Sind Zoll- und Einfuhrbestimmungen der Schweiz ein Buch mit sieben Siegeln? MyPaketshop erklärt in seinem Ratgeber die wichtigsten Zollbestimmungen. Erfahren Sie alles über Freimengen, Geschenke, Alkoholeinfuhr und weitere Feinheiten des Schweizer Zolls.
Inhaltsverzeichnis
Diese Dinge müssen Sie beim Einführen in die Schweiz nie verzollen
Das sind die Freigrenzen der Schweiz im privaten Reiseverkehr
So viel Alkohol, Tabak, Fleisch und Öle dürfen Sie zollfrei einführen
Häufige Fragen zu den Zollbestimmungen der Schweiz
Hinweise zum Warenversand aus dem Ausland in die Schweiz
Diese Dinge müssen Sie beim Einführen in die Schweiz nie verzollen
Generell sind im privaten Reiseverkehr in die Schweiz alle persönlichen Gebrauchsgegenstände abgabenfrei. Gemeint sind Dinge, die Sie auf die Reise mitgenommen haben und wieder einführen. Neu im Ausland gekaufte Waren zählen zur Wertfreigrenze, auch wenn Sie diese während der Reise bereits benutzt haben.
Typische zollfreie Gebrauchsgegenstände:
Kleidung
Toiletten- und Hygieneartikel
Sportgeräte
Kameras
Mobiltelefone
Laptops
Musikinstrumente
Reiseproviant*
Weiterhin ist der Treibstoff im Tank sowie im Reservekanister (max. 25 Liter) von jeglichen Zollgebühren befreit. Allerdings gilt diese Befreiung nur pro Tag und Fahrzeug.
* genussfertige Nahrungsmittel + alkoholfreie Getränke für den Reisetag
Das sind die Freigrenzen der Schweiz im privaten Reiseverkehr
Privater Reiseverkehr bedeutet, die mitgeführten Waren müssen für Ihren Gebrauch oder als Geschenk bestimmt sein. Ist dem nicht so, dann sind alle mitgeführten Waren mehrwertsteuerpflichtig. Warenfreigrenzen gibt es in diesem Fall nicht.
Wenn Sie aus der Europäischen Union in die Schweiz einreisen, profitieren Sie von folgenden Freimengen, die pro Tag und Person gelten.
Bis zu einem Warengesamtwert von 150 Schweizer Franken fällt keine Mehrwertsteuer an. Einkäufe desselben Tages werden zusammengerechnet. Liegt der Gesamtwert darüber, ist die Mehrwertsteuer auf dem gesamten Warenwert geschuldet, nicht nur auf dem Teil über 150 CHF.
Der Zoll ermittelt den Warenwert ohne die ausländische Mehrwertsteuer, sofern diese auf der Quittung oder Rechnung ausgewiesen ist.
Weiterhin erhebt die Schweiz für bestimmte Produkte Zollgebühren. Die werden unabhängig von der Mehrwertsteuer fällig.
So viel Alkohol, Tabak, Fleisch und Öle dürfen Sie zollfrei einführen
| Produkt und Produktgruppe | Freimenge pro Person und Tag | Zollgebühr bei Überschreiten der Freimenge |
| Fleischwaren und Wurst*
(ausgenommen Wild) |
1 kg | 1 bis 10 kg: 17 CHF je kg
über 10 kg: 23 CHF je kg |
| Butter und Rahm | 1 kg oder Liter | 16 CHF je kg oder Liter |
| Öle, Fette, Margarine (zu Speisezwecken) | 5 kg oder Liter | 2 CHF je kg oder Liter |
| Wein, Bier (Alkoholgehalt bis 18% Vol.) | 5 Liter | 2 CHF je Liter |
| Spirituosen (Alkoholgehalt über 18% Vol.) | 1 Liter | 15 CHF je Liter |
| Zigaretten und Zigarren | 250 Stück | 0,25 CHF je Stück |
| andere Tabakwaren | 250 Gramm | 0,10 CHF je Gramm |
* Das gilt ausschliesslich für Fleischwaren aus EU-Mitgliedstaaten, Island, Nordirland und Norwegen. Aus anderen Ländern ist die private Einfuhr von Fleischwaren verboten.
