Überlagerungsgebühren 🖥️ Was, Wie, Wer, Wann, Warum?

Was sind Überlagerungsgebühren? Seit wann erheben wir diese? Von wem erheben wir sie und warum? Und wie diese Gebühren alle Kund*innen vor Preiserhöhungen schützen. Wir erklären es.


Inhalt:


Was sind Überlagerungsgebühren?

In der MyPaketshopgebühr, die Sie für Ihre Sendung zahlen, ist immer eine grosszügige Lagerdauer enthalten. So haben Sie 30 Tage Zeit Briefe, Päckchen und Pakete bis Grösse L bei uns abzuholen. Handelt es sich um sehr grosse Sendungen wie Fernseher, Fahrräder oder Waschmaschinen, dann sind es glatte 14 Tage. Wird es noch grösser, wie etwa ein Sofa dann liegt die Inklusiv-Lagerdauer bei 7 Tagen. Und bei Lieferungen wie Zementmischer oder PKWs vereinbaren wir individuelle Lösungen.

Alle Gebühren im Detail finden Sie auf unserer "[Preise](https://www.mypaketshop.com/unsere-preise/)"-Seite.
Alle Gebühren im Detail finden Sie auf unserer „Preise„-Seite.

Überlagerungsgebühren werden dann fällig, wenn die Inklusiv-Lagerdauer überschritten wird.

Seit wann gibt es Überlagerungsgebühren?

MyPaketshop wurde 2012 eröffnet und seit dem gibt des auch die Gebühren für das Überziehen der Lagerdauer. Um unsere Kund*innen möglichst fair und transparent über die Überlagerungsgebühren zu informieren, senden wir seit 2013 bei jeder Sendungsbenachrichtigung auch eine Aufstellung darüber mit.

Unter unseren Lagerfristen stehen in jeder “Ihre Bestellung ist eingetroffen”-Mail unsere “Lagergebühren bei Überziehung”.

Warum wir heute über Überlagerungsgebühren schreiben

Wir informierten über die Grenzöffnung auf allen Kanälen

Seit dem 13. Mai ist die Grenze für Tages- und Einkaufstouristen offen. Unsere Kund*innen können also seit knapp zwei Monaten ohne Impfung, ohne Quarantäne und ohne Test einreisen.

Wir informierten über die offene Grenze im Newsticker und auf der Startseite unserer Homepage. Auch versendeten wir zwei Sondernewsletter am 13. und 14. Mai an alle Kund*innen. In unseren regulären Zollfreinews verwiesen wir ebenfalls auf die Grenzöffnung. Zudem aktualisierten wir zum 13. Mai die Ansagen unserer Hotline entsprechend. Darüber hinaus posteten wir die Grenzöffnung auf unserer Facebook-Seite sowie Instagram.

Und natürlich wurde über die offenen Grenzen in den schweizerischen und den deutschen Medien der Grenzregionen berichtet.

Es gab keine Überlagerungsgebühren während der Grenzschliessung

In unseren Informationen verwiesen wir auf unsere Überlagerungsgebühren. Die erhoben wir erst wieder ab dem 1. Juni. Wir verzichteten auf sie während der Grenzschliessung und räumten nach der Öffnung unseren Kund*innen mehr als zwei Wochen Zeit ein, um Pakete und Päckchen abzuholen.

Verbale Angriffe auf unsere Mitarbeitern*innen

Leider stellen wir nach der Grenzöffnung fest, dass wir zahlreiche Sendungen im Lager haben, deren Inklusiv-Lagerdauer weit überschritten ist.

Es gibt leider Kund*innen, die uns sozusagen als Lager nutzen. Andere kommen jetzt im Juli und behaupten, erst nun wieder ohne Einschränkungen einreisen zu dürfen. Sie wollen ihre Pakete vom März oder April abholen und wundern sich über die zusätzlichen Gebühren für die Verlängerung der Lagerdauer.

Mit unseren Mitarbeiter/*innen an der Paketausgabe diskutieren dann diese Kund/*innen und beschimpfen uns sogar. Dabei sind die Gebühren seit Jahren Bestandteil von MyPaketshop und die Grenze lange genug offen, um nach Corona seinen Pakete abgeholt zu haben. Zumal wir die Gebühren für die Überlagerung erst nach über einen halben Monat nach Grenzöffnung wieder erhoben haben.

Ab wann zahle ich Überlagerungsgebühren?

Sie zahlen diese Gebühr ab dem ersten Tag nach Verstreichen der inklusiven Lagerdauer. Hat ein Paket eine Inklusiv-Lagerdauer von 30 Tagen, erheben wir ab dem 31. Tag Überlagerungsgebühren. Sie werden pro überzogenem Tag erhoben.

