Ansturm“ auf deutsche Geschäfte und Paketdienstleister wie MyPaketshop kommt. Aber wie im „Südkurier“ nachzulesen ist, sind MyPaketshop und der Einzelhandel in Bad Säckingen auch auf große Kundenströme vorbereitet. Auf jeden Fall freut sich das Team von MyPaketshop Sie alle wiederzusehen.

12.06.2020 (7:22 Uhr): Zoll bittet wegen Corona Ausfuhrzettel vorher auszufüllen

Wie gestern die Badische Zeitung berichtete, stocken die Zollämter entlang der Grenze ihr Personal auf. Dabei werden die Mitarbeiter so eingeplant, dass auch bei großem Andrang durch Schweizer Einkaufstouristen eine schnelle Abfertigung möglich ist. Es geht dabei vor allem um das schnelle Abstempeln der Ausfuhrzettel, mit denen sich Schweizer*innen die deutsche Mehrwertsteuer zurückholen können.

Aufgrund des Infektionsschutzes bittet der Zoll, die Ausfuhrbelege vor dem Betreten des Abfertigungsgebäudes vollständig auszufüllen. Vor Ort gibt es dafür genug Kugelschreiber und Plätze. So ist sichergestellt, dass die Aufenthaltszeit im Gebäude auf ein Minimum reduziert wird.

11.06.2020 (7:45 Uhr): Keine Covid-19 Fälle im Landkreis Waldshut

Gerade einmal 586 Menschen (Stand 10.06.2020) sind in ganz Baden-Württemberg an Covid-19 erkrankt. Bei uns im Landkreis Waldshut gab es in den letzten 7 Tagen KEINE Neuinfektionen. Am 9. Juni berichtete außerdem das Landratsamt Waldshut, dass es derzeit keinen aktiven Covid-19-Fall im Kreis gibt.

(Quellen: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/ und https://www.badische-zeitung.de/newsblog-bislang-letzter-bekannter-corona-patient-im-kreis-waldshut-ist-wieder-genesen–184196027.html)

10.06.2020 (7:24 Uhr): Schweizer Regierung hebt Einreisebeschränkungen auf

Wie es bereits angekündigt war, seit dem Wochenende ist es offiziell: Die Schweizer Regierung hebt die Einschränkungen an der Grenze zum 15. Juni auf. Das gilt für alle Grenzen zu EU/EFTA-Staaten. Das bedeutet, der bisher triftige Grund für einen Grenzübertritt ist nicht mehr notwendig.

Quelle: https://www.badische-zeitung.de/die-schweiz-hebt-am-15-juni-die-einreisebeschraenkungen-fuer-deutsche-auf

09.06.2020 (7:42 Uhr): Ansturm auf deutsche Geschäfte am 15. Juni?

Am 15. Juni öffnen sich die Grenzen wieder für Einkaufstouristen. Werden sich deshalb Massen an Menschen durch die Innenstädte und Einkaufszentren auf deutscher Seite wälzen? Die IHK (Industrie- und Handelskammer) Hochrhein-Bodensee geht nicht von einem großen Ansturm aus, wie die Badische Zeitung berichtet. Es wird vielmehr erwartet, dass die Besucherzahlen langsam ansteigen. Das läge unter anderem an den immer noch geltenden Corona-Maßnahmen, die das Einkaufs- und Gastronomieerlebnis belasten. Diese Einschränkungen gelten ja für alle, die in Deutschland einkaufen.

Im ureigensten Interesse des Handels und der Gastronomie liegt es außerdem, alle in Deutschland vorgeschriebenen Hygiene und Abstandsregeln einzuhalten. Keiner will einen zweiten Lockdown riskieren. Deshalb wurden von den Geschäften und Gastronomiebetrieben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Kund*innen sicher bedienen zu können. Das gilt natürlich auch für MyPaketshop. (Mehr zur Grenzöffnung und was Sie erwartet, lesen Sie in unserem Blogbeitrag.)

02.06.2020 (11:00 Uhr): Deutscher Zoll stempelt Ausfuhrscheine

Wie wir bereits letzte Woche berichteten, stempelt der deutsche Zoll ab sofort wieder Ihren Ausfuhrschein bzw. die Rechnung vom Online-Shop. Wir haben dazu auch einen Beitrag verfasst, den Sie hier nachlesen können. Darin erfahren Sie außerdem alles zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung.

29.05.2020 (7:15 Uhr): Ab 02. Juni stempelt deutscher Zoll wieder Ausfuhrscheine

Der Blick hat erfahren, dass der deutsche Zoll ab dem 02. Juni wieder Ausfuhrscheine abstempelt.

Trotzdem wird der Einkaufstourismus erst ab 15. Juni wieder möglich sein. Wer aber aus anderen, sogenannten triftigen Gründen von der Schweiz nach Deutschland fährt, der darf hier auch einkaufen oder sein Paket bei uns abholen. Gründe, um nach Deutschland einreisen zu dürfen, sind z.B. beruflicher Natur, der Besuch von Verwandten oder Arzttermine. Bei der Rückreise wird allerdings bisher kein Ausfuhrschein/Online Rechnung vom deutschen Zoll abgestempelt. Schweizer*innen können sich also die Mehrwertsteuer nicht zurückholen. Das soll sich ab 2. Juni ändern. Und wenn am 15. Juni die Grenzen wieder für alle offen sind, dürften die Schlangen an den deutschen Zollämtern entsprechend lang sein.

28.05.2020 (7:23 Uhr): Bis 15. Juni öffnet Schweiz Grenzen

Die Badische Zeitung berichtet, dass die Schweiz alle Reisebeschränkungen für Deutschland, Frankreich und Österreich bis zum 15. Juni aufheben will. Dabei beruft sie sich auf den Bundestagsabgeordneten Felix Schreiner (CDU). Der fordert allerdings die „Einreise ohne triftigen Grund“ schon ab dem 1. Juni zu erlauben. Er und Andreas Jung (CDU) verweisen auf die Corona-Massnahmen, die auf beiden Seiten der Grenze vergleichbar sind. Damit bestehe kein erhöhtes Ansteckungsrisiko, wenn der Grenzverkehr sich wieder normalisiere.

