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QuickZoll App des Schweizer Zolls

Mit dem Smartphone verzollen: So nutzen Sie die QuickZoll-App (inkl. Videotutorial)

19. Dezember 2018/in Verzollung/von Simon Kühn

Sie kaufen gern im Ausland ein? Doch Sie haben keine Lust, sich ewig mit Ihren Einkäufen beim Zoll anzustellen und Formulare auszufüllen? Dann nutzen Sie die QuickZoll-App der Eidgenössischen Zollverwaltung – immer und überall. Wir verraten Ihnen, wie das geht. (Das passende Videotutorial finden Sie am Ende unseres Artikels.)

Wichtig!
Ab 1. Januar 2025 wird die Freigrenze für steuerfreie Einfuhren in die Schweiz von 300 auf 150 Franken pro Person und Tag gesenkt.

(Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102814.html)

Was muss ich wie verzollen?

Wie war das nochmal mit den Freibeträgen beim Schweizer Zoll? Was darf ohne Verzollung eingeführt werden? Auf welche Waren müssen Sie nur die Mehrwertsteuer zahlen? Bei welchen Dingen kommt noch eine Zollgebühr dazu? Fragen, die beim Einführen der Waren in die Schweiz auftauchen. Doch nun müssen Sie kein Zollfachmann oder eine Zollfachfrau mehr sein, denn Ihr Smartphone erledigt das. Mit der QuickZoll-App der Eidgenössischen Zollverwaltung erledigen Sie nämlich die Sache mit dem Zoll spielend einfach und vollständig digital. QuickZoll gibt es für Android und iOS.

Wie funktioniert die App?

1. Öffnen Sie die App

Über das (i) oben rechts gelangen Sie zu weiteren Einstellmöglichkeiten – etwa der Sprache.

Neben der Warenanmeldung bietet die App noch weitere Funktionen, wie Informationen zu den Zollbestimmungen oder Zoll-Quittungen für Buchhaltung und Steuer.
Wenn Sie die App-Sprache ändern wollen, tippen Sie auf die gewünschte Sprache.

2. Nur Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent

Wichtig: Die App nutzt nur den einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent. Den ermäßigten Steuersatz von 2,6 Prozent für Lebensmittel, Tierfutter, Medikamente und Bücher, können Sie nur beim Zöllner aus Fleisch und Blut entrichten.

Nur die Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent kann die App berechnen. Wer Lebensmittel oder Bücher einführt, muss mehr zahlen oder zum Zöllner gehen.

3. Waren anmelden

Auf dem Startbildschirm tippen Sie jetzt auf den Warenkorb: Waren anmelden.

Der Warenkorb bringt Sie direkt zur Anmeldung Ihrer Waren.

4. Personenanzahl

Sie müssen für die Nutzung der App KEINE persönlichen Daten angeben. Das System will nur wissen, wie viele Personen etwas zu verzollen haben.

Hier wählen Sie einfach die Anzahl der Personen aus, die etwas zu verzollen haben.

5. Warengruppen auswählen

Dieser Punkt ist sehr wichtig. Die hier aufgeführten Warengruppen haben unterschiedliche Obergrenzen, bis zu denen sie zollfrei eingeführt werden dürfen. Gehören Ihre Artikel nicht in die aufgeführten Gruppen, dann tippen Sie „Andere Waren“ und dann auf „Weiter“.

Gehören Ihre Einkäufe nicht zu den genannten Warengruppen, dann wählen Sie „Andere Waren“.

6. Wert hinzufügen

Jetzt wählen Sie: Wert hinzufügen.

Über das Plus können Sie den Wert Ihrer Waren angeben.

7. Nettowarenwert eintragen

In diesem Fenster tragen Sie den Wert ein, den die gekauften oder geschenkten Artikel haben. Die Umrechnung des Betrags von Euro oder einer anderen Währung erledigt die App automatisch.

Achtung: Sie brauchen nur den Nettowert (ohne Mehrwertsteuer) einzutragen. Der steht in der Regel auf der Warenquittung. Anschließend bestätigen Sie mit dem roten Button, dass Sie diesen Wert übernehmen wollen.

Tragen Sie einfach den Nettowert Ihrer Einkäufe in der jeweiligen Landeswährung ein. Die Umrechnung in CHF übernimmt die App.

8. Mehrwertsteuer bzw. Zollgebühren

Im folgenden Fenster sehen Sie nun, wie viel Mehrwertsteuer bzw. Zollgebühren Sie zahlen müssen. Ist der Einkaufsbetrag unter der Grenze von 150 CHF, dann wird Ihnen das natürlich ebenfalls angezeigt.