Die Zollfreimengen für Alkohol und Tabak gelten erst ab 17 Jahren.
Häufige Fragen zu den Zollbestimmungen der Schweiz
Wie ändern sich die Wertfreigrenzen bei mehreren Personen?
Alle Freigrenzen des Zolls der Schweiz gelten pro Person und Tag. Ein Ehepaar kann also zwei Liter Whisky in die Alpenrepublik einführen, ohne eine Zollgebühr zahlen zu müssen. Das gilt natürlich auch für die Freigrenze zur Mehrwertsteuerpflicht. Die verdoppelt sich auf 300 Schweizer Franken, sofern kein einzelner Gegenstand mehr als 150 CHF kostet.
Reisen mehrere Personen in die Schweiz ein, darf auch nur eine Person sämtliche Waren beim Zoll anmelden. Aber Achtung: Übersteigt der Warenwert den Freibetrag, dann fällt der Freibetrag der anmeldenden Person weg.
Beispiel: Ein Ehepaar reist mit Waren im Gesamtwert von 500 CHF ein. Kein einzelner Gegenstand kostet mehr als 150 CHF. Bei der gemeinsamen Anmeldung kann die Wertfreigrenze einer Person von 150 CHF genutzt werden. Für die übrigen 350 CHF ist Mehrwertsteuer zu bezahlen.
Kann der Wert eines teuren Gegenstands auf zwei Personen aufgeteilt werden, um den Freibetrag beim Zoll zu nutzen?
Kaufen zwei Personen im EU-Ausland eine Ware im Wert von über 150 Schweizer Franken, können sie ihre Freibeträge nicht addieren. Kostet ein Gegenstand etwa 200 Franken, fällt immer die Mehrwertsteuer an.
Was passiert, wenn die Freimengen überschritten werden?
Übersteigt der Gesamtwert Ihrer Waren 150 CHF, gilt Folgendes:
- Sie haben ein Produkt, das mehr als 150 CHF kostet. Es wird immer komplett versteuert.
- Führen Sie mehrere Produkte ein, deren Gesamtwert 150 CHF übersteigt, wird die Mehrwertsteuer auf den gesamten Warenwert erhoben.
- Für Alkohol, Tabak oder Fleisch gilt die Freimenge aus der Tabelle oben. Zoll wird nur auf die Menge erhoben, die darüber liegt.
Muss die Mehrwertsteuer gezahlt werden, wenn bereits Zollabgaben gezahlt wurden?
Zollgebühren und Mehrwertsteuer werden unabhängig voneinander gezahlt. Dabei ist es egal, ob Sie das eine oder andere bereits gezahlt haben. Bringen Sie beispielsweise mehrere Flaschen wertvollen Cognac mit in die Schweiz und kommen Sie damit über die 1-Liter-Grenze, zahlen Sie die entsprechenden Zollgebühren. Ausserdem werden Sie, wenn der Cognac mehr als 150 CHF kostet, noch die Mehrwertsteuer abführen müssen.
Für welche Waren ist die Einfuhr in die Schweiz verboten?
Die Einfuhr folgender Waren und Lebewesen in die Schweiz ist verboten bzw. nur unter bestimmten Auflagen erlaubt.
Tiere und Pflanzen
Bargeld, Fremdwährung und Wertpapiere
Waffen
Pyrotechnische Artikel (Feuerwerk)
Betäubungsmittel und Drogen
Kulturgütertransfer
Produktpiraterie und Markenfälschungen
Arzneimittel, Medikamente und Doping
Radarwarngeräte
Jedermannsfunk (CB-Funk)
Müssen die Waren immer bei der Einreise direkt beim Zollamt verzollt werden?