Den kompletten Artikel können Sie hier nachlesen: https://www.badische-zeitung.de/schweiz-oeffnet-grenze-bis-zum-15-juni-x1x–185918071.html

27.05.202 (14:14 Uhr): Deutsche Lieferadressen schlagen wegen Lagerknappheit Alarm, aber nicht wir!

Wie Blick berichtet, können viele deutsche Lieferadressen an der Deutsch-Schweizer Grenze nicht mehr Pakete annehmen, da ihre Lager voll sind. MyPaketshop-Kund*innen können aber beruhigt sein. Unser Lager hat noch jede Menge Kapazitäten. Aktuell sind es circa 10.000 Lieferungen, die bei uns lagern und wir können nochmal so viele aufnehmen. Da merken wir, dass sich die Investitionen in Hochregale und ein professionelles Lagermanagement gelohnt haben. Sagen Sie also Ihren Bekannten und Freunden, dass Sie MyPaketshop nutzen sollen. Bei uns wird das Päckli garantiert angenommen.

27.05.2020 (7:13 Uhr): Tricks der Einkaufstouristen

20min.ch zeigte gestern in einem Beitrag, wie Schweizer und Deutsche die grüne Grenze nutzen, um den Bussen für Einkaufstouristen zu entgehen. Wir haben für Sie den Beitrag verlinkt. Aber bitte nicht nachmachen. Wir heben Ihre Päcklis auf, bis die Grenze für jeden offen ist oder verzollen Ihre Lieferung und senden sie zu Ihnen nach Hause.

https://www.20min.ch/video/das-sind-die-tricks-der-einkaufstouristen-308126370222

26.05.2020 (11:30 Uhr): Einkaufen und Paketabholen in Deutschland für Schweizer*innen erlaubt, aber kein Einreisegrund!

Wie blick.ch berichtet, ist es Schweizer*innen erlaubt, in Deutschland einzukaufen und die Einkäufe mit in die Schweiz zu bringen. Dazu zählt auch das Abholen eines Päcklis bei MyPaketshop.

WICHTIG: Das Einkaufen oder Paketabholen in Deutschland darf NICHT der Einreisegrund sein. Einkaufstourist*innen werden von den deutschen Grenzbeamten wieder zurückgeschickt, wenn sie „erwischt werden“. Bei der Rückreise drohen 100 CHF Busse für Einkaufstourist*innen. Außer diese weisen nach, dass sie nicht wegen des Einkaufens nach Deutschland gefahren sind, sondern aus einem triftigem Grund. Um den Einreisegrund nachzuweisen, sollten Sie eine ausgefüllte Selbstdeklaration bei sich tragen und ggf. die dazu gehörigen Nachweise. Den Vordruck finden Sie auf der Seite der deutschen Bundespolizei oder beim Staatssekretariat für Migration.

Beispiele für triftige Gründe:

  • Besuch von Verwandten
  • Pflege von Angehörigen
  • Berufliche Gründe / Berufspendler
  • Arzt-/Zahnarzttermin

Kein Grund für die Einreise nach Deutschland sind etwa:

  • Friseurbesuch
  • Autoreparatur
  • Einkaufen
  • Freunde treffen

Aktuell werden KEINE Ausfuhrscheine abgestempelt

Bitte beachten Sie, dass der deutsche Zoll zurzeit KEINE Ausfuhrscheine abstempelt. Die deutsche Mehrwertsteuer können Sie also aktuell nicht zurückholen.

Quelle:

https://www.blick.ch/news/schweiz/wie-man-jetzt-ueber-die-grenze-und-ohne-busse-wieder-nach-hause-kommt-so-koennen-sie-trotzdem-in-deutschland-einkaufen-id15906785.html

25.05.2020 (14:52 Uhr): Bei uns gibt es eine gesetzliche Maskenpflicht

Da es bei unseren Kund*innen öfter zur Verwirrung führt, wollen wir an dieser Stelle nochmal darauf hinweisen: In Baden-Württemberg besteht in Geschäften eine Maskenpflicht. Das kann auch ein Schal oder ein Tuch sein, welches über Nase und Mund getragen wird. Der Gesetzgeber verlangt diese Massnahme. Wir bitten deshalb alle unsere Kunden und Kundinnen um Verständnis, wenn unsere Mitarbeiter*innen darauf bestehen, dass sie vor dem Betreten von MyPaketshop eine Maske aufsetzen.

Mehr zur Maskenpflicht können Sie hier nachlesen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

18.05.2020 (16:34 Uhr): Trotz Lockerungen an der Grenze – Einkaufen im Ausland noch nicht erlaubt

Das Einkaufen im Ausland oder auch das Paketabholen bei MyPaketshop ist kein Grund, um die Grenze zu passieren. Die Bundespolizei in Weil am Rhein führt stichprobenartig Kontrollen durch und schickt Personen, die „nur mal schnell einkaufen wollen“ zurück. Das berichtet die Bild. Auch die Schweizer Grenzbeamten erheben immer noch Busse von Einkaufstouristen, wie ein Blick auf den Artikel „Grenzwache erwischt 40 Einkaufstouristen“ bei 20min zeigt.

Wir informieren Sie, wenn sich die Situation entspannt.

