Überraschende Zollgebühren – so sparen Schweizer viel Geld

Überraschende Zollgebühren umgehen – so sparen Schweizer viel Geld

Der Zoll schlägt auch dann zu, wenn Sie es nicht erwarten – etwa wenn Ihnen Freunde aus Deutschland ein Geschenk senden. Auch beim Grenzübertritt mit Waren, die Sie in Deutschland kauften, gibt es einige Fallstricke. Wir helfen Ihnen, damit Sie nicht darüber stolpern.

Selbst bei Geschenken schlägt der Zoll zu

Weihnachten ist noch gar nicht so lange her. Da kam es vielleicht bei Ihnen oder einem Bekannten zu einem unschönen Erlebnis. Ein Paket mit einem Geschenk aus Deutschland traf ein. Allerdings war es kein echtes Geschenk, denn Sie mussten Einfuhrzoll, Zollanmeldekosten oder Paketöffnungsgebühr bezahlen.

Das passiert, wenn der Schenkende vergaß, außen am Paket anzugeben, welchen Wert das Geschenk hat. Was natürlich für ein Geschenk eine wirklich unschöne Vorgabe vonseiten des Zolls ist, aber ändern können Sie daran nichts. Es kann auch sein, dass das Präsent die Freigrenze von 100 CHF überschritt. Dann werden Sie ebenfalls zur Kasse gebeten.

Wie Sie auch Geschenke empfangen können, die mehr als 100 Euro kosten, verraten wir Ihnen gleich. Vorher wollen wir kurz diese Frage beantworten:

Warum ist der Versand vom Ausland in die Schweiz so teuer?

Der Schweizer Zoll hat mal zusammengefasst, welche Kosten bei einer Lieferung vom Ausland in die Schweiz auf den Empfänger zukommen.

Beispiel:

Bestellung einer Ware in Deutschland im Nettowert von 150 Euro. Die deutsche Mehrwertsteuer ist bei diesem Betrag bereits abgezogen. Dazu kommen 12,50 Euro für den Versand. Das macht zusammen 162,50 Euro.

Was Kosten in CHF Warum
Sendungswert 198,25 Umrechnung von 162,50 Euro in CHF bei einem Kurs (1 Euro : 1,22 CHF)
Zollanmeldekosten der Post 17,45 legt Post fest (hier mehr Infos)
Kosten für Öffnen des Paketes durch Post 13 Absender vergass, aussen den Inhalt und dessen Wert anzugeben
Gesamtkosten 228,7 Auf diesen Wert (ohne die Rappen) berechnet der Zoll die Mehrwertsteuer von 7,7 Prozent

So kostet die Ware schließlich 245,56 CHF, also fast 50 CHF mehr, als der eigentliche Sendungswert.

Was dagegen tun?

Die Antwort ist recht einfach. Lassen Sie Ihre Bestellung und Geschenke aus Deutschland oder anderen EU-Ländern zur deutschen Lieferadresse von MyPaketshop senden. Hier holen Sie diese direkt ab und nehmen Sie mit über die Deutsch-Schweizer Grenze. Damit führen Sie die Ware persönlich aus, deshalb steigt der Zollfreibetrag auf 300 CHF. Und selbst wenn Sie über die 300 CHF kommen, zahlen Sie nur den Mehrwertsteuersatz der Schweiz auf diese Waren. Ärgerliche Gebühren wie die Zollanmeldekosten der Post oder Aufschläge fürs Öffnen eines Pakets sparen Sie auf jeden Fall.

Vorsicht bei Alkohol, Tabak und einigen Lebensmitteln

Bei Alkohol, Tabak und bestimmten Lebensmitteln gilt die Grenze von 300 CHF zwar auch, allerdings dürfen Sie hier nur bestimmte Mengen mit in die Schweiz bringen. Wird es mehr, schlägt der Zoll mit Gebühren zu.

Freigrenzen des Schweizer Zolls im Überblick

Alle Angaben gelten pro Tag und pro Person.

(Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung)


Fleisch und Wurst

Frei: 1 kg

Zollgebühr: 1 bis 10 kg 17 CHF je kg, mehr als 10 kg 23 CHF je kg

Butter und Rahm

Frei: 1 kg

Zollgebühr: 16 CHF je kg

Öle, Fette, Margarine (zum Verzerr)

Frei: 5 kg

Zollgebühr: 2 CHF je kg

Alkohol bis 18% Vol.

Mindestalter: 17 Jahre

Frei: 5 Liter

Zollgebühr: 2 CHF je Liter

Alkohol über 18% Vol.

Mindestalter: 17 Jahre

Frei: 1 Liter

Zollgebühr: 15 CHF je Liter

Zigaretten und Zigarren

Mindestalter: 17 Jahre

Frei: 250 Stück

Zollgebühr: 0,25 CHF je Stück

andere Tabakfabrikate

Mindestalter: 17 Jahre

Frei: 250 Gramm

Zollgebühr: 0,10 CHF je Gramm


Beachten Sie:

Selbst wenn Sie sich an die genannten Freimengen für Alkohol, Tabak und Lebensmittel halten, darf deren Gesamtwert nicht 300 CHF übersteigen, sonst kommt die entsprechende Mehrwertsteuer dazu.

Drei Tipps am Schluss:

  1. Nutzen Sie bei Einkäufen in Deutschland und beim Ausführen von Bestellungen die QuickZoll-App. So behalten Sie immer im Blick, ob Sie schon an der Freigrenze sind und welche eventuellen Gebühren auf Sie zukommen. Die können Sie auch gleich mit der App zahlen und müssen an der Grenze nicht zum Zoll. In unserem Beitrag „Mit dem Smartphone verzollen: So nutzen Sie die QuickZoll-App“ erfahren Sie mehr.
  2. Holen Sie sich mehr Informationen über den Zoll der Schweiz in unserem Ratgeber-Bereich. Dort werden Sie umfassend informiert und wir arbeiten kontinuierlich an neuen Themen.
  3. Wenn Sie eine Bestellung bei MyPaketshop nicht abholen können, dann lassen Sie uns Ihnen helfen. Der MyPaketshop-Verzollungsservice sendet Ihre Päcklis in die Schweiz. Einfach hier starten.