Aus für die Mehrwertsteuerrückerstattung?

Update: Aus für die Mehrwertsteuerrückerstattung?

UPDATE 5: Grüner Zettel (Ausfuhrschein) soll digital werden. (Update vom 08.02.22 )

UPDATE 4: Bagatellgrenze tritt am 01.01.2020 in Kraft. Zoll stempelt aber weiterhin alle Ausfuhrbelege ab.

UPDATE 3: Die Bagatellgrenze kommt, fällt aber weniger hoch aus.

UPDATE 2: Kritik der Landtagsabgeordneten Sabine Hartmann-Müller

UPDATE: Bagatellgrenze erklärt + Expertenmeinung

Es steht fest, die Bagatellgrenze wird kommen. Sie muss zwar noch offiziell als Gesetz bestätigt werden, aber das ist eher Formsache. Alle weiteren Infos zu Höhe und Auswirkungen lesen Sie hier.


Update vom 08.02.22


Grüner Zettel: Wird der Ausfuhrschein bald digital?

Selbst im Jahr 2022 müssen Schweizer*innen ihre Grünen Zettel (Ausfuhrscheine) beim deutschen Zoll abstempeln lassen. Nur wenn sie diesen abgestempelten Ausfuhrschein haben, können sie sich die deutsche Mehrwertsteuer zurückholen. Doch jetzt gibt es Hoffnung, dass der Ausfuhrschein digital wird.

Startschuss für den digitalen Ausfuhrschein

Am 26. Januar haben der deutsche Bundesrechnungshof und das Finanzministerium ihre Streitigkeiten über die Digitalisierung bei der Mehrwertsteuer-Rückerstattung beigelegt. Nun ist der Weg frei, ein Modellprojekt zu starten. In der Grenzregion Südbaden wollen die Industrie- und Handelskammern, der Handelsverband Südbaden und Vertreter aus dem Handel den digitalen Ausfuhrschein erproben. Das haben die genannten Akteure dem Bundesfinanzministerium angeboten. Die Hoffnung ist groß, dass es nun schnell zu einer Umsetzung des Vorhabens kommt.

Was würde sich für unsere Kund*innen ändern?

Ein digitaler Ausfuhrschein würde bedeuten, dass die Zettel- und Stempelwirtschaft ein Ende hätte. Sie könnten dann wahrscheinlich per Smartphone sich die Ausfuhr der Waren aus der EU (Deutschland) bestätigen lassen und auch digital die entsprechenden Händler um die Mehrwertsteuerrückerstattung bitten. Wie das Prozedere dann genau ist, muss in dem Modellprokjekt natürlich erst erprobt werden. Auch ist noch nicht klar, wann das Projekt startet.

Unsere Quellen:


Update vom 30. Dezember 2019


Bagatellgrenze tritt am 01.01.2020 in Kraft & Zoll stempelt weiterhin alle Ausfuhrbelege ab

Ab 01. Januar 2020 tritt laut § 6 Abs. 3a UStG die Bagatellgrenze in Kraft. Das bedeutet, Schweizer*innen erhalten die deutsche Mehrwertsteuer erst ab einem Einkaufswert von 50 Euro zurück. Allerdings wird der deutsche Zoll weiterhin auch Ausfuhrbelege mit einem Einkaufswert von unter 50 Euro abstempeln. Dies geschieht, da andere Nicht-EU-Länder andere Bagatellgrenzen haben und die Zöllner nicht die Zeit und das Personal besitzen, um zu überprüfen, welche Bagatellgrenze im Einzelfall gilt.

Vorsicht: Ein abgestempelter Ausfuhrbeleg ist KEIN Garant für die Mehrwertsteuerrückerstattung

Haben Kunden Ihren Ausfuhrbeleg vom deutschen Zoll abstempeln lassen, obwohl dieser einen Einkaufswert von unter 50 Euro hatte, ergibt sich daraus KEIN Anspruch auf die Rückerstattung der Umsatzsteuer durch den Händler.

Unklarheiten zum Jahreswechsel

Probleme macht jetzt vor allem der Wechsel von 2019 auf 2020. Fraglich ist, ob abgestempelte Mehrwertsteuerrückerstattungsformulare aus 2019 mit einem Betrag von unter 50 Euro 2020 noch eingereicht werden können. Hierzu hat sich das deutsche Finanzministerium noch nicht geäußert. Händler, die Ihnen also die Steuer auf diese Formulare erlassen, laufen Gefahr auf den Kosten dafür sitzen zu bleiben.

Was passiert mit dem Pfand?