16.05.2020 (7:45 Uhr): Einreise-Lockerungen an Grenze

Ab heute gibt es zahlreiche Lockerungen an der Grenze. So ist der Grenzübertritt erlaubt um:

  • Partner*in zu besuchen
  • Verwandte zu besuchen
  • die Zweitwohnung zu nutzen
  • Teilnahme an Hochzeiten oder Beerdigung
  • Besuch des Schrebergartens
  • Landwirtschaftsarbeit verrichten
  • Tiere zu versorgen

Explizit verboten ist weiterhin der Einkaufstourismus. Also mal schnell nach Deutschland fahren, um den Kühlschrank zu füllen, dürfen Sie nichts. Sie sollten auch daran denken, dass der Zoll immer noch Busse erhebt, wenn er Sie mit Einkäufen erwischt.

Quelle: https://www.20min.ch/story/so-sieht-die-coronavirus-kampagne-des-bundes-aus-255254143692

14.05.2020 (18:29 Uhr): Achtung immer noch 100 CHF Busse

Auch wenn die Kontrollen an den Grenzen gelockert wurden, so müssen Einkaufstouristen immer noch mit einer Busse von 100 CHF rechnen, wenn Sie „erwischt“ werden. Das bestätigte der Zoll auf Nachfrage. Als Einkaufstouristen gelten Menschen, die ausschliesslich zum Erwerb von Waren nach Deutschland fahren. Das gilt leider auch, wenn Sie Ihre Pakete bei uns abholen wollen.

(Quelle: https://www.20min.ch/story/einkaufstouristen-kriegen-busse-duerfen-waren-aber-behalten-614835875219)

Wie es aussieht, wenn Berufspendler in Deutschland einkaufen und die Einkäufe mit in die Schweiz nehmen, das konnte uns der Zoll nicht sagen. Wir vermuten, dass es vom jeweiligen Grenzbeamten abhängt, ob die Person als Einkaufstouristen oder Pendler gewertet wird.

MyPaketshop informiert Sie hier, sobald diese leidige Busse abgeschafft wird.

13.05.2020 (15:50 Uhr): Deutsche Grenzlockerungen – das ist der Stand

Heute gab Bundesinnenminister Seehofer bekannt, dass Deutschland die Grenzkontrollen ab Samstag (16.05.2020) lockert und in Teilen sogar ganz aufhebt. Die Aufhebung betrifft allerdings nur die Grenzen zu Luxemburg und Dänemark. Bestehen bleiben sie hingegen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz. Die Lockerungen umfassen:

  1. Bislang geschlossene Übergänge werden geöffnet.
  2. Die Grenzgänger*innen werden nur noch stichprobenartig überprüft.

Damit entspricht das deutsche Vorgehen im Endeffekt dem der Schweiz, worüber wir am 11.05.2020 berichtet haben.

Ab 15. Juni soll die Grenze wieder normal geöffnet werden.

Ob inzwischen Pendler*innen unbehelligt, also ohne 100 CHF Busse, ihre Einkäufe in die Schweiz mitnehmen können, werden wir für Sie so schnell wie möglich in Erfahrung bringen.

13.05.2020 (11:32 Uhr): Grenzlockerungen beschlossen

Wie das Handelsblatt unter Berufung auf dpa meldet, werden ab Samstag die Kontrollen an den deutschen Grenzen gelockert. Was das genau bedeutet, werden wir wohl im Laufe des heutigen Tages erfahren. Der endgültige Wegfall der Corona-bedingten Grenzkontrollen soll dann am 15. Juni stattfinden.
(Quelle: https://www.handelsblatt.com/dpa/wirtschaft-handel-und-finanzen-bundesregierung-beschliesst-lockerung-der-grenzkontrollen/25825552.html)

11.05.2020 (20:10 Uhr): Schweiz lockert Grenzkontrollen + wichtige Erklärung zur Grenzöffnung

Wie ntv berichtet, kontrolliert ab sofort die schweizerische Seite nicht mehr zwingend jeden Einreisenden. Die Zollverwaltung will zukünftig Menschen bei der Einreise nur noch risikobasiert überprüfen. Damit wird der Zugang in die Schweiz wieder etwas normaler und die Situation an den Grenzübergängen entschärft.

Außerdem haben die Schweizer Nationalrätin Céline Widmer und der deutsche Palamentarier Felix Schreiner eine gemeinsame Erklärung verfasst. Sie wollen gemeinsam ein Zeichen in der Corona-Krise setzen und plädieren für Solidarität, Zusammenarbeit und offene Grenzen zwischen der Schweiz und Deutschland. Die Erklärung können Sie bei uns nachlesen:

11.05.2020 (15:05 Uhr): Schweiz verlangt weiterhin Busse – auch von Pendlern

Ich komme eben vom Schweizer Zoll und fragte dort nach, wie es sich mit Pendlern verhält, die Einkäufe oder Pakete aus Deutschland in die Schweiz bringen. Baden-Württemberg erlaubt explizit Pendlern aus dem Ausland ihre Einkäufe im Bundesland zu erledigen. Die Schweizer Grenzbeamten erheben aber weiterhin Busse, wenn Pendler*innen mit Paketen oder Einkäufen einreisen. Es ist wie in einer Beamten-Posse und es zeigt, dass wir weiterhin mit allen Kräften daran arbeiten müssen, die Grenzschließung zu beenden.

10.05.2020 (17:56 Uhr): Ab morgen dürfen Pendler aus dem Ausland in Baden-Württemberg wieder einkaufen. Doch was macht die Schweiz?

Gute Nachrichten für Pendler aus dem Ausland, die in Baden-Württemberg arbeiten. Sie dürfen ab morgen dem 11. Mai wieder im Ländle halten, um Besorgungen zu machen. Das war bisher verboten.

So können Sie auch wieder Ihre Pakete bei MyPaketshop abholen. Aber ACHTUNG! Wir können aktuell nicht sagen, wie die Schweizer Zoll-Behörden auf die mitgebrachten Einkäufe reagieren. Bisher wurden diese nämlich mit 100 CHF Busse belegt. Wir werden morgen beim Zoll nachfragen, wie dieser sich verhält und Sie an dieser Stelle informieren.