Beispiel Überlagerungsgebühr Paket (Grösse S)

Ein Paket kam am 1. Juni bei MyPaketshop an und wurde am 3. Juli abgeholt. Das bedeutet, die Inklusiv-Lagerdauer wurde 3 Tage überzogen. Es fällt dadurch eine zusätzliche Gebühr von 50 Cent pro Tag an. Also kostet das S-Paket: 3,40 Euro (MyPaketshopgebühr) + 1,50 Euro (Überlagerungsgebühren) = 4,90 Euro.

Wie hoch sind die Überlagerungsgebühren?

Pro Tag, der über die Inklusiv-Lagerdauer hinausgeht, erheben wir folgenden Gebühren:

  • Brief, Versandtasche: 0,5 € pro Tag
  • Paket S, M, L: 0,5 € pro Tag
  • Paket XL, XXL: 1 € pro Tag
  • Gurtmass G1, G2: 2 € pro Tag
  • Palette P1, P2, P3: 5 € pro Tag

Warum erheben wir Gebühren bei Überziehung der inkl. Lagerdauer?

MyPaketshop hat ein sehr grosses Lager, sodass wir selbst grosse Bestellungen wie Möbel und Ähnliches problemlos einlagern können. Doch bei täglich bis zu 1000 Sendungen, die uns erreichen, stösst selbst das beste Lager irgendwann an seine Grenzen.

Nun holen die meisten unserer Kund*innen ihr Pakete innerhalb von 2 bis 3 Tagen ab. Doch einige wenige lassen ihre Bestellungen wirklich lange bei uns. Würden wir da keine Überlagerungsgebühr erheben, würden diese Bestellungen wohl ewig bei uns lagern.

Dauerlagersendungen blockieren Platz und treiben Kosten in die Höhe

Solchen Dauerlagersendungen blockieren den Platz in unserem Lager. Doch genau dieser Platz kostet uns Geld (Miete, Versicherungen, Strom etc.). Wenn wir den Platz nicht effektiv nutzen können, müssen wir das ausgleichen und dann würde es für alle Kund*innen teurer werden. Das wollen wir auf jeden Fall vermeiden.

Überlagerungsgebühren gleichen finanziellen Mehraufwand aus

Aus den genannten Gründen erheben wir für Pakete, die zu lange bei uns lagern, extra Gebühren. Sie gleichen den durch die zu lange Lagerdauer entstehenden finanziellen Verlust aus. Das schützt unser Geschäftsmodell und alle fristgerecht abholenden Kund*innen vor einer Gebührenerhöhung.

Unsere Überlagerungsgebühren sind aus drei Gründen notwendig:

  1. Sie schützen unser Geschäftsmodell.
  2. Wir vermeiden Gebührenerhöhungen für unsere Kund*innen.
  3. MyPakethop wird nicht als Lager zweckentfremdet.

Wer muss Überlagerungsgebühren zahlen?

Alle Kund*innen, welche die in unseren Gebühren enthaltene Lagerdauer überziehen, zahlen die Überlagerungsgebühr.

Kann MyPaketshop keine Ausnahme machen?

Natürlich kann es Fälle geben, in denen die Überlagerungsgebühr unangemessen wäre. Beispielsweise als aufgrund von Corona die Grenzen faktisch geschlossen wurden. Hier verzichteten wir ganz im Sinne unserer Kund*innen auf diese Gebühren – egal seit wann das Paket bei uns lagerte.

Wenn Sie nicht können, dann hilft eine Vollmacht

Falls Sie es mal nicht schaffen sollten, Ihr Paket innerhalb der inklusiven Lagerdauer abzuholen, dann können Sie Bekannte oder Verwandte bevollmächtigen. Wie das geht, erfahren Sie hier: Vollmachten erstellen und verwalten

Ausnahmen von der Gebühr nur nach vorheriger Absprache

Falls es bei Ihnen wider Erwarten nicht mit der Abholung klappen sollte. Etwa liefert das Möbelhaus später als versprochen, Sie sind aber zum Lieferzeitpunkt im Urlaub. In so einem oder ähnlichen Fall kontaktieren Sie uns rechtzeitig. Zusammen finden wir sicher eine Lösung.

An der Kundentheke vor Ort werden die Gebühren immer erhoben, dort hilft keine Diskussion.

Merke!

Ausnahmen von der Überlagerungsgebühr können ausschliesslich vorab per Mail geklärt werden.


Und nächste Woche bei MyPaketshop

In der nächsten Woche zeigt unsere bebilderte Anleitung, wie Sie Ihre Amazon-Retour so einrichten, dass Sie diese immer bei uns abgeben können. Dieser Beitrag war eigentlich schon für diese Woche geplant, aus aktuellen Anlass haben wir ihn verschoben.Ein