Auch bezüglich des Pfands gibt es Probleme. Dieser wird erstattet und die Frage ist, ob er dann vom Einkaufswert abgezogen werden muss oder nicht. Anders formuliert: Wenn durch den zurückgezahbaren Pfand die Wertgrenze von 50 Euro unterschritten wird, greift dann die Bagatellgrenze?

Eine Antwort darauf gibt es noch nicht. Deshalb soll es Anfang 2020 ein Treffen der Landesfinanzministerien mit dem Bundesfinanzministerium stattfinden.

MyPaketshop wird Sie zur Bagatellgrenze weiter auf dem Laufenden halten. Am besten abonnieren Sie unseren Newsletter, um keine wichtigen Information zu verpassen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.badische-zeitung.de/warum-pfandflaschen-bei-der-neuen-bagatellgrenze-zum-problem-werden-koennen–180739341.html

https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/Verwirrung-um-50-Euro-Bagatellgrenze-Zoll-soll-auch-ab-Januar-weiterhin-Kleinstbetraege-abstempeln;art416,10387823

https://www.ardmediathek.de/swr/player/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzExODU1MTE/


Update vom 01. August 2019


Die Bagatellgrenze kommt

Das deutsche Bundeskabinett beschloss gestern den Gesetzentwurf zur Einführung einer Bagatellgrenze für Einkäufe in Deutschland. Demnach können sich Schweizer die Mehrwertsteuer erst zurückholen, wenn der Wert Ihres Einkaufs in Deutschland höher als 50 Euro ausfällt. Dem Gesetzentwurf muss zwar erst noch vom Bundestag zugestimmt werden, aber das gilt als sicher. Schon zu lange sollte für das Problem eine Lösung her.

Ab wann gilt die Bagatellgrenze?

Zur Abstimmung kommt das Gesetz über die Bagatellgrenze zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Herbst diesen Jahres. Da die Zustimmung der Parlamentarier zum Gesetzentwurf als sicher gilt, wird es 2020 in Kraft treten können.

Was wird sich durch die Bagatellgrenze ändern?

Bei einer Höhe von 50 Euro wird sich für die meisten Schweizer nichts ändern, denn die geben in aller Regel mehr als diese Summe bei einem Einkaufsbummel in Deutschland aus. Auch wir von MyPaketshop wissen, dass unsere Kunden höhere Beträge für ihre Bestellungen veranschlagen.

Wichtiger Hinweis!

Sie müssen darauf achten, dass Sie bei einem Onlineshop mehr als 50 Euro ausgeben. Sie können nicht einfach die Bestellung mehrerer Shops zusammenlegen, um über die Bagatellgrenze zu kommen. Es zählt immer, wie hoch der Betrag ist, der auf einer Rechnung steht und der muss über 50 Euro liegen. Nur dann stempelt der deutsche Zoll die Rechnung auch ab.

Was halten Sie vom Beschluss der deutschen Regierung?

Ist diese Bagatellgrenze sinnvoll?

Sollte Sie höher oder niedriger sein?

Wird es weniger Wartende bei deutschen Zoll geben?

Schreiben Sie uns:


Artikel vom 24. April 2019:


Stand heute

Bisher ist es so, dass Schweizer, die in Deutschland auf Shopping-Tour gehen, sich die deutsche Mehrwertsteuer zurückholen können. Die erstattet ihnen der Händler, bei dem sie die Ware gekauft haben.

Das gilt nur für Geschäfte, die diesen Service anbieten. Eine Verpflichtung zur Rückerstattung der Umsatzsteuer besteht nicht.

Dabei ist es egal, ob die Ware in einem deutschen Online-Shop bestellt wurde oder in einem deutschen Geschäft gekauft. Hauptsache der Einwohner der Schweiz bringt die Ware persönlich über die Grenze und lässt sie nicht liefern. Bei Online-Bestellungen ist dies durch die deutsche Lieferadresse von MyPaketshop sehr einfach.

Wichtig!

Damit der Einwohner der Schweiz sein Geld zurückerhält, muss er den Ausfuhrschein des Einzelhändlers oder die Rechnung des Online-Shops beim deutschen Zoll abstempeln lassen. Der Zoll überprüft dabei auch, ob die gekaufte Ware mit der Ware übereinstimmt, die tatsächlich über die Grenze geht.

(Wenn Sie mehr Informationen zum genauen Vorgang der Mehrwertsteuerrückerstattung haben wollen, dann lesen Sie unseren Ratgeber.)

