Zoll-Tipp: Schweizer PKW in der EU nutzen kann teuer werden

Der Fahrer eines PKWs aus der Schweiz musste nach einer Routinekontrolle des Hauptzollamts Münster 8300 Euro zahlen. Was war passiert?


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Routinekontrolle wird teuer

Es war bei einer Routinekontrolle auf der Bundesautobahn 30 in Höhe der Ausfahrt Hörstel. Das Hauptzollamt Münster kontrollierte ein Auto aus der Schweiz. Der Fahrer des Wagens hatte seinen Wohnsitz allerdings in der EU. Das Auto war allerdings in der Schweiz gemeldet.

Der Fahrer des Kfz erklärte, er habe den Wagen von einem Freund in der Schweiz geliehen. Vor drei Monaten sei er damit über die Grenze in die Europäische Union gefahren. 

Zollanmeldung vergessen

Als der Mann den Wagen über die Grenze gefahren hatte, vergaß er diesen beim Zoll anzumelden. Deshalb schätzten die Zöllner*innen den Wert des Fahrzeugs. Sie kamen dabei auf 27.000 Euro. Die Einfuhrabgaben wurden damit auf 2.700 Euro festgelegt. Dazu kam die Einfuhrumsatzsteuer von 5.643 Euro. Das Auto wurde übrigens eingezogen, da der Fahrer die Summe nicht sofort begleichen konnte. Außerdem wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eröffnet. Das ist in diesem Fall mit einer weiteren Geldstrafe verbunden.

Ein in einem Nicht-EU-Land gemeldetes Auto in der EU nutzen? Dafür braucht es fast immer eine Zollanmeldung. (bild: pixabay.com)

Das steckt hinter der Strafe

Nutzt eine in der EU gemeldete Person einen Wagen, der in der Schweiz (Nicht-EU) zugelassen wurde, muss sie diesen beim Zoll anmelden, sobald sie damit über die Grenze kommt. Dabei müssen die entsprechenden Einfuhrabgaben gezahlt werden. 

Es gibt aber Ausnahmen

  1. Wird ein Mietwagen aus der Schweiz für maximal 8 Tage in Deutschland oder der EU genutzt, entfallen die Einfuhrabgaben.
  2. Firmenfahrzeuge, die für dienstliche Zwecke oder die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz genutzt werden (steht im Arbeitsvertrag), sind ebenfalls ausgenommen.
  3. Fahren Sie das Fahrzeug auf Weisung des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin, fallen ebenfalls keine Einfuhrabgaben an, solange sich der/die Fahrzeughalter*in in der EU aufhält.

Das müssen Schweizer*innen in der EU beachten

Wohnen Sie in der Schweiz und nutzen Ihr in der Schweiz zugelassenes Kfz in der EU, geht das in Ordnung. Für maximal 6 Monate können Sie es hier nutzen, ohne Einfuhrabgaben zahlen zu müssen. 

Sind Sie Pendler, studieren Sie in der EU oder fahren Sie in dienstlichem Auftrag in die EU, dann entfällt die Einfuhrabgabe ebenfalls.


Quelle

Zoll: „Zoll ermittelt Steuerhinterziehung bei Routinekontrolle“, 21.1.22, https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2022/z88_steuerhinterziehung_ms.html, Abruf am 26.1.22