Granzverkehr am Zoll - grafische Darstellung

Sind Zoll- und Einfuhrbestimmungen der Schweiz ein Buch mit sieben Siegeln? MyPaketshop erklärt in seinem Ratgeber die wichtigsten Zollbestimmungen. Erfahren Sie alles über Freimengen, Geschenke, Alkoholeinfuhr und weitere Feinheiten des Schweizer Zolls.

Diese Dinge müssen Sie beim Einführen in die Schweiz nie verzollen

Generell sind im privaten Reiseverkehr in die Schweiz alle persönlichen Gebrauchsgegenstände abgabenfrei. Gebrauchsgegenstände meint Dinge, die Sie für und während Ihrer Reise benötigen.

Typische zollfreie Gebrauchsgegenstände:

Kleidung

Toiletten- und Hygieneartikel

Sportgeräte

Kameras

Mobiltelefone

Laptops

Musikinstrumente

Reiseproviant*

Weiterhin ist der Treibstoff im Tank sowie im Reservekanister (max. 25 Liter) von jeglichen Zollgebühren befreit. Allerdings gilt diese Befreiung nur pro Tag und Fahrzeug.

* genussfertige Nahrungsmittel + alkoholfreie Getränke für den Reisetag

Das sind die Freigrenzen der Schweiz im privaten Reiseverkehr

Privater Reiseverkehr bedeutet, die mitgeführten Waren müssen für Ihren Gebrauch oder als Geschenk bestimmt sein. Ist dem nicht so, dann sind alle mitgeführten Waren mehrwertsteuerpflichtig. Warenfreigrenzen gibt es in diesem Fall nicht.

Wenn Sie aus der Europäischen Union in die Schweiz einreisen, profitieren Sie von folgenden Freimengen, die pro Tag und Person gelten.

Bis zu einem Warengesamtwert von 300 Schweizer Franken fällt keine Mehrwertsteuer an!

Der Zoll ermittelt der Warenwert immer ohne die ausländische Mehrwertsteuer.

Weiterhin erhebt die Schweiz für bestimmte Produkte Zollgebühren. Die werden unabhängig von der Mehrwertsteuer fällig.

So viel Alkohol, Tabak, Fleisch und Öle dürfen Sie zollfrei einführen

Produkt und Produktgruppe Freimenge pro Person und Tag Zollgebühr bei Überschreiten der Freimenge
Fleischwaren und Wurst*

(ausgenommen Wild)

1 kg 1 bis 10 kg: 17 CHF je kg

ab 10 kg: 23 CHF je kg

Butter und Rahm 1 kg 16 CHF je kg oder Liter
Öle, Fette, Margarine (zum Verzerr) 5 kg 2 CHF je kg
Wein, Bier (Alkoholgehalt bis 18% Vol.) 5 Liter 2 CHF je Liter
Spirituosen (Alkoholgehalt über 18% Vol.) 1 Liter 15 CHF je Liter
Zigaretten und Zigarren 250 Stück 0,25 CHF je Stück
andere Tabakwaren 250 Gramm 0,10 CHF je Gramm

* Das gilt ausschliesslich für Fleischwaren aus der EU und Norwegen. Aus anderen Ländern ist die Einfuhr verboten.

In unserem Artikel über die Freimengen des Schweizer Zolls bei Alkohol, Tabak und so weiter finden Sie weitere Informationen.

Häufige Fragen zu den Zollbestimmungen der Schweiz

Wie ändern sich die Wertfreigrenzen bei mehreren Personen?

Alle Freigrenzen des Zolls der Schweiz gelten pro Person und Tag. Ein Ehepaar kann also zwei Liter Whisky in die Alpenrepublik einführen, ohne eine Zollgebühr zahlen zu müssen. Das gilt natürlich auch für die Freigrenze zur Mehrwertsteuerpflicht. Die verdoppelt sich auf 600 Schweizer Franken.

Reisen mehrere Personen in die Schweiz ein, darf auch nur eine Person sämtliche Waren beim Zoll anmelden. Aber Achtung: Übersteigt der Warenwert den Freibetrag, dann fällt der Freibetrag der anmeldenden Person weg.

Beispiel: Ein Ehepaar reist mit Waren im Wert von 900 CHF an. Die Ehefrau meldet die Waren beim Zoll. Da die Freigrenze von 600 CHF (2 x 300 CHF) überschritten wird, fällt der Freibetrag der Frau weg. Es werden demnach Waren im Wert von 600 CHF mehrwertsteuerpflichtig.