Nein, Sie können auch die QuickZoll-App des schweizerischen Zolls nutzen. Mit ihr verzollen Sie direkt per Smartphone Ihre Einkäufe in Deutschland oder anderen Ländern. Ausserdem gibt die App Ihnen einen guten Überblick, ob Sie noch weiter zollfrei einkaufen können oder ob die Freimenge Tabak, Alkohol etc. bereits überschritten wurde. Seit Juni 2026 unterstützt QuickZoll sowohl den Normalsatz von 8,1 % als auch den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,6 %. Die QuickZoll-App gibt es für Android und iOS.
Wie die Zoll-App genau funktioniert, erläutern wir Ihnen in diesem Blogbeitrag über die App der Zollverwaltung.
Muss ein Geschenk verzollt werden?
Für Geschenke gelten genau die gleichen Bestimmungen wie für alle anderen Waren, die Sie als Privatperson einführen.
Wie ist das mit der Mehrwertsteuer-Rückerstattung?
Wenn Sie in Deutschland einkaufen und in der Schweiz wohnen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Mehrwertsteuer erstatten lassen. Dafür benötigen Sie in der Regel einen geeigneten Ausfuhrnachweis, der bei der Ausreise durch den deutschen Zoll bestätigt wird. Ob und wie die Mehrwertsteuer erstattet wird, klären Sie mit dem jeweiligen Händler oder Erstattungsdienstleister. Der Schweizer Zoll erstattet keine deutsche Mehrwertsteuer.
Mehr Informationen und detaillierte Anleitungen haben wir für Sie in den Beiträgen zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung bei der persönlichen Einreise und zur MwSt-Erstattung bei Amazon zusammengestellt.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer, Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren?
Die Einfuhrumsatzsteuer wird vom deutschen Zoll erhoben, wenn Waren aus einem Drittland eingeführt werden. Sie entspricht in der Regel der deutschen Mehrwertsteuer. Für Schweizer, die in Deutschland einkaufen, hat sie damit keine Relevanz.
Eine Ausnahme besteht, wenn Schweizer Kunden Waren aus einem Drittland nach Deutschland, etwa zur deutschen Lieferadresse von MyPaketshop, senden lassen. Dann muss diese Sendung entsprechend der deutschen Einfuhrumsatzsteuer verzollt werden.
Ein Beispiel für solch einen Fall finden Sie im Blog-Beitrag zu den Zollbestimmungen beim Einkauf auf Amazon.com.
Die Mehrwertsteuer der Schweiz wird beim Zoll Einfuhrsteuer genannt. Sie beträgt 8,1 Prozent zum Normalsatz und 2,6 Prozent zum reduzierten Satz, etwa für Lebensmittel und Medikamente. Übersteigt bei der persönlichen Einfuhr der Gesamtwarenwert 150 CHF, zahlen Sie auf den gesamten massgeblichen Warenwert den jeweils anwendbaren Mehrwertsteuersatz. (Mehr dazu unter: Was passiert, wenn die Freimengen überschritten werden?)
Zollgebühren werden für ausgewählte Produktgruppen erhoben. Der Zoll fällt hier ab einer bestimmten Menge an (siehe Tabelle). Betroffene Produktgruppen sind:
- Alkohol mit über 18% Vol.
- Bier & Wein und andere alkoholische Getränke bis 18% Vol.
- Zigaretten & Zigarren
- Tabak und tabakhaltige Waren
- Fleisch und Fleischprodukte aus EU-Mitgliedstaaten, Island, Nordirland und Norwegen
- Speiseöle, Fette, Butter und Margarine
Die Zollgebühr müssen Sie unabhängig von der Wertfreigrenze von 150 CHF zahlen.
Welche Zollregeln gelten beim Fahrzeug-Tuning im Ausland?
Wenn Sie im Ausland Ihr Fahrzeug tunen lassen, gilt die Mehrwertsteuer-Wertfreigrenze von 150 CHF, soweit die Arbeiten unter die Regeln für Fahrzeugreparaturen oder Unterhalt fallen. Betragen die massgeblichen Kosten für solche Arbeiten höchstens 150 CHF, müssen Sie keine Einfuhrsteuer bezahlen. Sind sie höher, wird die Schweizer Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent fällig. Bei einem Fahrzeugservice zählen die Arbeiten und montierten Ersatzteile als ein Gegenstand (das Fahrzeug). Die Wertfreigrenze kann hierfür nicht auf mehrere mitreisende Personen aufgeteilt werden. Für andere Veredelungen können besondere Vorschriften gelten.