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/lockerung-fuer-pendler-aus-dem-ausland/

09.05.2020 (8:51 Uhr): Auch die Schweizer Seite will die Grenzöffnung

Über die Forderung auf deutscher Seite die Grenze wieder zu öffnen, berichteten wir bereits. Aber auch die Schweizer*innen drängen auf eine schnelle Grenzöffnung, so etwa die Handelskammern in Zürich, Basel oder St. Gallen-Appenzell. Die sozialen und wirtschaftlichen Verflechtungen in unserer Region sind so eng, dass eine geschlossene Grenze unser Leben stark beschränkt. Deshalb müssen wir auf beiden Seiten der Grenze den Druck auf unsere Politiker weiter ausbauen, damit wir schnellstmöglich wieder offene Grenzen bekommen.

Mehr zu den Forderungen der Schweizer*innen nach Grenzöffnung können Sie hier lesen:

08.05.2020 (7:47 Uhr): Deutscher Innenminister bleibt bei GRENZE ZU!

Trotz der zahlreichen Forderungen aus den deutschen Grenzregionen (siehe Post vom 06.05.2020) bleibt der deutsche Innenminister Horst Seehofer bei seiner Linie. Bis 15. Mai bleiben die Grenzen geschlossen, wie es danach weitergeht, wird Mitte nächster Woche beraten. Seehofer meint, die Grenzschließung würde die deutschen Erfolge im Kampf gegen Corona mit erklären. Dabei rät die WHO von Grenzschließungen ab, da Viren auch bei geschlossenen Grenzen ins Land kommen.

Die grenznahen Gemeinden wollen den Standpunkt des Innenministers nicht länger hinnehmen. Sie planen zum Europatag am 9. Mai in mehreren Grenzorten Protestaktionen.

Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie auf der Webseite der Tagesschau: https://www.tagesschau.de/inland/debatte-corona-grenzen-103.html

06.05.2020 (7:22 Uhr): Auch wir fordern die Öffnung der Grenze

In einer Zeit, in der die Fallzahlen in Deutschland und der Schweiz sinken sehen wir keine Notwendigkeit mehr, die Grenze geschlossen zu halten. Mit dieser Meinung ist MyPaketshop nicht allein. Wir unterstützen deshalb die Forderung von 15 Bürgermeistern aus den Grenzgebieten der Schweiz in Baden-Württemberg und Bayern.

Inzwischen berichten auch die Medien verstärkt über die Bemühungen in unserer und anderer Grenzregionen, endlich wieder einen Grenzverkehr wie vor der Schließung zu ermöglichen. MyPaketshop ist froh, dass dieses Thema endlich Teil der öffentlichen Diskussion ist.

Reuters: Dutzende Bürgermeister wollen Grenzöffnungen zur Schweiz und Frankreich (siehe https://de.reuters.com/article/virus-idDEKBN22H2CP)

20minuten: Können wir bald wieder nach Deutschland reisen? (siehe https://www.20min.ch/story/koennen-wir-bald-wieder-nach-deutschland-einreisen-709651183027)

04.05.2020 (19:00 Uhr): Neue Webseite für Verzollung

Ab sofort erreichen Sie unseren neuen Verzollungsservice über die Webseite: mypaketshop-verzollung.com. Wir haben dort alle Infos und Materialien auf einer übersichtlichen Homepage zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass nur noch die dort stehenden Preise gelten.

04.05.2020 (7:53 Uhr): Grenzöffnung ist wichtig, denn wir sind eine eng verknüpfte Region

Immer mehr wird der Politik bewusst: Geschlossene Grenzen treffen nicht nur Einkauftouristen. Das Leben der Schweizer und Deutschen in unserer Region ist wesentlich enger verknüpft als nur wirtschaftlich. Deshalb ist MyPaketshop über die Stellungnahme der CDU-Abgeordneten Felix Schreiner und Andreas Jung froh, die in einem Artikel im Südkurier, sehr genau die Situation seit der Grenzschließung analysieren. Sie betrifft erwachsene Geschwister, die auf beiden Seite der Grenze wohnen, genauso wie Großeltern, die ihre neu geborenen Enkel nicht sehen dürfen oder Pendler, die wegen geschlossener Grenzübergänge 40 km Umweg fahren müssen.

Die komplette Stellungnahme können Sie hier nachlesen: „Jeden Tag verschärft sich die Situation“: CDU-Abgeordnete drängen auf Grenzöffnung zur Schweiz

MyPaketshop steht voll hinter den Aussagen und hofft, dass am 6. Mai (Beratungen in Berlin) die Grenzsituation neu bewertet wird. Denn wir wissen alle: Das Virus hält sich nicht an Grenzen, wir müssen es gemeinsam bekämpfen.

30.04.2020 (8:00 Uhr): Keine Erleichterung für Einkaufstouristen & MyPaketshop unterstützt Grenzen-auf!-Forderung

Der Bundesrat informierte gestern über die neuen Maßnahmen in der Schweiz angesichts der Corona-Pandemie. Zwar wird es Lockerungen im Grenzverkehr geben, die betreffen allerdings nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie das Gewerbe. Privatpersonen, die mal schnell nach Deutschland wollen, um einzukaufen, müssen demnach weiter mit Bussen rechnen. Allerdings sollen mehr Grenzübergänge geöffnet werden, damit dort keine allzu langen Wartezeiten entstehen.

Weitere Lockerungen der Maßnahmen sind für den 8. Juni geplant.

