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Bestellungen aus China – wie MyPaketshop Ihnen helfen kann

Wer in China bestellt, macht oft echte Schnäppchen. Allerdings kann MyPaketshop Bestellungen aus China unmöglich für Sie verzollen. Was wir aber tun können und weshalb alles darüber hinaus nicht möglich ist, verraten wir Ihnen heute.

Das macht MyPaketshop

MyPaketshop nimmt für Sie Lieferungen aus Deutschland und der EU an und lagert sie sicher ein, bis Sie Ihre Sendungen abholen. Dabei spielt es praktisch keine Rolle, wie groß Ihre Lieferung ist – selbst PKWs sind bei uns sicher verwahrt. Auch Serviceleistungen wie etwa die Annahme von Nachnahmen machen wir möglich. (Was das mit eventuell anfallenden Zollgebühren und der Einfuhrumsatzsteuer zu tun hat, erklären wir weiter unten).

Des Weiteren informieren wir Sie, wenn Ihre Sendung bei uns eintrifft. Von den praktischen Funktionen, die unser Online-Kundenkonto Ihnen bietet, wollen wir hier gar nicht erst anfangen.

Für all das laufen diverse Logistik-Prozesse im Hintergrund ab, von denen Sie meist nichts mitbekommen, aber immerhin 10 Leute beschäftigen.

Und dann haben wir noch unseren Blog, unsere Zollfrei-News sowie unseren Ratgeber. Hier informieren wir Sie regelmäßig über Verzollung, Online-Shopping oder unser Unternehmen. Es gibt sogar kleine Reportagen, wie unser Besuch in einem Amazon-Logistikzentrum.

Sie sehen MyPaketshop ist stets bemüht, wenn es darum geht, seinen Kundinnen und Kunden das Beste zu bieten: sei es an Informationen oder Dienstleistungen.

Bestellen in China, weil es preiswert ist

Nun bestellen einige unserer Kunden in China und lassen die Waren zu uns liefern. Das ist natürlich eine interessante Alternative zum Shopping in Deutschland, da die Produkte in der Volksrepublik meist wesentlich billiger sind als in Europa. Jedoch landen diese Sendungen oft beim Zoll. Dann müssen dafür Zollgebühren sowie Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden und ggf. weitere Formalitäten beachtet.

Das kommt bei China-Bestellungen auf Sie zu

1. Zoll und Steuern

Beim Import aus einem Nicht-EU-Land wie China nach Deutschland müssen Einfuhrumsatzsteuern sowie Zollgebühren bezahlt werden.

Zollgebühren

Zollgebühren fallen ab einem Warenwert (inkl. Versandkosten) von 150 Euro an. Wie hoch der Zoll ist, hängt von der Art der Ware ab.1

Beispiel:

Für Schuhe mit einem Oberteil aus Leder fallen 8 Prozent Einfuhrzoll an. Haben die Schuhe ein anderes Oberteil als aus Leder, dann sind es 16,8 bis 17 Prozent.2

Sie sehen bereits an diesem kleinen Beispiel: die Zollgebühren sind sehr komplex gestaltet. Der Zoll nimmt sich außerdem die Freiheit heraus, eine Ware in eine andere Kategorie einzuordnen als es etwa der Händler macht. Sie können demnach nie davon ausgehen, dass der Händler Ihnen die genauen Zollkosten im Voraus mitteilen kann. Es ist immer nur ein Näherungswert.

Hier finden Sie eine Tabelle mit Beispielen für Warenarten und deren Einfuhrabgabensätze bei Einfuhr in die EU.

Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer müssen Sie ab einem Warenwert (inkl. Versand) von 22 Euro zahlen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Alkohol, Tabak und Parfüm.3 Hier gelten Steuersätze für das Volumen bzw. das Gewicht.

Da der deutsche Zoll den Aufwand für das Erheben der Einfuhrsteuer gering halten will, wird sie erst ab einem tatsächlichen Warenwert von 26,30 Euro berechnet. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 Prozent. Ausgenommen davon sind Waren, für die in Deutschland die ermäßigte Umsatzsteuer gilt. Diese Produkte werden mit 7 Prozent Einfuhrsteuer belegt.

Eine Übersicht mit allen ermäßigten Steuersetzen finden Sie auf www.gesetze-im-internet.de

Wichtig: Einige China-Shops versenden ihre Waren als Geschenk, da Privatsendungen bis 45 Euro steuerfrei sind. Das hindert den Zoll aber nicht daran, nachzusehen, ob es wirklich eine Privatsendung ist. Stellt er fest, dass es kein Geschenk ist, dann fallen die üblichen Zollgebühren an.

2. EORI-Nummer

EORI-Nummern sind notwendig, um Waren im gewerblichen Maßstab nach Europa zu importieren. Wenn Sie also Waren aus China mehr als 10 Mal im Jahr beim Zoll deklarieren, fallen Sie darunter.4 Auch der Warenwert bzw. die Menge der bestellten Waren spielt dabei eine Rolle, ob Sie als gewerblicher Importeur gewertet werden. So sieht es jedenfalls der deutsche Zoll.

