Pakete beim deutschen Zoll abholen

Sie haben etwas in China, Japan oder den USA bestellt? Dann kam eine Benachrichtigung vom deutschen Zoll, dass das Paket dort liegt? Wir verraten Ihnen, was Sie jetzt tun können.


Unser Rat vorweg

MyPaketshop stellt Ihnen eine Lieferadresse in Deutschland zur Verfügung. Das bedeutet: Sie können in der gesamten Europäischen Union nach Lust und Laune einkaufen. Es gibt keine Zollbeschränkungen. Bevor Sie also in China oder den USA bestellen, informieren Sie sich, ob es die Waren nicht auch innerhalb der EU gibt. Selbst wenn Sie hier ein wenig mehr zahlen, so sparen Sie sich im Endeffekt viel Aufwand, Einfuhrumsatzsteuern, Zollgebühren und Zeit.

Doch genug unserer klugen Ratschläge wenden wir uns dem Thema, weshalb Sie diesen Artikel lesen: Pakete beim deutschen Zoll abholen.


Paket, Warensendung oder Brief landet beim deutschen Zoll

Bestellen Sie eine Ware außerhalb der EU und lassen Sie zu MyPaketshop liefern, dann übernimmt die Verzollung in aller Regel der Paketdienst. Er bringt die Sendung zu uns und will die anfallende Gebühr kassieren. Sofern Sie uns diese vorher in bar übergeben haben, können wir die Lieferung für Sie annehmen.

Mehr über Zollgebühren bei Nicht-EU-Paketen erfahren Sie in unserem Post: Bestellungen aus China – wie MyPaketshop Ihnen helfen kann

Manchmal passiert es aber auch, dass ein Brief, eine Warensendung oder ein Päckchen beim deutschen Zoll landet.

Warum blieb meine Bestellung beim Zoll hängen?
Das kann unterschiedliche Ursache haben. Häufig fehlen an der Sendung die zur Verzollung nötigen Angaben oder diese sind unvollständig. Es kann aber auch passieren, dass der Zoll eine Ungereimtheit zwischen der Deklaration und dem eigentlichen Inhalt vermutet. So ist es bei Chinashops sehr beliebt, einen niedrigeren Warenwert zu deklarieren, als die Sendung hat, um Zollgebühren zu reduzieren. Der Zoll kennt natürlich solche Tricks und reagiert entsprechend.

Was passiert, wenn meine Lieferung beim deutschen Zoll landet?

Sie erhalten in diesem Fall eine Benachrichtigung per Brief, dass eine Sendung an Sie nicht zugestellt werden konnte. Darin steht auch, was Sie als Nächstes zu tun haben.

In aller Regel geht diese Benachrichtigung des deutschen Zolls an die auf der Sendung angegebene Lieferadresse, also an MyPaketshop. Wir informieren Sie natürlich über deren Eingang bei uns umgehend per Mail und, falls eingestellt, per SMS.

Wie lange verwahrt der Zoll die Sendung?

Handelt es sich um Briefe, Päckchen und Wurfsendungen mit max. 2 kg Gewicht, behält Sie der Zoll 7 Tage. Wenn es ein Paket ist, dann sind es 14 Tage. Nach Ablauf dieser Frist sendet der Zoll die Waren zurück an den Absender.

Wichtig: Die Verwahrzeit startet mit dem Eintreffen der Sendung beim Zoll. Es kann also sein, dass Sie den Brief erhalten und schon ein bis zwei Tage Lagerzeit um sind. Sie sollten deshalb so schnell wie möglich reagieren, wenn Sie die Benachrichtigung erhalten.

Welche Unterlagen muss ich zum Zoll mitnehmen?

Der Zoll teilt Ihnen in seinem Schreiben mit, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen. Generell sind das:

  1. Ausdrucke der fehlenden Unterlagen, wie etwa Handelsrechnung oder der Zahlungsnachweis (Paypal Beleg oder Ahnliches). Wichtig ist, dass sich aus den Unterlagen der vollständige Kaufpreis der Ware einschließlich Porto ablesen lässt.
  2. Handelt es sich um ein Geschenk oder einen Artikel, den Sie zwecks Reparatur ins Ausland gesendet haben, dann sollten Sie die dafür erforderlich Nachweise mitbringen.
  3. Eine schriftliche Zollanmeldung oder der Ausdruck der Internetzollanmeldung.

Darf ein*e Stellvertreter*in die Sendung abholen?

Ja, das geht. Soll dabei die beauftragte Person die Zollanmeldung in Ihrem Namen ausführen, dann benötigt diese Person eine von Ihnen unterschriebene, formlose Vollmacht.

Kann ich mir die Sendung auch zuschicken lassen?

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

A) Sie können die Sendung über die Deutsche Post AG verzollen lassen. Das nennt sich „nachträgliche Postverzollung“. Dafür zahlen Sie eine Servicegebühr von 28,50 Euro plus die eventuell anfallenden Zollgebühren, Einfuhrumsatzsteuer und Weiteres.
Das entsprechende Antragsformular dafür liegt Ihrem Benachrichtigungsschreiben bei.

Wichtig: Lassen Sie das Paket zu MyPaketshop senden, hinterlegen Sie bitte vorher das Geld für die anfallenden Gebühren bei uns. Nur dann können wir die Sendung für Sie entgegennehmen.

B) Bis zu einem Warenwert von 1000 Euro können Sie den Zoll direkt kontaktieren. (Hier geht’s zur Dienststellensuche.) Der teilt Ihnen dann mit, welche Unterlagen er von Ihnen benötigt und sendet Ihnen eine Erklärung zu. Unterlagen und Erklärung schicken Sie dem Zollamt, bei dem Ihre Sendung lagert. Bitte beachten Sie hierbei die Lagerfristen von 7 Tagen für Briefe, Päckchen und Wurfsendungen mit max. 2 kg Gewicht sowie 14 Tage für Pakete. Haben Sie das getan sowie die offenen Beträge gezahlt, übergibt der Zoll die Sendung der Post. Sie können Ihre Lieferung dann einfach zu MyPaketshop schicken lassen.

Ist es möglich, die Annahme zu verweigern?

Sie können die Annahme einer Sendung, die beim Zoll lagert, verweigern, geben Sie einfach dem Zollamt Bescheid.

Paket oder Brief beim Zoll? Kein Problem

Landet eine Ihrer Sendungen mal beim Zoll, so können Sie vier Wege gehen:

  1. Sie holen selbst Sie Sendung beim Zollamt ab.
  2. Beauftragen Sie die deutsche Post AG damit, die Sendung nachträglich zu verzollen.
  3. Sie kontaktieren den Zoll. Er sendet Ihnen eine Erklärung zu, die Sie zusammen mit den vom Zoll benötigten Unterlagen zurückschicken. Passen die Unterlagen und haben Sie die geforderten Gebühren gezahlt, sendet er das Päckchen oder Paket zu Ihrer deutschen Lieferadresse.
  4. Sie verweigern die Annahme der Sendung

Haben Sie Erfahrungen mit dem Abholen von Paketen beim deutschen Zoll gemacht? Dann schreiben Sie uns. Wir möchten das gern mit in diesen und andere Blogartikel einbauen. So helfen Sie mit Ihrer Zollgeschichte unseren Leser*innen.


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