(Quelle: https://www.20min.ch/story/so-sieht-die-coronavirus-kampagne-des-bundes-aus-255254143692)

Forderung: Grenzen auf, Zäune weg (Felix Schreiner, Mitglied des Deutschen Bundestages)

Im Angesicht der dramatischen Situation in der Grenzregion, unterstützt MyPaketshop die Forderung vom Bundestagsmitglied Felix Schreiner. Wie er in seinem Newsletter schreibt, hat sich zwar die Corona-Situation verbessert und die COVID-19-Regeln sind in der Schweiz und in Baden-Württemberg nahezu identisch, aber die Grenzmaßnahmen wurden nicht angepasst.

„Die Grenzmaßnahmen werden dagegen der Lebenswirklichkeit in unserer Region nicht gerecht: Familien werden zerschnitten, Lebenspartner getrennt, Pendler und Schulwege behindert, Verbindungen gekappt! Nur mit Ausnahmen kommen wir hier nicht mehr weiter. Wir leben hier gemeinsam und unsere Region ist so verflochten, dass die Ausnahme die Regel ist!

Ob jemand aus Kreuzlingen kommt oder aus Kaltbrunn, aus Waldshut oder Zurzach, das Virus macht keinen Unterschied. Deshalb sollten wir das auch nicht machen, sondern die Pandemie gemeinsam mit den Schweizern entschlossen bekämpfen. Deshalb müssen die Grenzbeschränkungen nach dem 4. Mai wieder auslaufen! “
(Quelle: Newsletter Felix Schreiner)

MyPaketshop stellt sich voll und ganz hinter diese Forderungen. Das Virus macht keinen Halt an der Grenze, deshalb müssen wir in der Grenzregion gemeinsam dagegen vorgehen. Schweizer*innen und Deutsche sind absolut in der Lage sich an die Corona-Maßnahmen zu halten und zwar auf beiden Seiten der Grenze. Deshalb macht in unserer Region die Schließung keinen Sinn. Sie muss beendet werden!
Simon Kühn

29.04.2020 (11:40 Uhr): Genaue Bestimmungen wer über Grenze darf

Viele unserer Kunden fragen sich, wann Sie genau die Grenze passieren dürfen und wann nicht. Deshalb wollen wir an dieser Stelle die tolle Übersicht des Südkuriers verlinken. Dort sind alle wichtigen Fragen aufgeführt, wie etwa:

  • Darf ich meinen eingetragenen Partner oder Ehepartner besuchen?
  • Kann ich mit meinem Kind den Partner in der Schweiz besuchen?
  • Darf ich für einen Arzttermin über die Grenze?
  • Wer entscheidet darüber, ob ich in Quarantäne muss?

Den Artikel mit allen Fakten zum Grenzübertritt finden Sie hier: https://www.suedkurier.de/ueberregional/politik/wann-darf-ich-tatsaechlich-ueber-die-grenze-wir-haben-die-fakten-gesammelt;art410924,10502622

27.04.2020 (7:39 Uhr): Ab heute Maskenpflicht bei MyPaketshop

Maskenpflicht auch bei MyPaketshop

Ab heute gilt in Baden-Württemberg die Maskenpflicht in Geschäften und im Personenverkehr (Bahn, Bus, Bahn- und Bussteige). Wenn Sie also zu MyPaketshop hereinspazieren, vergessen Sie nicht die Maske aufzusetzen. Ein Schal oder Tuch vor Nase und Mund ist ebenfalls ausreichend. Die Abstandsregeln (2m) gelten natürlich weiterhin. Und bitte nicht wundern, wenn wir Sie mit einer Maske vor dem Gesicht begrüßen.

Mehr Infos auf: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/kabinett-beschliesst-sechste-anpassung-der-corona-verordnung/

16.04.2020 (15:00 Uhr): Noch keine Grenzöffnung für Einkaufstourist*innen

Wie der Bundesrat mitteilte, bleiben die Beschränkungen bezüglich des Einkaufstourismus bestehen. Personen, die Besorgungen im Ausland machen und dann wieder in die Schweiz zurückkehren, werden demnach mit einer Busse von 100 CHF belegt. Das gilt, wenn offensichtlich Einkaufstourismus vorliegt. Wie unsere Kunden berichten, genügt es bereits ein Paket bei sich zu führen, um als Einkaufstourist zu gelten. Die Grenzschutzbehörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit der Busse nicht das Einkaufen an sich, sondern die „Behinderung der Arbeit der Grenzschutzbehörde“ sanktioniert wird.
(mehr dazu auf: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78807.html)

Solange die Grenzschließung bestehen bleibt, gilt natürlich weiter, dass die Inklusivlagerdauer für Ihre Bestellungen auf die Zeit ausgedehnt ist, bis die Grenze wieder öffnet. Wer schneller an sein Paket kommen will, kann selbstverständlich unseren Verzollungsservice nutzen.

16.04.2020 (8:12 Uhr): EU rechnet nicht mit schnellem Ende der Grenzkontrollen, Schweiz informiert heute

Gestern erklärte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, dass sie nicht mit einem schnellen Ende der Grenzkontrollen in Europa rechne. Erst wenn das Virus bekämpft sei, würde es wieder ein Europa ohne Kontrollen an den Grenzen geben.

Wobei wir darauf hinweisen möchten, dass diese Aussage sich auf ganz Europa bezieht. Hier gibt es sehr unterschiedlich stark betroffene Länder. Da in der Schweiz wie auch in Deutschland die Lage langsam besser wird, können in den Nachbarländern durchaus demnächst Lockerungen anstehen. Heute will über allfällige Lockerungsmassnahmen der Schweizer Bundesrat informieren. Die aktuellen Corona-Einschränkungen in der Schweiz gelten bis 26. April.

04.04.2020 (8:32 Uhr): Medien berichten nun über 100 CHF Busse

Bereits am 1. April informierte MyPaketshop über Bussen, die Grenzgänger erwarten, wenn Sie Pakete und Waren in die Schweiz bringen wollen. Leider hielten das einige unserer Kund*innen für einen Scherz. Zwei Tage später berichtet nun endlich die erste Zeitung von den verschärften Regelungen an der Grenze. Hier finden Sie den Artikel der „Aargauer Zeitung“.