ABER Unternehmen wie DHL oder FedEx und UPS wollen eine EORI-Nummer schon bei der allerersten Bestellung sehen.

Mit der EORI-Nummer können die Transportunternehmen bzw. Sie selbst Ihre Waren beim Zoll anmelden. Der kann dann die Sendung automatisiert bearbeiten. Ohne diese Nummer kommen Sie nicht an Ihr China-Paket.

Hier erhalten Sie Ihre EORI-Nummer.

Mehr zum Thema EORI-Nummer haben wir in diesem Blogbeitrag für Sie zusammengetragen: China- oder USA-Import? 🛬 EORI Nummer können wir leider nicht bieten

Nur dann kann MyPaketshop bei zu verzollenden Sendungen weiterhelfen

Bestellen Sie etwas in China und landet die Sendung beim Zoll, dann passiert Folgendes:

Fall a)
Sie haben dem Händler Ihre Kontaktdaten mitgeteilt und der Händler gibt Ihre Kontaktdaten für den Zoll ersichtlich an, dann kann der Zoll Sie benachrichtigen. Entweder schickt nun das Transportunternehmen Ihnen eine Mail und teilt Ihnen mit, dass eine Sendung für Sie beim Zoll ist oder der deutsche Zoll sendet einen Brief.
In der Mail bzw. dem Brief wird er Ihnen mitgeteilt, was die Lieferung kosten wird. Um die Ware abzuholen, müssen Sie die Rechnung der Bestellung, Ihren Pass und alle vom Zoll geforderten Dokumente mitbringen.
Alternativ können Sie mit der Zollabfertigung das Transportunternehmen beauftragen. Wie das genau funktioniert teilt es Ihnen mit. Alle anfallenden Kosten (Zoll, Steuer, Gebühren) begleichen Sie dann per Nachnahme.

Fall b)
Kennt der Zoll Ihre Kontaktdaten nicht, weil der Händler oder Sie diese nicht angegeben haben, dann informiert er Ihre Lieferadresse. Wir teilen Ihen dann mit, dass ein Paket für Sie beim Deutschen Zoll hängt.
Sie können dann wie im Fall a verfahren.

Screenshot Mail DHL
So sieht eine typische Mail aus, die MyPaketshop bekommt, wenn der genaue Empfänger der Sendung nicht bekannt ist. DHL muss dann zuerst uns kontaktieren, damit wir Sie informieren können. Das verzögert natürlich die Bearbeitung Ihrer China-Sendung. (Bild: Screenshot Mail DHL)

Fall c)
Haben Sie die Post, DHL oder ein anderes Transportunternehmen mit der Verzollung beauftragt, dann kommt Ihr Paket direkt bei MyPaketshop an. Das Transportunternehmen will dann die Zollgebühren uns vorab oder nachträglich in Rechnung stellen.

MyPaketshop kann für Sie Folgendes übernehmen:

Haben Sie mit dem Transportunternehmen die Zollabfertigung vereinbart, dann können Sie die Sendung zu uns liefern lassen.
Geben Sie uns dazu vorher Bescheid. Den fälligen Nachnahmebetrag (Zollgebühren, Steuern, Gebühren) müssen Sie bei uns vor dem Eintreffen der Lieferung in bar hinterlegen. Wir behandeln dann Ihre Sendung wie eine Nachnahme. Die Gebühren für diesen Service finden Sie hier.

MyPaketshop kann nicht:

Für Sie die Verzollung vornehmen oder gar die Sendung beim Zoll abholen. Uns fehlen die notwendigen Zoll-Formulare, Ihr Pass, die Rechnung und die Vertretungsvollmacht, da wir keine Zollagentur sind. Außerdem ist es uns nicht möglich, Mitarbeiter abzustellen, die beim Zollamt Ihre Lieferung abholen.

Unser Tipp für Sie

Haben Sie Freunde oder Bekannte mit Wohnsitz in Deutschland? Dann kann die Einfuhr von Importwaren auf diese erfolgen. Trotzdem können Sie als Lieferadresse Ihre MyPaketshop-Adresse angeben.

Sie sehen: Was wir tun können, machen wir möglich

Sendungen, die beim Zoll landen, sind außerhalb unserer Reichweite. Aber Sie können mit dem beauftragten Versandunternehmen eine Vereinbarung treffen, dass es Ihre Sendung wie eine Nachnahme zu uns bringt. Informieren Sie uns deshalb vorher über deren Eintreffen und hinterlegen Sie den Geldbetrag in bar bei uns. So haben wir die Möglichkeit, Ihnen bei China-Bestellungen unter die Arme zu greifen.

Sie wollen einmal im Monat mit den neusten Tipps und Tricks zu Shopping, Zoll und Versand versorgt werden? Dann abonnieren Sie unsere Zollfrei-News.

Quellen:

1 https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html#doc289538bodyText3 (abgerufen am 12.11.19)

2 https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/beispiele_zollsaetze.html?nn=289528&faqCalledDoc=289528 (abgerufen am 12.11.19)

3 https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html#doc289538bodyText3 (abgerufen am 12.11.19)

4 https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Verwendung-der-EORI-Nummer/verwendung-der-eori-nummer_node.html (abgerufen am 12.11.19)