Zu entrichtenden Mehrwertsteuer bei Einkäufen im Wert von über 150 CHF.
Zu entrichtende Mehrwertsteuer bei Einkäufen im Wert von unter 150 CHF. Sie müssen in diesem Fall nichts weiter machen.

9. Tipp: Sofort nach Kauf Warenwert eingeben

Sie können sofort, wenn Sie etwas kaufen, den Wert in die QuickZoll-App eingeben. Ergänzen Sie einfach immer den Betrag. Das geht auch offline. Wenn Sie so vorgehen, müssen Sie kurz vor Grenzübertritt nicht alles auf einmal eintragen und vergessen womöglich die Hälfte.

Über das Plus können Sie jederzeit weitere Warenwerte hinzufügen. Die App kann zwischendurch auch beendet werden. Ihr Warenkorb bleibt erhalten.

10. Zeitraum Ihrer Einreise

Sind alle Artikel eingetragen, zeigt Ihnen die App, wie viel Zoll Sie entrichten müssen. Den Zeitraum Ihrer Einreise können Sie weiter unten auf der gleichen Seite ändern. Ist alles korrekt, tippen Sie auf: Zur Bezahlung.

Vergessen Sie nicht, die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren, da es sonst nicht weitergeht. Ihr Mail-Adresse müssen Sie nur eintragen, falls Sie sich die Zollquittung per Mail zusenden lassen wollen.

11. Zahlweise

Wählen Sie jetzt Ihre bevorzugte Zahlweise aus. Da ist momentan nur die Auswahl zwischen mastercard und VISA möglich.

Aktuell gibt es zwei Zahlungsmöglichkeiten.

12. Kreditkartendaten eingeben und zahlen

Geben Sie abschließend Ihre Kreditkartendaten ein und tippen auf: Kaufen. Schon haben Sie Ihre Zollgebühr bezahlt.

Nur noch die Kreditkartendaten eingeben und schon können Sie Ihre Zollgebühren komfortabel zahlen.

Video Tutorial: So nutzen Sie die Quickzoll-App

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Weitere Informationen

Wichtiger Hinweis zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Die QuickZoll-App hat nichts mit der Mehrwertsteuer zu tun, die Sie im Ausland gezahlt haben. Damit Sie die zurückerhalten, müssen Sie sich den Ausfuhrschein an der Grenze vom Deutschen Zoll abstempeln lassen. Online-Shopper, die eine deutsche Lieferadresse nutzen, brauchen den Ausfuhrschein nicht. Sie lassen sich einfach die Rechnung des Online-Shops abstempeln.

Wichtig:
Auf der Rechnung muss eine Schweizer Rechnungsadresse stehen.

Wie genau die Mehrwertsteuer-Rückerstattung abläuft, erläutern wir Ihnen in unserem Mehrwertsteuer-Ratgeber.

Für Luxusgüter nicht geeignet

Eine Einschränkung hat die App: mit Luxusshopping kann sie nicht umgehen. Warum? Nun, der Maximalwert der Waren, die mit QuickZoll abrechenbar sind, liegt bei 20.000 CHF. Wer also edlen Schmuck, Uhren oder Kleidung in Paris, Berlin oder Rom eingekauft hat, muss diese Dinge noch ganz klassische beim analogen Zoll angeben.

Mehr Informationen zu den Zollbedingungen der Schweiz gewünscht? Wir haben sie in unserem Zoll-Ratgeber zusammengetragen.

Zoll-Ratgeber

Digitaler Zoll auch für MyPaketshop?

Dank der QuickZoll-App verzollen Sie als Privatpersonen alle Ihre Bestellungen, die Sie zu Mypaketshop senden lassen. Die Waren können Sie gleich bei der Bestellung eintragen und bei der Entgegennahme im Ladengeschäft lösen Sie den Bezahlvorgang aus. Mit der Smartphone-App wird der Grenzüberschritt schneller und das ganz ohne womöglich schlechtes Gewissen.

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Sie wollen mehr über die Digitalisierung des Zolls der Schweiz erfahren? Weitere Informationen finden Sie hier.

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Über Simon Kühn

Simon Kühn ist Inhaber und Geschäftsführer von MyPaketshop. Selbst in der Grenzregion aufgewachsen, kennt er die Einkaufsbedürfnisse von Schweizer Konsumenten seit langem. Der Experte für Grenzshopping, Ausfuhr, Zoll und Mehrwertsteuer bietet seit 2012 einen professionellen Postfach-Service an.

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