Sie sehen MyPaketshop ist für seine Kund*innen immer am Puls der Zeit.

03.04.2020 (9:17 Uhr): Weitere Berichte über Busse und keine Medien

Erneut erreichen uns viele E-Mails von Kunden, die bestätigen, dass der Schweizer Zoll eine Busse von 100 CHF erhebt, wenn ein Paket mit über die Grenze genommen wird. Wer die 100 CHF nicht zahlen will, muss seine Pakete in Deutschland lassen. So brachten uns zahlreiche Kunden ihre Bestellungen wieder zurück. Das ist für uns natürlich kein Problem, da wir die inklusive Lagerdauer eh auf die Zeit der Grenzschließung ausgedehnt haben. MyPaketshop ist aber sehr erstaunt, dass die Internetseite des Schweizer Zolls nicht klar dieses Vorgehen kommuniziert. Es wurde auch bisher nicht von den Medien aufgegriffen, obwohl es zahlreiche Menschen im Grenzgebiet betrifft. Wir informieren Sie, wenn es diesbezüglich neue Entwicklungen gibt.

02.04.2020 (8:00 Uhr): 100 CHF Busse sind kein Aprilscherz – leider

Gestern teilten wir Ihnen mit, dass alle Personen, die im Rahmen des privaten Reiseverkehrs mit einem Paket oder Waren in die Schweiz einreisen wollen, ab sofort mit einer Busse in Höhe von 100 CHF belegt werden.
Es handelt sich bei dieser Meldung um keinen Aprilscherz, sondern eine Regelung der Schweizer Zollbehörden, die seit gestern in Kraft ist. Das entsprechende PDF finden Sie hier (S. 1138, Nummer 3 b).

„Ich habe den entsprechenden Aushang am Grenzübergang in Bad Säckingen gesehen. Außerdem berichteten mir im Laufe des gestrigen Nachmittags etliche Kunden unabhängig voneinander, dass die Einfuhr der Pakete durch Schweizer Grenzwächter untersagt worden ist und eine Busse in Höhe von 100 CHF verhängt wurde. Gestern versicherte mir zudem persönlich ein Schweizer Grenzwächter den Sachverhalt.
Mit einer derartigen Falschmeldung einen Aprilscherz zu treiben, würde meinem Team und mir niemals in den Sinn kommen. Wir wissen, wie wichtig gerade in dieser Zeit verlässliche Informationen sind. Ihr Vertrauen würden wir niemals aufs Spiel setzen. “

Simon Kühn, Inhaber MyPaketshop

01.04.2020 (16:20 Uhr): 100 CHF Bussgeld im privaten Reiseverkehr

Wer im privaten Reiseverkehr Pakete, Waren u. ä. in die Schweiz einführt, wird ab sofort mit einer Busse in Höhe von 100 CHF belegt. Diese Änderung tritt heute zum 1. April 2020 in Kraft. (Mehr dazu auf: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20200744/index.html) Der gewerbliche Warenverkehr ist davon NICHT betroffen.

MyPaketshop bietet Ihnen die Möglichkeit, sich Ihre Waren in die Schweiz senden zu lassen. Wir übernehmen Verzollung usw. Hier gehts zu unserem Verzollungsangebot.

26.03.2020 (11:05 Uhr): Ratgeber Amazon-Rechnung finden

Viele Kund*innen fragten uns, wie sie genau an die Rechnung ihrer letzten Amazon-Bestellung kommen. Aus diesem Grund haben wir einen Ratgeber als Video- und Bild-Anleitung erstellt, dem Sie alle Schritte genau entnehmen können. Hier gehts zur Anleitung: Rechnung einer Bestellung bei Amazon aufrufen

25.03.2020 (7:26 Uhr): Regelungen beim Grenzübertritt

Der Südkurier hat heute eine Liste veröffentlicht, in der genau beschrieben wird, wer die Grenze mit welchen Papieren übertreten darf und wo die Grenzübergänge geöffnet sind. Wir fassen die Informationen zusammen.

Nach Deutschland einreisen dürfen*:

  • Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft
  • Menschen mit deutsch-schweizerischer Staatsbürgerschaft
  • Personen mit nachweisbar festem Wohnsitz in Deutschland
  • Berufspendler/innen
  • Menschen, welche die Grenze wegen eines triftigen Grundes passieren müssen (nicht aufschiebbarer Notartermin, dringender Arztbesuch)

*Nach Angaben der Bundespolizei.

Notwendige Papiere:

  • Pendler/innen benötigen eine Pendlerbescheinigung, die vom Arbeitgeber unterschrieben werden muss
  • deutscher Pass
  • Nachweis des trifftigen Grundes (Bescheinigung vom Arzt, Notar usw.)

In die Schweiz dürfen einreisen:

  • Schweizer Bürger*innen
  • Menschen mit Aufenthaltstitel für die Schweiz
  • Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz fahren
  • Personen mit triftigem Einreisegrund (Verwandter liegt im Sterben u.ä.)

Grenzübergänge

Kleine Grenzübergänge wurden geschlossen. Hier eine Liste aller offenen Grenzübergänge.

Achtung: Wer die Absperrung an geschlossenen Grenzübergängen einfach zur Seite schiebt, um dort in die Schweiz zu gehen, kann mit einer Geld- und Freiheitsstrafe belegt werden.

Um lange Wartezeiten an den Grenzen zu vermeiden, sollten alle Papiere griffbereit im Fahrzeug liegen. Pendlerschilder sind hinter der Frontschutzscheibe zu platzieren. Und es sollten die Stosszeiten von 7 bis 9 Uhr für den Grenzübertritt gemieden werden.

