Geoblocking verboten – sinkt jetzt die Hochpreisinsel Schweiz?

Schweizer*innen zahlen 23 Prozent mehr als in Deutschland, wenn sie in ihrer Heimat einkaufen. Mit dem Verbot von Geoblocking könnte sich das ändern.


Inhalt:


Geoblocking kurz erläutert

Was ist Geoblocking?

Beim Geoblocking erhalten Internetnutzende keinen Zugriff auf bestimmte Online-Inhalte außerhalb ihres Landes.

Beim Online-Shopping in der Schweiz wird Geoblocking genutzt, um Schweizer*innen von einem ausländischen Online-Shop auf den schweizerischen Ableger des Online-Shops zu bringen. Gibt Frau Schweizer also die Adresse: „www.xyz-shopping.de“ ein, wird sie automatisch auf „www.xyz-shopping.ch“ geleitet. Dort muss sie höhere Preise als im deutschen Online-Shop zahlen.

Warum wird es gemacht?

In der Regel sind die Preise im Ausland günstiger als in der Schweiz. So zahlen Schweizer*innen in ihrer Heimat 20 Prozent mehr für Bekleidung als in Deutschland.1

Internationale Anbieter eröffnen deshalb gern Ableger ihrer Online-Shops nur für die Schweiz. Hier verlangen sie deutlich höhere Preise als im Ausland. So lässt sich einfach mehr Gewinn erwirtschaften, da Schweizer*innen die hohen Preise ihrer Heimat gewöhnt sind und eher bereit sind, diese auch beim Internetkauf zu zahlen.

Das Geoblocking soll also verhindern, dass Schweizer*innen im günstigeren Ausland bestellen bzw. Preise vergleichen können.

Was machen Online-Kaufende bisher dagegen?

Aktuell lässt sich Geoblocking nur mit technischen Tricks verhindern. Diese erfahren Sie in unserem Beitrag: Geoblocking: So erreichen Sie trotzdem ausländische Shops und Internetseiten

Doch jetzt ändert der schweizerische Gesetzgeber etwas.

Ab 2022 kein Geoblocking mehr für Schweizer Online-Käuferinnen und Käufer

Ab 2022 wird nun das private Geoblocking verboten sein. Privat heißt es, weil es sich nicht auf staatlich veranlasstes Geoblocking bezieht, wie etwa beim Glücksspiel.

Jedenfalls dürfen Online-Shops ab 2022 nicht mehr Kund*innen auf die teureren schweizerischen Shops weiterleiten. Auch darf der Zugang zum ausländischen Shop nicht blockiert werden.

Das Geoblocking-Verbot schließt aber nicht Streaming-Plattformen wie etwa Netflix ein. Hier ist Geoblocking weiterhin erlaubt, da ja internationale Verbreitungs- und Aufführungsrechte beachtet werden müssen.2 Auch Dienstleistungen im Finanzbereich oder im öffentlichen Verkehr sowie Dienstleistungen nicht-wirtschaftlicher Art von allgemeinem Interesse sind vom Verbot ausgenommen.3

Müssen ab 2022 alle Online Shops in die Schweiz liefern?

Nein, das Verbot des Geoblockings bedeutet nicht, dass der ausländische Shop in die Schweiz liefern muss. Aber Sie können natürlich jeder Zeit MyPaketshop als Ihre deutsche Lieferadresse nutzen. Die erste Bestellannahme ist für Neukund*innen sogar gratis.

Wer kontrolliert das Geoblocking-Verbot?

Die Zivilgerichte werden sich um Verstöße gegen das Verbot kümmern. Wenn als Konsument*innen auf einen Shop stoßen, der auch 2022 noch umleitet, können sie gerichtliche Schritte gegen diesen Online-Shop einleiten.4

Werden die schweizerischen Online-Shop-Preise fallen?

Sicher werden die Shops weiterhin versuchen, auf ihren schweizerischen Ablegern höhere Preise zu verlangen. Doch da jetzt die Kund*innen ohne Probleme vergleichen können, werden die Anbieter ihre Preise wohl mittelfristig senken.

Fazit

Ab nächstem Jahr können Sie noch bequemer im Ausland bestellen. Die Shops dürfen Sie nicht mehr von einer Bestellung ausschließen, nur weil Sie in der Schweiz wohnen. Allerdings müssen die Online-Händlerinnen nicht in die Schweiz liefern. Dieses Problem umgehen Sie einfach mit einer deutschen Lieferadresse bei MyPaketshop. Registrieren Sie sich jetzt!


Und nächste Woche im Blog:

Werden wir uns ergänzend zum heutigen Blogbeitrag intensiver mit den Preisunterschieden Deutschland Schweiz befassen. Wir haben einiges an Daten gesammelt und eine interessante Studie gefunden. Bis nächsten Freitag.


Quellen:

  1. vgl. “Grosser Schaden für Volkswirtschaft. Fachhochschule Nordwestschweiz präsentiert Studie zur Hochpreisinsel” vom 25.02.2020, https://www.fair-preis-initiative.ch/2020/02/25/grosser-schaden-f%C3%BCr-schweizer-volkswirtschaft/, Abruf am 15.10.21
  2. vgl. “Darum könntest du ab 2022 deutlich günstiger online shoppen” vom 11.10.21, https://www.20min.ch/story/darum-koenntest-du-ab-2022-deutlich-guenstiger-online-shoppen-701325393015, Abruf am 15.10.21
  3. vgl. “Ein weiterer Schritt im Kampf gegen die „Hochpreisinsel Schweiz“ – Mit dem Verbot von Geoblocking und der Ausweitung des Missbrauchsverbots” vom 06.07.21, https://haerting.de/wissen/ein-weiterer-schritt-im-kampf-gegen-die-hochpreisinsel-schweiz-mit-dem-verbot-von-geoblocking-und-der-ausweitung-des-missbrauchsverbots/, Abruf am 15.10.21
  4. vgl. “Geoblocking wird in der Schweiz verboten: neue wettbewerbsrechtliche Risiken und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen” vom April 2021, https://www.mme.ch/de/magazin/geoblocking_wird_in_der_schweiz_verboten_neue_wettbewerbsrechtliche_risiken_und_rechtsunsicherheite/, Abruf am 15.10.21