Sie bestellen bei Amazon.de, lassen Ihre Ware an eine deutsche Lieferadresse senden und nehmen sie anschliessend selbst mit in die Schweiz? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die im Kaufpreis enthaltene deutsche Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen.
Diese Anleitung erklärt das Verfahren für Artikel, die Amazon selbst verkauft. Dabei lassen Sie Ihre Amazon-Rechnung beim deutschen Zoll abstempeln und schicken sie anschliessend an Amazon. Bei Käufen von Marketplace-Händlern kann der Ablauf abweichen.
1) Voraussetzungen für die MwSt-Erstattung prüfen
Prüfen Sie bei Amazon.de zuerst, wer die Ware tatsächlich verkauft. Ein Artikel mit dem Hinweis «Versand durch Amazon» wird nicht zwangsläufig von Amazon selbst verkauft. Bei einem Marketplace-Angebot ist grundsätzlich der jeweilige Verkäufer der richtige Ansprechpartner.
Für die deutsche Umsatzsteuerbefreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr gelten unter anderem folgende Voraussetzungen.
- Ihr tatsächlicher Wohnsitz liegt ausserhalb der EU, beispielsweise in der Schweiz, und Sie können dies nachweisen.
- Der Bruttowert der begünstigten Lieferung liegt über 50 Euro.
- Sie führen die Ware persönlich im Reisegepäck in die Schweiz aus.
- Die Ausfuhr erfolgt bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat der Lieferung. Bei einer Lieferung im Oktober also bis zum 31. Januar.
- Die Erstattung wird vom zuständigen Verkäufer entsprechend seinem Verfahren abgewickelt. Für Käufe bei Amazon selbst ist der Ablauf in der offiziellen Amazon-Hilfe beschrieben.
Geben Sie Ihre Schweizer Rechnungsadresse bereits bei der Bestellung korrekt an und trennen Sie diese von Ihrer deutschen Lieferadresse bei MyPaketshop. Prüfen Sie die Rechnung vor der Ausfuhr, damit die Anschrift mit Ihren Wohnsitznachweisen übereinstimmt.
Wichtig ist auch der Unterschied zum Direktversand in die Schweiz. Wird die Bestellung bereits für die direkte Einfuhr in die Schweiz abgerechnet, kann die steuerliche Behandlung anders aussehen. Diese Anleitung betrifft Einkäufe mit Lieferung an eine deutsche Adresse und anschliessender persönlicher Ausfuhr.
2) Amazon-Rechnungen ausdrucken
Für den Nachweis beim deutschen Zoll benötigen Sie einen geeigneten Kaufbeleg. Ein Lieferschein allein ist dafür nicht ausreichend. Laden Sie deshalb die Rechnung für die betreffende Amazon-Bestellung herunter und drucken Sie sie vor der Ausfuhr aus.
Melden Sie sich bei Amazon.de an und öffnen Sie Mein Konto und Meine Bestellungen. Wählen Sie die Bestellung aus und klicken Sie auf Rechnung anzeigen beziehungsweise Rechnung herunterladen. Die genaue Bezeichnung kann je nach Ansicht und Verkäufer abweichen. Ist keine Rechnung verfügbar, fordern Sie diese beim zuständigen Verkäufer an.
Amazon-Rechnung ausdrucken
Unsere bisherige Kurzanleitung zeigt den grundsätzlichen Ablauf. Die Menüführung von Amazon kann inzwischen anders aussehen.
3) Rechnungen statt Ausfuhrscheine abstempeln lassen
Bei Bestellungen, die Amazon selbst verkauft hat, beschreibt Amazon die Rückerstattung anhand der vom deutschen Zoll abgestempelten Amazon-Rechnung. Ein zusätzliches separates Tax-Free-Formular ist für diesen beschriebenen Ablauf normalerweise nicht erforderlich.
Nehmen Sie die ausgedruckte Rechnung, die Ware und geeignete Ausweisdokumente zum deutschen Zoll an der EU-Aussengrenze mit. Lassen Sie die Ausfuhr auf der Amazon-Rechnung bestätigen. Die Ware muss bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können.
Für Einkäufe bei einem Marketplace-Verkäufer kann ein anderer Nachweis erforderlich sein. Fragen Sie deshalb bei Drittanbietern nach, ob die abgestempelte Rechnung genügt oder ein Ausfuhrschein benötigt wird. Das amtliche Ausfuhrformular als PDF finden Sie beim deutschen Zoll.
Beachten Sie auch die Einfuhr in die Schweiz. Dort gilt bei persönlich mitgeführten Waren eine Mehrwertsteuer-Wertfreigrenze von 150 CHF pro Person und Tag. Bei Überschreitung kann Schweizer Einfuhrmehrwertsteuer auf den gesamten massgeblichen Warenwert anfallen. Details finden Sie in unserem Ratgeber zu den Schweizer Zollfreimengen.
4) Gestempelte Amazon-Rechnung einschicken
Senden Sie die ausgedruckte Amazon-Rechnung mit dem Original-Zollstempel per Post an folgende Adresse. Das gilt für Bestellungen, bei denen Amazon selbst der Verkäufer war.
Amazon CS Berlin GmbH
Umsatzsteuererstattung
Karl-Liebknecht-Strasse 5
10178 Berlin
Deutschland
Diese Adresse und den Versand der zollgestempelten Amazon-Rechnung nennt Amazon in seiner offiziellen Anleitung zur Umsatzsteuererstattung. Bewahren Sie vor dem Versand eine Kopie oder einen Scan der abgestempelten Rechnung auf.
Nach Prüfung der Unterlagen kann Amazon den erstattungsfähigen Steuerbetrag auf die für die Bestellung verwendete Zahlungsart zurückbuchen. Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Der deutsche Zoll bestätigt die Ausfuhr, zahlt aber selbst keine Mehrwertsteuer zurück.
Alternatives Vorgehen bei Amazon Marketplace
Haben Sie den Artikel bei einem Drittanbieter über Amazon Marketplace gekauft, wenden Sie sich wegen der Umsatzsteuer-Rückerstattung direkt an diesen Verkäufer. Die Angabe Versand durch Amazon bedeutet nicht, dass Amazon auch der Verkäufer ist. Den Verkäufer finden Sie in den Bestelldetails und auf der Rechnung. Wenn nötig, können Sie ihn über die Bestellübersicht kontaktieren oder eine Rechnung anfordern.
Fragen Sie auch hier vor dem Kauf, ob eine Erstattung bei persönlicher Ausfuhr angeboten wird und welche Nachweise einzureichen sind. Amazon kann nicht stellvertretend für jeden Marketplace-Verkäufer eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung zusagen.
Sie möchten nicht nur bei Amazon, sondern auch bei anderen deutschen Händlern die Voraussetzungen für eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung kennen? Unser ausführlicher Ratgeber erklärt die Fristen, den Ausfuhrnachweis und die Schweizer Einfuhrregeln.
Noch keine deutsche Lieferadresse?
Mit einer kostenlosen Registrierung bei MyPaketshop erhalten Sie Ihre persönliche Lieferadresse in Bad Säckingen und können geeignete Amazon-Bestellungen dort empfangen und selbst abholen. Bei der ersten Paketabholung muss der registrierte Adressinhaber persönlich einen gültigen Ausweis vorlegen. Ob eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung möglich ist, entscheidet weiterhin der Verkäufer.