Das Problem

Aufgrund des Abstempelns und Überprüfens der Ware bilden sich beim deutschen Zoll fast täglich lange Schlangen. Der Grenzverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz wird beeinträchtigt und die Zollbeamten sind mit einer recht stupiden Arbeit beschäftigt. Anders ausgedrückt: Sie könnten in der Zeit etwas wesentlich Sinnvolleres machen.

Eine App sollte Abhilfe schaffen

Das Problem ist lange bekannt und eigentlich sollte eine App die Beamten entlasten und das Verfahren beschleunigen. Leider ist die trotz langer Planung immer noch nicht vorhanden.

Neben rechtlicher Probleme ist die App technisch schwierig zu realisieren und die Entwicklungskosten sind mit gut 26 Millionen Euro wirklich hoch.

Was könnte also stattdessen unternommen werden?

Finanzministerium denkt über Bagatellgrenze nach

Wie der „Südkurier“ berichtet, will das Finanzministerium parallel zur App-Methode auch eine Bagatellgrenzen-Regelung in Betracht ziehen, um den Zoll und die Beamten zu entlasten.

Diese Bagatellgrenze könnte bei 175 Euro liegen. Für Einkäufe, deren Wert darunter liegt, gibt es die Mehrwertsteuer nicht zurück. Diese Schweizer brauchen also keinen Stempel mehr vom deutschen Zoll. Erst wenn die Waren mehr Wert haben, greift das alte Verfahren.

Bagatellgrenze erklärt

Nun scheinen 175 Euro schnell erreicht, allerdings gilt die Bagatellgrenze nur für Waren, die in einem Geschäft gekauft wurden bzw. bei einem Online-Händler. Kurz: Wenn eine Rechnung 175 Euro übersteigt.

Hat ein Schweizer oder eine Schweizerin in mehreren Geschäften eingekauft oder bei Online-Händlern eine Bestellung gemacht, dann kann er oder sie nicht einfach diese Beträge zusammenaddieren, um über die 175 Euro Bagatellgrenze zu kommen. Es zählt immer der Betrag auf der Einzelrechnung.

Was würden Schweizer einbüßen?

Angenommen Herr Schweizer kauft Waren im Wert von 174 Euro ein. Alle Artikel wurden mit 19 Prozent besteuert. Aktuell würde er dafür 27,78 Euro zurückbekommen – abzüglich der Gebühr des Händlers.

Würde es eine Bagatellgrenze von 175 Euro geben, dann wären die 27,78 Euro hinfällig.

Dagegen regt sich Widerstand

Gegen diese Bagatellgrenze, deren Idee nicht neu ist, regte sich aber schon früher Widerstand. Nicht nur wir von MyPaketshop finden das unfair unseren Schweizer Kunden gegenüber, auch die IHK Hochrhein-Bodensee lehnte eine solche Regelung bisher ab. Sie würde die Wirtschaft in der Region zu negativ beeinträchtigen.

Kommt die App oder die Bagatellgrenze?

Der deutsche Finanzminister will eine Lösung für das Problem der „Zollschlangen“ schaffen. Wird die Bagatellgrenze beschlossen, ist die Lösung mittels App vom Tisch. Fällt die Entscheidung gegen die Bagatellgrenze, dann kann die App durchaus noch Realität werden.

Prof. Dr. Tilman Slembeck von der ZHAW (Fachstelle für Wirtschaftspolitik) glaubt nicht an eine Bagatellgrenze und wenn dann nur als Zwischenlösung. Gegenüber „20min“ sagte er, dass er davon ausgehe, dass eine elektronische Lösung (App) gefunden wird, da das Zettelsystem sowieso nicht mehr zeitgemäß sei. Wenn aber per App die Ausfuhr erfasst wird, dann ist eine Bagatellgrenze hinfällig.

Das ist auch die Lösung, die sich MyPaketshop für seine Kunden wünscht.

Kritik an der Bagatellgrenze

Die Landtagsabgeordnete Sabine Hartmann-Müller (CDU) kritisierte am 25.04.2019 in einer Stellungnahme die Pläne von Finanzminister Scholz und ist der Überzeugung:

Auf lange Sicht liegt die Lösung für das Abstempeln der grünen Zettel in einem automatisierten Verfahren. Deshalb erwarte ich von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, dass er den eingeschlagenen Weg seines Vorgängers, Wolfgang Schäuble, fortsetzt. Eine im Raum stehende Bagatellgrenze in Höhe von 175 Euro halte ich für den falschen Ansatz und lehne sie ab.

(Zitat Sabine Hartmann-Müller)

Ihre Meinung ist gefragt

Was halten Sie von den Plänen des deutschen Finanzministers? Schreiben Sie uns. Die interessantesten Meinungen und Kommentare veröffentlichen wir in unserem Blog.

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