Titelbild So bringen Schweizer Firmen ihre Waren durch den Zoll

Zoll mal einfach – so bringen Schweizer Unternehmen Waren aus Deutschland in die Schweiz

Ob Handelswaren, Maschinen, Werkzeuge oder Büromaterial für Schweizer Unternehmen ist es fast immer günstiger, das alles in Deutschland zu kaufen. Allerdings schrecken viele Unternehmer*innen vor dem Import zurück. Zu teuer, zu zeitaufwendig und zu bürokratisch, denken sie. Wir zeigen Ihnen, wie es geht. Und können schon jetzt verraten: Es ist einfacher als gedacht.

Wichtig vor dem Import aus Deutschland in die Schweiz

1. EORI-Nummer beantragen

Schweizer Unternehmer*in, die Waren aus der EU importieren wollen, brauchen eine EORI-Nummer (europäische Zollnummer). Damit können sie sich innerhalb der Europäischen Union als Wirtschaftsbeteiligter identifizieren.1

Wie genau Sie an eine EORI-Nummer kommen, verrät Ihnen unser Ratgeber: EORI Nummer: Ratgeber für Schweizer Unternehmen

2. Warencodenummer in Erfahrung bringen

Alle Handelswaren, die Sie aus Deutschland in die Schweiz bringen, benötigen eine Warencodenummer bzw. den TARIC-Code. Damit kann sie der Zoll einer Warenklasse zuordnen und bestimmen, welche Zollgebühren anfallen.2

Auf www.zolltarifnummern.de sind alle Warennummern aufgelistet. Auf www.tares.ch, finden Sie die entsprechenden Tarifnummern für die Einfuhr in die Schweiz.

Sichtbarkeit der Nummer sicherstellen!

Bitte bringen Sie die Waren- bzw. Tarifnummer auf den zu importierenden Waren gut sicherbar an der Aussenseite an. Dann geht es viel schneller durch den Zoll.

3. Die richtigen Dokumente bei der Hand haben

Folgende Dokumente brauchen Sie, damit die Ein- und Ausfuhr beim Zoll klappt:

  • Handelsrechnung (vom Hersteller oder Versender der Waren)
  • Ihre Schweizer Unternehmens-Identifikations-Nummer (UID) – gut sichtbar an der Ware anbringen

Bei bestimmten Waren sind ausserdem folgende Dokumente notwendig:

  • Ursprungsnachweise, Bewilligungen/Zeugnisse, amtliche Bestätigungen oder Analyse-Zertifikate
  • Frachtdokumente wie Lieferscheine, Ladelisten, Gewichtsausweise oder Veranlagungsinstruktionen

Ausfuhr aus Deutschland

Ausfuhrzölle gibt es in der Regel nicht

Bei der Warenausfuhr fallen für Sie keine Ausfuhrzölle an. Nur wenn es sich um ein in der EU „knappes Gut“ mit höheren Weltmarkt- als EU-Preisen handelt, können Abgaben erhoben werden.3

Doch natürlich müssen Sie Ihre Waren trotzdem durch den deutschen Zoll abfertigen lassen.

Ablauf

1. Bestellen

Bestellen Sie Ihre Handelswaren, Materialien oder Maschinen in Deutschland.

2. Zu MyPaketshop liefern lassen und sparen

Lassen Sie alles zu MyPaketshop direkt an der Deutsch-Schweizer Grenze liefern. Wir nehmen Ihre Lieferung an, lagern Sie ein und benachrichtigen Sie sofort über deren Eintreffen. Damit sparen Sie Zeit, Versandkosten und Zollzuschläge, die Versandunternehmen bei Sendungen in die Schweiz erheben.

3. Bei zuständiger Zollstelle anmelden

Melden Sie nun die Fracht bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle in Deutschland an. Wenn Sie die Sendung bei MyPaketshop abholen, dann ist es das Zollamt Bad Säckingen.

4. Ausfuhrverfahren bei Warenwert über 1000 € bzw. 1000 kg Gewicht

Liegt der Warenwert über 1.000 € bzw. über einer Eigenmasse von 1000 kg, melden Sie Ihre Handelswaren spätestens 24 Stunden vorher elektronisch zur Ausfuhr an. Das geht mit einer zertifizierten ATLAS-Teilnehmer-Software oder übers Internet. Dazu klicken Sie auf diesen Link und dann links auf „ATLAS ASumA erfassen“.

Ist die Ausfuhr der Waren genehmigt, erhalten Sie die Ausfuhrbegleitdokumente (ABD).4

Mit Ihren Waren fahren Sie zur Zollstelle und legen dort das ABD vor. Damit kann der Zoll Ihre Lieferung für den Transport in die Schweiz freigeben.

5. Ausfuhrverfahren bei Kleinsendungen unter 1000 Euro Warenwert

Fahren Sie mit Ihrer Kleinsendung zum Zoll und melden Sie dort mündlich für die Ausfuhr an. Legen Sie dafür bitte die Handelsrechnung beim Zoll vor.5
Hinweis: Sie können auch Kleinsendungen vorher elektronisch zur Ausfuhr anmelden.

Zusammenfassung: Warenausfuhr aus Deutschland

  1. EORI-Nummer beantragen.
  2. Waren in Deutschland bestellen und zur deutschen Lieferadresse senden lassen.
  3. Warencodenummer und TARIC-Code ermitteln.
  4. Dokumente (Handelsrechnung, UID, Lieferscheine etc.) bereithalten.
  5. Ausfuhr elektronisch übers Internet oder ATLAS-Software anmelden.
  6. Ausfuhrbegleitdokumente erhalten.
  7. Mit Waren zur deutschen Zolldienstelle fahren, Ausfuhrbegleitdokumente vorlegen und Deutschland verlassen.