Kann der Wert eines teuren Gegenstand auf zwei Personen aufgeteilt werden, um den Freibetrag beim Zoll zu nutzen?

Kaufen zwei Personen im EU-Ausland eine Ware im Wert von über 300 Schweizer Franken, können sie ihre Freibeträge nicht addieren. Kostet ein Gegenstand etwa 450 Franken, fällt immer die Mehrwertsteuer an.

Was passiert, wenn die Freimengen überschritten werden?

Bringen Sie Waren in die Schweiz, die mehr als 300 CHF kosten, geschieht Folgendes:

  1. Sie haben ein Produkt, was mehr als 300 CHF kostet. Das wird komplett versteuert.
  2. Führen Sie mehrere Produkte mit unterschiedlichen Werten ein, sind die Waren, die zusammen einen Wert von 300 CHF haben, mehrwertsteuerfrei. Alle restlichen Produkte werden versteuert.
  3. Bringen Sie Waren mit wie Alkohol, Tabak oder Fleisch, dann ist die Menge zollfrei, wie sie in der oben stehenden Tabelle zu finden ist. Auf den Rest wird Zoll erhoben.

Muss die Mehrwertsteuer gezahlt werden, wenn bereits Zollabgaben gezahlt wurden?

Zollgebühren und Mehrwertsteuer werden unabhängig voneinander gezahlt. Dabei ist es egal, ob Sie das eine oder andere bereits gezahlt haben. Bringen Sie beispielsweise mehrere Flaschen wertvollen Cognac mit in die Schweiz und kommen Sie damit über die 1-Liter-Grenze, zahlen Sie die entsprechenden Zollgebühren. Außerdem werden Sie, wenn der Cognac mehr als 300 CHF kostet, noch die Mehrwertsteuer abführen müssen.

Für welche Waren ist die Einfuhr in die Schweiz verboten?

Die Einfuhr folgender Waren und Lebewesen in die Schweiz ist verboten bzw. nur unter bestimmten Auflagen erlaubt.

Tiere und Pflanzen

Bar­geld, Fremd­wäh­rung und Wert­pa­pie­re

Waffen

Pyro­tech­nische Ar­ti­kel (Feu­er­werk)

Betäubungsmittel und Drogen

Kulturgütertransfer

Pro­dukt­pira­te­rie und Marken­fäl­schun­gen

Arzneimittel, Medikamente und Doping

Radarwarngeräte

Jedermannsfunk (CB-Funk)

Müssen die Waren immer bei der Einreise direkt beim Zollamt verzollt werden?

Nein, Sie können auch die QuickZoll-App des schweizerischen Zolls nutzen. Mit ihr verzollen Sie direkt per Smartphone Ihre Einkäufe in Deutschland oder anderen Ländern. Außerdem gibt die App Ihnen einen guten Überblick, ob Sie noch weiter zollfrei einkaufen können oder ob die Freimenge Tabak, Alkohol etc. bereits überschritten wurde. Die QuickZoll-App gibt es für Android und iOS.

Wie die Zoll-App genau funktioniert, erläutern wir Ihnen in diesem Blogbeitrag über die App der Zollverwaltung.

Muss ein Geschenk verzollt werden?

Für Geschenke gelten genau die gleichen Bestimmungen wie für alle anderen Waren, die Sie als Privatperson einführen.

Wie ist das mit der Mehrwertsteuer-Rückerstattung?

Sie haben als in der Schweiz wohnende Person die Möglichkeit, die im Ausland gezahlte Mehrwertsteuer zurück zu erhalten. Dazu müssen Sie beim Zollamt des Landes, aus das Sie ausreisen, Ihren Schweizer Wohnsitz nachweisen. Fahren Sie beispielsweise aus Deutschland in die Schweiz, dann tun Sie das beim deutschen Zoll. Dort müssen Sie außerdem Ihre „Ausfuhrbescheinigung“ für die in Deutschland gekauften Waren abstempeln lassen. Der Schweizer Zoll hat nichts mit der Mehrwertsteuer-Rückerstattung zu tun.

Mehr Informationen und detaillierte Anleitungen haben wir für Sie in den Beiträgen zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung bei der persönlichen Einreise“ und zur „MwSt-Erstattung bei Amazon“ zusammengestellt.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer, Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren?

Die Einfuhrumsatzsteuer wird vom deutschen Zoll erhoben, wenn Waren aus einem Drittland eingeführt werden. Sie entspricht in der Regel der deutschen Mehrwertsteuer. Für Schweizer, die in Deutschland einkaufen, hat sie damit keine Relevanz.