24.03.2020 (9:37 Uhr): Ab sofort Verzollungsservice für Schweizer*innen

Ab sofort können Schweizer und Schweizerinnen, die ihre Waren zu uns haben schicken lassen, diese in die Schweiz weiterleiten lassen. Wir kümmern uns um die Verzollung und den Versand in die Schweiz. Dazu müssen Sie nur auf unsere Infoseite gehen und die entsprechenden Schritte befolgen.

19.03.2020 (13:30): Gewerbekunden können Grenze weiterhin passieren

Wichtiger Hinweise für unsere Gewerbekunden: Sie können die Grenze weiterhin passieren und Ihre Lieferung bei uns abholen, sofern Sie die Waren für Ihr Geschäft benötigen.

Führen Sie dazu bitte folgende Unterlagen mit sich:

  • Gewerbenachweis
  • Rechnung(en) der Waren

19.03.2020 (10:38): Es geht weiter – gestern mehr als 100 Pakete abgeholt

Auf unserem Parkplatz herrscht reges Treiben, denn viele unserer Kunden können weiterhin ihre Pakete abholen.

Sicher sind nicht so viele Kunden wie üblich bei MyPaketshop anzutreffen, aber es geht weiter. Über 100 Paketabholungen konnten wir gestern registrieren. Und heute geht es weiter.

Nutzen Sie auch die grosse Verfügbarkeit in deutschen Versandlagern und bestellen Sie sich Sendungen zu MyPaketshop. Eine Abholung kann durch Bürger*innen mit deutschem Ausweis erfolgen oder durch Berufspendler. Vergessen Sie nur nicht die Vollmacht, wenn Sie für jemand anderen ein Paket abholen wollen. Wir sind zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

18.03.2020 (10:24 Uhr): Kund*innen kommen weiterhin

Kund*innen mit deutschem Pass sowie Berufspendler können weiterhin die Grenze passieren und bei uns ihre Pakete abholen.

Kunden kommen trotz Coronakrise
Kundin hat ihr Paket bei MyPaketshop abgeholt. Trotz Krise geht es also weiter.
Kunden kommen trotz Coronakrise
Corona hat auch etwas Gutes, denn Parken ist zurzeit kein Problem.

Zum Schutz unserer Kund*innen desinfizieren wir regelmäßig unsere Theke, Kassen und Tablets. Auch unterziehen wir MyPaketshop zweimal am Tag einer gründlichen Reinigung. Außerdem können sich alle Kund*innen bei unserem Desinfektionsmittel bedienen.

17.03.2020 (14:47 Uhr): MyPaketshop wird weiterhin von allen Paketdiensten beliefert

Die Paketlieferdienste sind in Deutschland weiterhin aktiv und das wird auch so bleiben. Das bedeutet für unsere Kunden: Sie können wie gewohnt bestellen. Ihre Lieferungen werden zu MyPaketshop gebracht. Wir nehmen alle Sendungen an und lagern sie ein. Solange die Grenze zu ist, berechnen wir auch keine Überlagerungsgebühren.

Grenzgänger*innen: Für Inhaber*innen eines deutschen Passes ist die Grenze weiterhin passierbar. (Quelle: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/Keine-Familienbesuche-und-keine-Einkaufstouren-erlaubt-Was-die-Grenzschliessung-fuer-Menschen-in-Suedbaden-bedeutet;art417930,10472627) Wir hatten heute einige Kundinnen und Kunden, die wie immer ihre Lieferungen bei uns abgeholt haben. Fragen Sie also Bekannte und Freunde mit deutschem Pass, ob diese Ihre Lieferungen bei uns abholen können. Bitte vergessen Sie in diesen Fällen die Vollmacht nicht.

16.03.2020 (19:33 Uhr): MyPaketshop ist Postdienstleister und kann geöffnet bleiben

Wie heute 18 Uhr Bundeskanzlerin Merkel in einer Pressekonferenz mitteilte, werden in Deutschland Kneipen, Fitnessstudios und Spielplätze sowie diverse andere Geschäfte geschlossen. Da MyPaketshop ein Postdienstleister ist, können wir weiterhin geöffnet bleiben. Wenn sich an diesem Umstand etwas ändert, werden wir Sie sofort informieren.

Hinweis für Grenzgänger*innen mit deutschem Pass: Momentan können Personen mit deutschem Pass, die in der Schweiz wohnen, nach Deutschland einreisen. Ab heute Mitternacht kontrolliert allerdings auch die Schweiz ihre Grenzen. Ob dann die Rückreise noch problemlos möglich ist, können wir aktuell leider nicht sagen. Wir halten Sie aber auf dem Laufenden.

16.03.2020 (17:40 Uhr): Auch Schweiz schliesst Grenzen

Die Schweiz hat den Notstand erklärt. Das bedeutet, dass alle Läden, Restaurants und Bars geschlossen werden. Auch Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe bleiben bis 19. April 2020 zu. Von dieser Massnahme nicht betroffen sind Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen. Zudem sind Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken von der Schliessung ausgenommen. Auch bleiben Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen geöffnet. (Quelle: https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/coronavirus-ruft-bundesrat-nun-den-notstand-aus-65678958)

Wichtig für unsere Kunden: Ab Mitternacht werden Grenzkontrollen zu Deutschland durchgeführt. Nur der Güter- und Warenverkehr sowie Pendler können dann noch die Grenze passieren. Wie es mit Personen steht, die einen deutschen Pass haben, aber in der Schweiz wohnen, können wir aktuell noch nicht sagen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

16.03.2020 (15:26 Uhr): Offizielle Pressemitteilung des Bundesministeriums des Inneren zur Grenzschliessung

Wir haben die offizielle Pressemitteilung des deutschen Innenministeriums hier verlinkt. Wir weisen nochmals darauf hin, dass Inhaber*innen eines deutschen Passes die Grenze passieren können, und zwar unabhängig von ihrem Wohnort.

