Direktversand in die Schweiz wird teurer – Bestellung zu MyPaketshop lohnt sich dann noch mehr

Wer in der Schweiz wohnt und Waren zu sich bestellt, wird demnächst mehr für die Lieferung zahlen müssen. Wer zu MyPaketshop bestellt, muss keine Preiserhöhung befürchten.


Inhalt:


Es ist bekannt, wer in Deutschland oder anderen EU-Staaten bestellt, wird ordentlich zur Kasse gebeten, wenn die Lieferung direkt in die Schweiz geht. Zudem liefern die meisten Online-Shops gar nicht in die Schweiz. Doch jetzt wird es noch teurer.

Warum werden Auslandsbestellungen in die Schweiz teurer?

So ist es bisher

Wer bei ausländischen Internethändlern bestellt, bekommt Waren bis zu einem Wert von 65 CHF (inkl. Versandkosten) mehrwertsteuerfrei. Handelt es sich bei der Bestellung um Bücher oder Lebensmittel, also Produkte mit ermäßigten schweizerischen Mehrwert-Steuersatz, liegt die Freigrenze sogar bei bis zu 200 CHF.

Grund: Der Zoll erhebt die Mehrwertsteuer nicht, wenn sie geringer als 5 CHF ausfällt.

Ausländische Shops werden begünstigt

Nun sei das eine steuerliche Begünstigung von ausländischen Online-Händlern, beklagten sich Schweizer Internet-Shops. Diese müssen immerhin ab dem ersten Rappen Warenwert die Mehrwertsteuer entrichten.

Reaktion des Bundesrates

Um die genannte Ungerechtigkeit zu beseitigen, veranlasste die schweizerische Regierung schon 2019 eine Reform. Danach mussten Online-Shops, die mehr als 100.000 Franken Umsatz in der Schweiz erzielen, ihre Waren versteuern. (Hier mehr Infos dazu.)

Doch die Realität sah so aus, dass die ausländischen Shops, sich einfach nicht als in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig registrierten.1

Kurz: Die Reform brachte nur eine minimale Verbesserung.

Mehrwertsteuer-Freigrenze für ausländische Bestellungen fällt

Am Freitag den 24. September 2021 hat der Bundesrat die bestehende Regelung verschärft.2 Die Mehrwertsteuer soll jetzt bei jedem Warenwert entrichtet werden.

Was bedeutet das für Personen, die in die Schweiz bestellen?

Wer gern bei Wish, ebay und Co. niedrigpreisige Produkte zu seiner schweizerischen Adresse bestellte, wird jetzt mehr zahlen müssen. Es werden die üblichen Mehrwertsteuersätze der Schweiz also 7,7 Prozent und 2,5 Prozent (ermäßigter Satz) angewandt.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Das Parlament muss jetzt der Steuerreform noch zustimmen, dass diese dann umgesetzt werden kann.1 Die Zustimmung scheint aber sicher.3

Wie werden sich die ausländischen Shops verhalten?

Die großen Anbieter werden sicher die Regelung umsetzen. Kleinere Shops werden wohl aber ihre Sendungen in die Schweiz einstellen oder nationale Vertriebspartner/Handelsplattformen suchen.4

Wichtig: Senden Shops weiterhin Waren in die Schweiz ohne die Mehrwertsteuer zu entrichten, werden die Waren vom Zoll vernichtet.2

Die neue Regelung betrifft NICHT die Kund*innen von MyPaketshop!!!

Denn Ihre Bestellungen an MyPaketshop werden ja nicht in die Schweiz geliefert, sondern an Ihre Deutsche Lieferadresse in der Grenzstadt Bad Säckingen. Da Sie persönlich die Bestellung in die Schweiz einführen, gelten höhere Steuerfreigrenzen. Das hat nichts mit dem Versand in die Schweiz zu tun.

Unsere Kundinnen und Kunden können also auch nach der Gesetzesänderung sehr günstig zu uns bestellen und von den vielen weiteren MyPaketshop-Vorteilen profitieren.

Registrieren Sie sich am besten sofort bei MyPaketshop, damit Bestellen in Deutschland und EU für Sie günstig bleibt.


Und nächste Woche im Blog

Am nächsten Freitag sehen wir uns endlich die Sache mit den Schäden am Paket an. Die Frage „Was tun bei Versandschaden?“ wollten wir ja schon vor zwei Wochen beantworten, aber wir finden, dass das heutige Thema wichtiger ist.


Quellen:

  1. vgl. „Fällige Mehrwertsteuer: Bundesrat sagt Amazon und Co. den Kampf an von Reto Wattenhofer, vom 24.09.21, https://www.luzernerzeitung.ch/news-service/inland-schweiz/versandhandel-faellige-mehrwertsteuer-bundesrat-sagt-amazon-und-co-den-kampf-an-ld.2192054, Abruf am 25.09.21
  2. vgl. „Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes“ vom 24.09.21, https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/68441.pdf, Abruf am 25.09.21
  3. vgl. “Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in ei-ner digitalisierten und globalisierten Wirt- schaft) und der Mehrwertsteuerverordnung”, vom 09.09.21, https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/68311.pdf, Abruf am 25.09.21
  4. vgl. “Darum kostet deine Bestellung bei Ebay, Wish und Amazon wohl bald mehr” von Barbara Scherer, vom 25.09.21, https://www.20min.ch/story/darum-kostet-deine-bestellung-bei-ebay-wish-und-amazon-wohl-bald-mehr-405062773778, Abruf am 25.09.21