Ausgenommen Schweizer lassen eine Ware aus einem Drittland nach Deutschland, etwa zur deutschen Lieferadresse von MyPaketshop, senden. Dann muss diese Sendung entsprechend der deutschen Einfuhrumsatzsteuer verzollt werden.

Ein Beispiel für solch einen Fall finden Sie im Blog-Beitrag zu den Zollbestimmungen beim Einkauf auf Amazon.com.

Die Mehrwertsteuer der Schweiz wird beim Zoll Einfuhrsteuer genannt. Sie teilt sich in 7,7 Prozent Normalsatz, in 2,5 Prozent reduzierter Satz, etwa für Lebensmittel und Medikamente, sowie 3,7 Prozent für Beherbergungsdienstleistungen. Übersteigt der Warenwert, den Sie in die Schweiz einführen, 300 CHF, zahlen Sie entweder den Normalsatz oder den reduzierten Satz. (Mehr dazu unter: Was passiert, wenn die Freimengen überschritten werden?)

Zollgebühren werden für ausgewählte Produktgruppen erhoben. Der Zoll fällt hier ab einer bestimmten Menge an (siehe Tabelle) Betroffene Produktgruppen sind:

  • Alkohol mit über 18% Vol.
  • Bier & Wein und andere alkoholische Getränke bis 18% Vol.
  • Zigaretten & Zigarren
  • Tabak und tabakhaltige Waren
  • Fleisch und Fleischprodukte aus der EU und Norwegen
  • verzerrbare Öle, Fette, Butter & Margarine

Die Zollgebühr müssen Sie unabhängig von der Wertfreigrenze von 300 CHF zahlen.

Welche Zollregeln gelten beim Fahrzeug-Tuning im Ausland?

Wenn Sie im Ausland Ihr Fahrzeug tunen lassen, dann gilt auch hier der übliche Freibetrag des schweizerischen Zolls. Liegen also die Kosten für die Veredelung (Tuning) eines Fahrzeuges unter 300 CHF, müssen Sie keine Einfuhrsteuer zahlen. Sind die Maßnahmen kostenintensiver, wird die Schweizer Mehrwertsteuer von 7,7 Prozent fällig.

Beachten Sie: Bei der Einfuhr müssen Sie die Reparatur bzw. Aufwertung unaufgefordert beim Zollamt anmelden und die Rechnung dafür vorlegen.

Allerdings gilt diese Regel nicht für das andere Land, indem Sie Ihr Fahrzeug haben aufwerten lassen. Wenn etwa in Deutschland Ihr Fahrzeug getunt wurde, dann müssen Sie diese Zollbestimmungen beachten.

Mehr über Verbote, Einfuhrbeschränkungen und Zollbestimmung erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Hinweise zum Warenversand aus dem Ausland in die Schweiz

Wenn Sie bei deutschen oder anderen Online-Shops in der Europäischen Union bestellen, gelten andere Freigrenzen und Gebühren. Diese wollen wir Ihnen kurz erläutern.

Wertfreigrenze bei Online-Bestellungen

Bestellen Sie in einem Online-Shop der Europäischen Union oder einen anderen Teil der Welt, dann wird ab einem Warenwert von 65 Schweizer Franken die Einfuhrsteuer (Mehrwertsteuer) fällig. Das gilt nicht für Bücher, da sie bis 200 CHF zollfrei sind.

Zollfrei bei Geschenksendung

Erhalten Sie ein Geschenk aus dem Ausland, ist das bis 100 CHF steuerfrei. Allerdings müssen auf der Außenseite des Paketes genau Inhalt und Wert angegeben werden. Im Blog-Beitrag über überraschende Gebühren beim Zoll erfahren Sie mehr dazu.

Zusätzliche Gebühren beim Warenversand in die Schweiz

Zollgebühren fallen auch beim Warenversand für Alkohol, Tabak, Fleisch und Öle an. Darüber hinaus erhebt das Transportunternehmen Gebühren für das Öffnen des Paketes und die Verzollung von dessen Inhalt.

Unser Tipp:

Mit einer deutschen Lieferadresse umgehen Sie die Gebühren und niedrigen Freigrenzen des Warenversands. Aber falls der Versand in die Schweiz unumgänglich ist, dann nutzen Sie den MyPaketshop-Verzollungsservice.

Haftungsausschluss:
MyPaketshop hat alle Informationen sorgfältig recherchiert und geprüft, trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen. Auch erbringen wir keine Leistungen, die gemäß Steuerberatungsgesetz und Rechtsberatungsgesetz den entsprechenden Berufsträgern vorbehalten sind.