Beachten Sie: Werden die geltenden Freigrenzen überschritten, müssen Sie die Reparatur bzw. Aufwertung bei der Einfuhr unaufgefordert beim Zoll anmelden und die Rechnung vorlegen.
Allerdings gilt diese Regel nicht automatisch für das Land, in dem Sie Ihr Fahrzeug haben aufwerten lassen. Wenn Ihr Fahrzeug etwa in Deutschland getunt wurde, müssen Sie diese Zollbestimmungen beachten.
Hinweise zum Warenversand aus dem Ausland in die Schweiz
Wenn Sie bei deutschen oder anderen Online-Shops in der Europäischen Union bestellen, gelten andere Freigrenzen und Gebühren. Diese wollen wir Ihnen kurz erläutern.
Wertfreigrenze bei Online-Bestellungen
Für Waren, die per Post oder Kurierdienst direkt aus dem Ausland in die Schweiz geliefert werden, gelten andere Regeln als bei der persönlichen Einreise. Schweizer Einfuhrsteuer wird aus Vereinfachungsgründen nicht erhoben, wenn der berechnete Steuerbetrag höchstens 5 CHF beträgt. Das entspricht einer Bemessungsgrundlage von 62 CHF beim Normalsatz von 8,1 % beziehungsweise 193 CHF beim reduzierten Satz von 2,6 %. Zur Bemessungsgrundlage gehören gegebenenfalls auch Versand-, Versicherungs- und weitere Einfuhrkosten. Die genannten Beträge sind daher keine allgemeinen Zollfreigrenzen.
Zollfrei bei Geschenksendung
Geschenksendungen von Privatpersonen im Ausland an Privatpersonen in der Schweiz sind bis zu einem Warenwert von 100 CHF abgabenfrei. Ausgenommen sind insbesondere alkoholische Getränke und Tabakfabrikate. Die Sendung muss von aussen deutlich als Geschenk gekennzeichnet sein, Inhalt und Wert müssen korrekt angegeben werden. Im Blog-Beitrag über überraschende Gebühren beim Zoll erfahren Sie mehr dazu.
Zusätzliche Gebühren beim Warenversand in die Schweiz
Zollabgaben können auch beim Warenversand für Alkohol, Tabak, Fleisch und Öle anfallen. Darüber hinaus können Paketdienste Gebühren für die Zollabfertigung der Sendung erheben.
Unser Tipp:
Viele deutsche Online-Shops liefern nicht oder nur teuer in die Schweiz. Mit einer kostenlosen Registrierung bei MyPaketshop erhalten Sie eine deutsche Lieferadresse in Bad Säckingen und holen Ihre Bestellungen dort gegen eine Gebühr pro Sendung persönlich ab. Eine Grundgebühr oder Abo-Pflicht gibt es nicht. Die Verzollungsgebühren des Paketdienstes entfallen, und bei der Einreise gilt die Wertfreigrenze von 150 CHF pro Person und Tag. Beim Postversand wird die Einfuhrsteuer für die meisten Waren dagegen schon bei einem Warenwert über 62 CHF inklusive Versandkosten erhoben. Liegt Ihr Einkauf über 150 CHF, bezahlen Sie die Mehrwertsteuer direkt bei der Einreise, etwa mit der QuickZoll-App. Ist der Versand in die Schweiz unumgänglich, nutzen Sie den kostenpflichtigen MyPaketshop-Verzollungsservice.
Haftungsausschluss:
MyPaketshop hat alle Informationen sorgfältig recherchiert und geprüft, trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen. Auch erbringen wir keine Leistungen, die gemäss Steuerberatungsgesetz und Rechtsdienstleistungsgesetz den entsprechenden Berufsträgern vorbehalten sind.






