Pressemitteilung

16.03.2020 (8:25 Uhr): Inhaber eines deutschen Passes dürfen Grenze passieren

Wir haben eben mit der Bundespolizei, welche nun die Grenzen kontrolliert, telefoniert. Sie versicherte uns, dass jeder/jede Besitzer*in eines deutschen Passes die Grenze passieren darf, auch wenn der Wohnsitz in der Schweiz ist. Unsere Kund*innen aus der Schweiz mit einem deutschen Ausweis können also weiterhin ihre Lieferungen bei uns abholen. Zeigen deutsche Passinhaber*innen Krankheitssymptome, werden für diese geeignete Massnahmen im Rahmen des Gesundheitsschutzes getroffen.

MyPaketshop rät seinen Schweizer Kund*innen

Haben Sie in Ihrer Bekanntschaft oder Verwandtschaft jemanden mit deutschem Pass? Dann erstellen Sie ihm/ihr eine Vollmacht für MyPaketshop. Er oder sie kann dann Ihre Lieferung bei uns abholen. So erstellen Sie eine Vollmacht.

16.03.2020 (07:55 Uhr): Öffnungszeiten + Einkaufstouristen

Wie der Südkurier berichtet, gelten theoretisch Einkaufstouristen als Pendler. ( Quelle: https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/Corona-Krise-Fuer-Pendler-sollen-Grenzen-offen-bleiben;art416,10472076) Ob das allerdings der Zoll auch so sieht, ist unklar. Die „Bild“ spekuliert hingegen, dass die Grenzschließung auch dazu dient, Hamsterkäufe aus dem Ausland zu unterbinden. Auf jeden Fall wird es zu längeren Schlangen an den Grenzübergängen kommen. Ausfuhrbescheinigungen werden NICHT mehr abgestempelt.

MyPaketshop hat weiterhin für seine Kundinnen und Kunden, welche die Grenze passieren können, geöffnet. Sollten sich Änderungen ergeben, informieren wir Sie hier sowie Facebook und Instagram.

15.03.2020 (20:12 Uhr): Bestimmte Personengruppen dürfen Grenze passieren

Folgende Personen können nach Aussage des deutschen Innenministers (Pressekonferenz 19 Uhr) weiterhin die Grenze von Deutschland zur Schweiz passieren:

  1. Pendler (Diese erhalten im Laufe der Woche einen Passierschein von ihrem Arbeitgeber. Bis dahin verlassen sich die Zollbeamten auf die Aussage des Pendlers.)
  2. Menschen mit Wohnsitz in oder Aufenthaltstitel für Deutschland.
  3. Reisende, die berufliche Gründe haben, um nach Deutschland zu kommen. (Etwa eine dringende, nicht verschiebbare Geschäftsreise.)

Ob allein ein deutscher Ausweis ausreicht, um einzureisen, können wir aktuell nicht sagen.

15.03.2020 (17:45 Uhr) Grenzen ab Montag geschlossen + MyPaketshop verlängert Inklusivlagerdauer

Wie die Tagesschau und andere Medien berichten, schließt Deutschland nun doch seine Grenzen zur Schweiz sowie nach Österreich, Frankreich und Dänemark. Die Grenzschließung gilt ab Montag 8 Uhr. Lediglich Warenverkehr und Pendler können weiterhin die Grenze passieren. (Quelle: https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-117.html)

MyPaketshop reagiert: Wir werden die Inklusivlagerdauer auf die Zeit der Grenzschließung verlängern. Es entstehen Ihnen keine Zusatzkosten, wenn Sie Ihre Lieferung nicht abholen können, solange die Grenze zu ist.

15.03.2020 (11:00 Uhr): Deutscher Zoll stempelt nicht mehr

Seit Samstagnachmittag werden im Bereich des Hauptzollamtes Singen, KEINE AUSFUHRSCHEINE mehr abgestempelt. Die sind notwendig, um die Mehrwertsteuer zurückzufordern. Das Hauptzollamt will in einer Pressemitteilung bekannt geben, wann das Abstempeln wieder stattfindet. (Quelle: https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/kreis-waldshut/Wegen-Corona-Virus-Deutscher-Zoll-stempelt-an-Grenzuebergaengen-zur-Schweiz-keine-Ausfuhrscheine-mehr-ab;art372586,10471493)

In Ausnahmefällen ist es möglich, sich im Nachhinein eine Ausfuhrbescheinigung bei der Deutschen Botschaft abstempeln zu lassen. Anfragen dazu richten Sie bitte an: rk-50@bern.diplo.de.

15.03.2020 (10:29 Uhr): Öffnungszeiten bleiben bestehen + Grenzen offen

Aktuell verbreitet sich per WhatsApp eine Fakenews, die behauptet, dass in Deutschland die Supermärkte ab Montag nur noch zwei Stunden geöffnet hätten. Das ist Quatsch. (Quelle: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/panikmache-coronavirus-101.html)

Alle Geschäfte in Deutschland bleiben wie bisher geöffnet und natürlich auch MyPaketshop.

Unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9 – 19 Uhr

Samstag: 9 – 15 Uhr

Weiterhin sind die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz wie gehabt geöffnet. Sie können uns also, wie gewohnt, besuchen.

14.03.2020 (14:30 Uhr): Hygiene Maßnahmen bei MyPaketshop

Wir führen zweimal am Tag grosse Reinigungen im Lager und Kundenbereich durch. Wir desinfizieren mehrmals am Tag die Theke und die Tablets. Auch hängt bei uns Desinfektionsmittel aus, dass ihr jederzeit nutzen könnt.

Wir verzichten auf den Handschlag und bitten das nicht als persönlichen Affront zu werten. Es ist eine notwendige Massnahme zum Schutz vor Infektionen.

Hier unsere Infografik, mit den wichtigsten Schritten, um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren.

Infografik- Ansteckung minimieren Maßnahmen