Einfuhr in die Schweiz

Die Einfuhr in die Schweiz ist dann schnell vollzogen.

Sie brauchen:

Eine Zollkundenverwaltung–UID, um Ihre Handelswaren, Maschinen oder Materialien elektronisch dem Zoll anzumelden.

Damit sie die Zollkundenverwaltung–UID erhalten, müssen Sie sich einmalig registrieren.6 Halten Sie dafür Ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) bereit und tragen Sie sie auf dieser Webseite der Schweizer Zollverwaltung ein.

Um Waren zu importieren, müssen Sie nur:

  1. Auf dieser Internetseite der schweizerischen Eidgenossenschaft Ihre Importzollanmeldung erstellen.
  2. Die Dokumente, die Sie auch für die Ausfuhr aus Deutschland benötigten bereithalten.
  3. Mit Ihren Waren zur Zollstelle Rheinfelden-Autobahn, Nebenzollstelle Stein/Bad Säckingen, Fricktalstr. 2, 4332 Stein (Argau) fahren und diese dort abfertigen lassen.

Gebühren und Zollkosten

Anhand der Tarifnummern Ihre Waren wird der Einfuhrzoll berechnet. Ausserdem kommt die schweizerische Mehrwertsteuer dazu und es können Gebühren wie etwa Tabaksteuer, Biersteuer, Mineralölsteuer und so weiter anfallen.7

Die Zollkosten müssen Sie in bar vor Ort bezahlen, ausgenommen Sie nehmen am zentralisierten Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung teil (hier anmelden). In diesem Fall können Sie die Gebühren auch bargeldlos zahlen.8

Mehr Informationen zu Tarifnummern, Zollsätzen und Gebühren

Alle Tarifnummern sowie die aktuellen Zollsätze und weitere Informationen finden Sie auf www.tares.ch.

Zusammenfassung Import in die Schweiz

  1. Zollkundenverwaltung–UID beantragen
  2. Importzollanmeldung elektronisch beim Schweizer Zoll einreichen
  3. alle Dokumente bereithalten
  4. mit den Waren zur zuständigen Zollstelle (Nebenzollstelle Stein/Bad Säckingen, Fricktalstr. 2, 4332 Stein) fahren und abfertigen lassen
  5. Zollgebühren in bar entrichten, ausser Sie nehmen am zentralisierten Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung teil, dann können Sie die Gebühren auch bargeldlos zahlen

Selbst Waren aus Deutschland in die Schweiz bringen

Sie sehen, es ist gar nicht so kompliziert selbst Materialien, Handelswaren oder Maschinen für Ihr Unternehmen aus Deutschland in die Schweiz zu bringen.

Das Gute daran: Wenn Sie selbst importieren, dann sparen Sie sich das Geld, was Sie sonst Logistik- oder Versandunternehmen zahlen würden.

Lassen Sie Ihre Waren zu MyPaketshop (direkt an der Grenze) liefern, dann profitieren Sie gleich dreifach:

  1. Die Preise sind in Deutschland günstiger als in der Schweiz.
  2. Die Versandkosten sind sehr gering, da die eigentliche Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt.
  3. Es fallen keine Gebühren für Transport- oder Zolldienstleister an.

Melden Sie Ihr Unternehmen sofort für eine deutsche Lieferadresse an. Sie können uns risikolos testen, denn die erste Paketannahme (bis Sendungsgröße L) ist kostenfrei.

Ein weiterer Vorteil der Lieferadresse von MyPaketshop ist: Wir können die Verzollung für Sie übernehmen. Wir kümmern uns dann um alle Formalitäten und sorgen für den Transport zu Ihnen in die Schweiz. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, dann besuchen Sie unsere Verzollungswebseite: mypaketshop-verzollung.com


Vorschau

Schwarz und heiss wird es am 01. Oktober 2019 hier im Blog. Wir verraten anlässlich des „Tag des Kaffees“ alles über Zubereitung, Mahlgrad und beste Bohnen. Außerdem empfehlen wir ein paar richtig gute Röstereien.


Unsere Quellen:

1 https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Verwendung-der-EORI-Nummer/verwendung-der-eori-nummer_node.html (abgerufen am 26.09.19)

2 https://www.ecommerce-nation.de/sie-wissen-nicht-was-ein-taric-code-ist-alles-was-sie-uber-diesen-tarifcode-wissen-mussen/ (abgerufen am 26.09.19)

3 https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Ausfuhr-in-einen-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Grundsaetzliches/grundsaetzliches_node.html (abgerufen am 26.09.19)

4 https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Ausfuhr-in-einen-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Endgueltige-Ausfuhr/endgueltige-ausfuhr_node.html (abgerufen am 27.09.19)

5 https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollverfahren/Ausfuhrverfahren/Warenausfuhr-einstufiges-Verfahren/warenausfuhr-einstufiges-verfahren.html (abgerufen am 27.09.19)

6 https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/zollanmeldung/anmeldung-firmen/zollkundenverwaltung-uid.html (abgerufen am 27.09.19)

7 https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-firmen/waren-anmelden/einfuhr-in-die-schweiz/warenanmeldung.html (abgerufen am 27.09.19)

8 Ebd.